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| Anzeige wenn sich eine Person auf einer Webseite anmeldet, und sich vorher nicht die ABG durchgelesen hat, und kurz nachdem sich die Person angemeldet hat fällt ihr ein das sie vielleicht ein fehler begangen hat, also hat sie sich die ABG durchgelesen und tatsächlich hat die Person mit der Anmeldung ein Vertrag abgeschlossen womit sie 12 Monate diese Website für 90euro nutzen kann. Aber in der ABG stand auch, dass man ein 2 wöchiges wiederufrecht hat, aber kann man das einfach wiederufen ohne bezahlen zu müssen? denn die Person hat ja sozusagen die Seite schon genutzt oder kann man ohne bedenken zu denen eine mail schicken ohne weitere konsequenzen zu tragen? mfg Theity Geändert von Theity (04.08.2008 um 15:43 Uhr). |
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| Denke das passt auch zu deinem Beitrag, besonders bezüglich Preisangaben in den AGB: http://www.e-recht24.de/forum/5131-vertrag-nur-eingabe-email.html#post19419 Das ganze scheint mal wieder eine dieser Abo-Fallen gewesen zu sein.
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| Also die Person würde auch nicht die anfallenden Kosten bezshlen und die Mahnungen (es kam noch keine) ignorieren, aber sich die Person kein Ärger einhandeln will würde sie gerne ihr wiederufsrecht in anspruch nehmen, wenn dies hier ohne weiter kosten möglich ist, denn die Person hat schon für wenige min anspruch von ihren Vertrag genommen und kann aus diesem grund trotzdem auf darauf bestanden werden? |
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| Wurde die Dienstleitung bereits in Anspruch genommen, hat man meines Wissens kein Widerrufsrecht mehr. Jedoch sollte man dem betreffenden Anbieter nach Erhalt einer Rechnung oder Mahnung, ein entsprechendes Schreiben zukommen lassen. Indem bestätigt man zwar die Anmeldung, jedoch bestreitet das Zustandekommen eines wirksamen Vertrages, aufgrund fehlender Preisauszeichnung, bzw. lediglicher Angabe in den AGB. Dies wurde übersehen, bzw. ist unzulässig. Hilfsweise sollte man auch gleich die Anfechtung erklären, weil man lediglich eine Gratis-Nutzung wollte und keine kostenpflichtige. Bei der Verbraucherzentrale gibt es auch entsprechende Muster, z.B. dieses hier: http://www.verbraucherzentrale-berlin.de/vz/html/modules/xfsection/download.php?fileid=5 Man muss es nur entsprechend anpassen, da sie für die "Lebenserwartung"-Abo-Falle gedacht sind.
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| also um das erstmal klarzustellen, die person hat kein verwarnungsschreiben via email bekommen sondern hat sich geärgert nicht die ABG gelesen zu haben die sie akzeptiert hat, dies hat die person dann auch nachgeholt und stellte so im nachhinein fest, dass in der ABG steht die anmeldung sei kostenpflichtig. Aber eigentlich macht man doch sofort von dem vertrag nutzen sobald man sich dort einloggt? also würde es nichts bringen den vertrag zu wiederrufen? hier mal ein auschnitt der AGB Zitat:
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