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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Anzeige Wie ist das in Blogs und Foren mit technischen Zeichnungen/ Bildern usw. aus fremden Webseiten, die man diskutieren möchte, nicht als Link, sondern in den Blog/ das Forum gestellt - natürlich mit Quellenangabe ? Zulässig oder nicht ? Grundsätzlich hat ja der Ersteller seine Seite mit den Bildern usw. öffentlich gemacht, die Einstellung in Blogs/ Diskussionsforen verschleiert nicht, wer der Urheber ist, niemand "macht sich fremde Inhalte zu eigen". Ist es unbedenklich, einen Screenshot (Bildformat, wie JPG) einer Webseite mit Quellenangabe (URL) einzustellen ? Diese Seite existiert nicht mehr (umgezogen, Domain aufgelöst...usw.), was dann ? Ich habe zu diesen Themen nicht genau passendes gefunden... hat da jemand vielleicht genaue Infos (Urteile, die man nachvollziehen kann, Fachbeitrag ? |
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| Hallo man kann wohl hier etwas finden, in ihrer angelegenheit ,, Urheberrecht Soweit die Bilder nicht von den Usern stammen,unterliegt dies dem Gesetz. Nur einen Link zu dem jeweiligem Objekt seh ich kein bedenken,da dies ohne copiert auf deren Seite verbleiben. [COLOR="DarkRed"]Nur Sie müssen in ihrer AGB den ausschluß der Linkhaftung hinweisen![/COLOR] Bilder hineinzustellen mit angaben der Herkunft, wie ich schon erlebt habe ist einfacher für Ermittlungen (erlaubt / nicht erlaubt ) und für den jeweiligen nicht gerade angenehm. Einen tip gebe ich ihnen gerne mit auf dem Weg. Warum erfragen Sie nicht deren Bildautoren selbst für ein ja, Sie sind alle mal aus dem schneider und der gefahr einer Anzeige, wegen Urheberrechtsverletzung, mal weg. Auch dann können,oder müssen Sie,dies ergänzen mit dem Bild, mit freundlicher Unterstützung und Erlaubnis der Webseite ....... Zitat:
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| Auch auf Pläne kann ein Urheberrecht liegen: Zitat:
Das mit dem "sich zu eigen machen" ist aus meiner Sicht immer so eine Sache. Nur weil man die Quelle angibt, schließt es das meiner Meinung noch nicht aus. Ich würde es immer aus der Sicht eines objektiven Betrachers sehen. Erscheint es für diesen so, als ob das Bild ein Teil der Webseite ist, bzw. vom Betreiber stammen könnte? Wie wirkt es ggf. im Gesamtbild der Seite, bzw. vom Inhalt? Das der Urheber eines Werkes dies öffentlich gemacht hat, sei es im Fernsehn oder im Internet, ändert nichts an seinen Rechten als Urheber, es ist kein Freiwild. Er hat so z.B. noch immer das Vervielfältigungsrecht oder das Recht zu entscheiden, wo sein Werk dargestellt wird und wo nicht. Also auch ob es auf einen Blog eines Dritten eingestellt werden soll oder nicht. Ob nun Quellenangabe oder nicht, das ändert an diesen Rechten nichts. Entscheidend ist meiner Ansicht deshalb immer die Einwilligung des Urhebers. Ohne diese sollte man nichts tun, außer dieser hat deutlich gemacht, sein Werk unter einer freien Lizenz (ggf. aber mit Einschränkungen) zu veröffentlichen. Hier kann durchaus die Einwilligung entfallen. Zitat:
__________________ hier klicken für die Forensuche [SIZE="1"][ Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung ][/SIZE] |
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| Ich frage eus dem Grunde, weil ich Foren bzw. Blogs betreibe, und z.B. bei Besprechung von Bildern, Zeichnungen usw. würde es ja durchaus Sinn machen, z. B. das besprochene Bild, die techn. Zeichnung, Details dsvon usw. abzubilden. Bei einigen technischen Zeichnungen kann aber eine Original- Web- Quelle bereits weg sein, und User posten eben Screenshots der vergangenen Seiten, oder Auszüge derselben. Wenn das rechtlich so bedenklich ist, werde ich das in die Regeln der Foren7 Blogs saufnehmen. Gibt eg eigentlich recherchierbare, relevante Urteile für die genannten Fälle ? |
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| Ganz ehrlich verstehe ich die rechtliche Grundlage zur Abmahnung nicht, wenn http://images.google.com, http://www.searchme.com oder http://www.websnapr.com etc. erlaub sind. Wenn man es genau nimmt, dann unterliegen auch Texte dem Urheberrecht und insofern wäre jede Suchmaschine, also auch google, illegal, da sie Texte aus WebSites auslesen und kommerziell auf ihren 1:1 Seiten nutzen... Gibt es hier nicht mittlerweile ein eindeutiges und klares Urteil? Viele Grüsse |
| Tags: quellenangabe, screenshots, skizzen, technische zeichnung, urheberrecht |
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