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Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen...

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  #1 (permalink)  
Alt 05.08.2008, 12:15
Moderator
 
Registriert seit: 26.07.2007
Beiträge: 1.351
Standard Grundlage für strafrechtliche Verfolgung im Bereich Datenschutz


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Was fällt euch spontan ein: ich bin an Grundlagen interessiert, die es ermöglichen eine Person anzuzeigen, die personenbezogene Daten (nicht IP!) automatisiert abruft und in Zusammenhang mit einem Merkmal, welches die Person identifiziert, speichert und veröffentlicht.
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  #2 (permalink)  
Alt 05.08.2008, 12:54
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: Grundlage für strafrechtliche Verfolgung im Bereich Datenschutz

Auf was genau willst du hinaus? Grundlagen hierfür sind die entsprechenden Datenschutzgesetze, wie eben das BDSG oder die jeweiligen Landesgesetze zum Datenschutz, entsprechend wer der "Täter" ist. Also ob es sich um ein öffentlichen oder nicht öffentlichen tätigen handelt.
Nach dem BDSG ist es einmal der § 44 I, welcher auf den 43 II verweist, und es sich um eine Handlung "gegen Entgelt oder in der Absicht, sich oder einen anderen zu bereichern oder einen anderen zu schädigen" handelt.
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  #3 (permalink)  
Alt 08.08.2008, 13:40
Moderator
 
Registriert seit: 26.07.2007
Beiträge: 1.351
Standard AW: Grundlage für strafrechtliche Verfolgung im Bereich Datenschutz

Aber können denn Verstöße gegen das BDSG strafrechtlich verfolgt werden?

Ein Beispiel dafür wäre, wenn ein Anbieter Seiten indiziert und nach der AffiliateID schaut, diese speichert und auf der eigenen Seite ein Suchformular zur Verfügung stellt, worüber man schauen kann, auf welchen Internetseiten die ID benutzt wird.
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  #4 (permalink)  
Alt 09.08.2008, 15:56
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: Grundlage für strafrechtliche Verfolgung im Bereich Datenschutz

steht doch im 44 bdsg mit dem Strafrecht
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