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Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen...

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  #1 (permalink)  
Alt 01.08.2008, 17:16
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.08.2008
Beiträge: 2
Frage Datenschutz


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Ist es Bereitstellern von Web-Domains (beispielsweise www.nic.com) erlaubt, die persönlichen Daten von Homepagebetreibern zu veröffentlichen (Name, Anschrift, Telefonnummer etc.)? Kann ein HP-Betreiber darauf bestehen, dass diese Daten gelöscht werden und ist dies nicht bereits ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz?
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  #2 (permalink)  
Alt 02.08.2008, 11:37
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: Datenschutz

Warum sollte es? Ich mein, das alles muss er ja sowieso auf seiner Webseite im Impressum angeben. Zumal es für eventuelle Rechtsstreite um eine Domain ja auch wichtig ist, zu wissen an wen man sich da wenden muss.

Ich sehe von daher kein Anspruch auf Löschung, da diese Daten für Dritte evtl. notwendig sind, bzw. man mit der Angabe bei der Anmeldung in der Regel der Veröffentlichung auch zustimmt, bzw. es weiß das diese öffentlich zugänglich sind. Wenn man es nicht will, kann man es mit der Domain ja auch lassen.
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  #3 (permalink)  
Alt 03.08.2008, 00:25
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Registriert seit: 01.08.2008
Beiträge: 2
Frage AW: Datenschutz

Das stimmt nicht, als Privatperson mit einer Homepage privaten Inhalts unterliegt man nicht der Impressumspflicht und muss seine Daten keinesfalls bereits auf der Homepage angeben. Lediglich als Gewerbetreibender, Dienstleistungsanbieter etc. Da gibts auch ein aktuelles Urteil aus 2008 dazu.

Dass man beispielsweise zustimmt, dass "nic" die persönlichen Daten erhält, mag ja zutreffen, aber das hat ja mit einer Veröffentlichung im Internet nichts zu tun. Mir ist da der rechtliche und vor allem datenschutzrechtliche Hintergrund nicht ausreichend geklärt.
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  #4 (permalink)  
Alt 03.08.2008, 03:25
Moderator
 
Registriert seit: 26.07.2007
Beiträge: 1.351
Standard AW: Datenschutz

Schauen wir mal in die Bedingungen der DENIC:
http://www.denic.de/de/bedingungen.html §8. Wenn ich mich nicht täusche, sind Provider eigentlich dazu verpflichtet diese Bedingungen an die Kunden weiterzuleiten (das gilt auf jeden Fall für die Mitglieder der Genossenschaft). Dadürch würden die Bedingungen in den Vertrag mit einbezogen und der Kunde stimmt der Veröffentlichung zu. Nur so kann ich mir erklären, dass es keine Probleme mit dem Datenschutz gibt.
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  #5 (permalink)  
Alt 03.08.2008, 15:23
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: Datenschutz

Zitat:
Das stimmt nicht, als Privatperson mit einer Homepage privaten Inhalts unterliegt man nicht der Impressumspflicht und muss seine Daten keinesfalls bereits auf der Homepage angeben. Lediglich als Gewerbetreibender, Dienstleistungsanbieter etc. Da gibts auch ein aktuelles Urteil aus 2008 dazu.
"Privater Inhalt" ist ein weicher Begriff. Wann beginnt er, wann endet er? Der Übergang kann fließend sein. Im grunde kann man von einer Befreiung von dieser Pflicht ausgehen, wenn es sich um eine Webseite ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken handelt. Die Frage des Datenschutzes ist dann aber auch passee, im Grunde bei jeder privaten Webseite. Wenn ich etwas privates online stelle, brauch ich mich dann nicht über fehlenden Datenschutz bei einer Who-Is Abfrage beschweren. Außerdem ist es für Dritte z.B. wichtig zu wissen wem eine Domain gehört, z.B. dann, wenn diese "private" Seite evtl. Urheberrechtsverletzungen begeht oder selbst an der Domain interessiert ist, weil er z.B. "höherrangige" Rechte daran haben könnte oder diese seine Rechte gar verletzt. So hat er wenigstens über eine Whois die Möglichkeit an den Betreiber zu gelangen.

Man kann auch noch eine Befreiung bei passwortgeschützten Seiten sehen, zu denen nur ausgewählte Personen zugang haben.

Aber ob eine private Seite zwangsläufig vom Impressum befreit ist, zweifel ich an. So kann auch ein Blog z.B. sehr privat sein, dennoch hat er aus meiner Sicht eine Impressumspflicht.
Man sollte hier nicht gleich sagen privat = kein Impressum. Eine Fanseite kann ja auch durchaus privat sein, dennoch braucht sie meiner Ansicht ein Impressum.

Aber wenn du so nett wärst, mir einmal einen Link zu dem Urteil zu geben, würde ich mich aber dennoch freuen.
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