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| Internationales Privatrecht Eine Regel, die besagt: "Alles was ein Deutscher tut, unterfällt deutschem Recht." gibt es nicht ! |
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| Anzeige Bekannlich gibt es mittlerweile für fast jede Fahrzeugmarke ein Technikforum mit angeschlossenem Teilemarkt für Ersatzteile, Tuningteile bzw. Umbau- und Modernisierungsteile, gebrauchter oder neuer Herkunft. Wenn man dort nun Anzeigen aufgibt, muss man dann Preise veröffentlichen? Ist das ev. abhängig davon ob der Anbieter privater Verkäufer ist, oder ob er ein Gewerbe zur Herstellung u. zum Vertrieb eines bestimmten Ersatzteils betreibt? Ist es im konkreten Fall in Ordnung das ein gewerblicher Anbieter nur auf Anfrage den Preis mitteilt ? Muss dann in der Anzeige stehen "Preis auf Anfrage", oder darf in der Produktbeschreibung nichts vom Preis stehen ? Muss ein gewerblicher Anbieter bereits in der Teilemarktanzeige auf seinen gewerblichen Status Aufmerksam machen, oder reicht es, wenn auf eine Anfrage hin in einer Antwortmail (Angebot) der Firmenname genannt wird ? Vielen Dank |
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| Also meiner Ansicht kommt es ersteinmal auf die konkrete Darstellung der Anzeige an. Handelt es sich dabei um ein Angebot, welches man einfach annehmen kann ("Verkaufe Endschalldämpfer 70x140 DTM-Look für VW Golf") oder um eine allgemeine Anzeige ohne weitere Informationen handelt ("Verkaufe Endschalldämpfer für VW Golf" oder "Verkaufe Tuningteile für VW Golf"), bei ersteren würde ich einen Preis angeben, bei privatverkäufen würde meiner Meinung auch eine VB oder ähnliches ausreichen. Dennoch würde ich mich, mindestens bei der ersten Variante, an die PAngV halten Zitat:
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