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  #1 (permalink)  
Alt 02.08.2008, 22:20
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 23.04.2008
Beiträge: 144
Cool 2x 2.400 Euro für Verkauf von Fälschung (Klamoten)


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Guten Abend.

Person A verkauft über Account von Person B und später über sein Account fälschungen (Person A und Person B sind Brüder).

Ein Anwalt schreibt an beide Brüder (zwei Briefe) (die als Serienbrief ausdgedruckt wurden) und fordert von jeden 2.400 zu bezahlen!

Person A und Person B zahlen nicht!

Tatsächlicher streit wäre 100.000 Euro pro Person.

Es kommt zu Gericht...

Was kann passieren mit Person A und Person B?
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  #2 (permalink)  
Alt 03.08.2008, 17:23
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: 2x 2.400 Euro für Verkauf von Fälschung (Klamoten)

Zitat:
Was kann passieren mit Person A und Person B?
Person A könnte aus meiner Sicht wegen dem Handel mit gefälschten Waren belangt werden (u.a. Verletzung von Marken- oder Geschmacksmusterrechten). B meiner Meinung auch, da er die Waren auch über seinem Account verkauft hat und sich die möglichen Rechtsfolgen ggf. zurechnen lassen muss, auch wenn er evtl. auf einen Dritten als Vertragspartner hingewiesen hat. Evtl. in einem geringeren Maße als A.

Aber was mit beiden genau "passieren" wird, dazu bräuchte ich eine Glaskugel. Genaueres kann auch ein Anwalt sagen.
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  #3 (permalink)  
Alt 03.08.2008, 17:59
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 23.04.2008
Beiträge: 144
Standard AW: 2x 2.400 Euro für Verkauf von Fälschung (Klamoten)

Wäre es einfacher die Kosten zuzahlen, oder wäre es sinnvoll gegen die Kosten vorzugehen. Den Tat kann man nicht mehr rückgängig machen, aber sind die Anwaltskosten nicht zu hoch?
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  #4 (permalink)  
Alt 03.08.2008, 18:06
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: 2x 2.400 Euro für Verkauf von Fälschung (Klamoten)

Das kann ein Anwalt besser beantworten und würde hier auch gegen die Forenregeln verstoßen.

Wobei ich persönlich jetzt keine großen Chancen sehe vor Gericht. Denn wenn man gefälschte Waren bei eBay verkauft, muss man mit eben einer Abmahnung o.a. rechtlichen Schritten der Rechteinhaber rechnen....
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