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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen... |
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| Anzeige auf einer Internetseite gibt es einen große sammlung an Tutorials als Link zu der jeweiligen Seite mit Bildchen. Es gibt eine Funktion auf der Seite, wo man jeder User die Tutorials als Link mit Bildchen uploaden kann. Meine Frage: Ist es straftbar, wenn diese Internetseite die Bildchen auf seinem Server speicher? Danke für eure Hilfe und Antworten! |
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| Sorry, aber ich verstehe deine Fragestellung nicht so ganz. Also es gibt dort Tutorials, diese befinden sich aber auf einer anderen Seite, von der ein Bild abgebildet ist. Die Frage ob ein Screenshot einer Webseite problematisch oder nicht, wird aus meiner Sicht, davon bestimmt, ob zum einen das Seitendesign urheberrechtlich geschützt wäre und ob sich auf dem Screenshot anderweitige geschützte Werke zu erkennen sind. So z.B. Bilder oder Grafiken. Ist dies der Fall, könnten evtl. Urheberrechte verletzt sein, eine Abbildung wäre nur mit Zustimmung des Urhebers erlaubt. Bei Seitendesigns ist das mit dem Urheberrecht nicht unbedingt einfach. Meiner Ansicht muss diese schon sehr ausgefallen und überdurchschnittlich gestaltet sein. Eine 0815 Seite wird kaum hierunter fallen. Nur was hätte ein Seitenbetreiber von einer Abmahnung? Der wird sich eher darüber freuen das man auf seine Seite verlinkt und der Hits bekommt.
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| Danke für die Schnelle Antwort. Ich habe mich nicht klar ausgedrück... Es gibt eine große Linksammlung. Zu jedem Link gibt es ein Bild welches auf dem eingenen Server gespeichert wird. Das Bild kommt aber von der jeweiligen Seite der Links. Das Bild wird also aus der jeweiligen Seite runtergeladen und auf dem Server upgeloudet wo die Linksammlung aufgelistet ist. Jetzt ist meine Frage. Du sagst, was hat der Seitenbetreiber mit seiner Abmahnung, naja es werden ja seine Bilder verwendet aber anders gesehen, bekommt er zugleich Hits. Wie ist deine Meinung, ist diese Art strafbar? Geändert von dimawei (05.08.2008 um 10:06 Uhr). |
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| Also wenn das Bild urheberrechtlich geschützt ist, sollte man dieses auch nur mit Zustimmung des jeweiligen Urhebers verwenden. Bilder von anderen Seiten einfach zu speichern, um sie selbst zu verwenden, sollte man tunlichst vermeiden. Hier hat das dann nichts mehr mit Werbung für die verlinkte Seite zu tun, sondern kann durchaus eine Urheberrechtsverletzung darstellen, wenn es sich bei dem kopierten Bild um ein hiervon geschütztes Werk handelt. Was ich zuerst dachte, war das ein Screenshot von der jeweils verlinkten Seite gemacht wird. Sozusagen als kleines Preview.
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| Tags: bilder, linkliste, screenshot, urheberrecht |
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