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| Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden? |
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| Anzeige Eine EBay-Transaktion wird normal an den Höchstbientenden verkauft. Käufer meldet sich und wünscht Selbstabholung, die in der Artikelbeschreibung auch angeboten wird. Er wünscht außerdem Zahlung per PayPal, die ebenfalls laut Artikelbeschreibung angeboten wird. Diese Zahlungsart wird bevorzugt, weil laut Käufer noch ein Restguthaben auf dem PayPal Konto vorhanden ist. Diese Situation ist durchaus nichts ungewöhnliches, also akzeptiert der VK die Zahlungsweise. Käufer wünscht schnelle Selbstabholung und lässt sich die erhaltene Buchung über PayPal an den Käufer von eben diesem bestätigen. Käufer ruft sein Kennwort geschütztes PayPal Konto auf und sieht, dass der Betrag für den Kauf abgeschlossen ist (nicht offen!); dass heißt in den kommenden Tagen auf sein Girokonto gutgeschrieben wird. Dementsprechend betrachtet er die Zahlung als abgeschlossen (da PayPal grünes Licht gegeben hat, keinerlei sonstige Überprüfungen mehr vornimmt, und es zum "normalen" Vorgang gehört, dass PayPal erst ein paar Tage später das Geld zum Empfänger übersendet). Üblicherweise ist das Geld schon da, auch wenn es noch nicht auf das Konto überwiesen ist, insofern PayPal die Zahlung bestätigt und als abgeschlossen betrachtet. Der Käufer kommt, nachdem der Verkäufer die abgeschlossene PayPal Transaktion gecheckt hat persönlich vorbei und nimmt die Ware mit. 24 Stunden später storniert PayPal die Gutschrift mit der Begründung, dass beim Käufer-Konto ein Missbrauch gemeldet worden und die Transaktion nicht mehr gültig ist. Das Geld wird demnach nicht dem Girokonto des VK gutgeschrieben, da der Inhaber des Käuferkontos bei Missbrauch das Recht hat, die Transaktion (auch wenn sie dem VK bereits zugesichert wurde) nachträglich zu stornieren. Nun, die Frage, wer in einem solchen Fall für den Schaden beim VK haftet: PayPal bietet nach Kontomissbrauch die Möglichkeit an, Angaben zum Versand der Ware zu machen, mit Post-Ident-Code, um die Lieferung im Betrugsfalle abzufangen. Allerdings gibt es bei PayPal nicht die Möglichkeit einen Betrug bei Selbstabholung anzuzeigen. Gegeben war die Situation, dass die Gutschrift des Kaufbetrags bereits bestätigt wurde und sogar auf das VK Konto angewiesen werden konnte. Kann PayPal, welches für eine sichere Zahlungsweise steht, sich in einem solchen Fall der Verantwortung entziehen, wenn der Käufer zunächst den Status gecheckt und die Transaktion als abgeschlossen bestätigt bekommen hat? |
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Der Verkäufer muss seine Ansprüche gegen den Verkäufer selbst zivilrechtlich geltend machen.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Anzeige wegen Betrug (trotz Kulanzzahlung von Ebay) | Benutzer_JH | Strafrecht & Internet | 3 | 04.09.2008 09:56 |
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