| Information |
| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
| |||
| Anzeige |
| |||
| Wie soll das gehen? Wenn ich es abzeichne, dann habe ich ja Kenntnis von dem Original und habe auch nur eine Kopie erstellt. Auch hierfür bedarf es der Einwilligung des Urhebers.
__________________ hier klicken für die Forensuche [SIZE="1"][ Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung ][/SIZE] |
| |||
| Meine Frage geht davon aus, dass keine Zeichnung vorhanden ist, sondern einfach das Teil z.B. mit einer Schiebelehre ausgemessen und aufgezeichnet wird. Beispiel (frei erfunden): Ich kaufe einen technischen Artikel (Pumpe, Getriebe etc.) ein, und will daran etwas verbessern, und danach weiterverkaufen. Da ich verhindern möchte, dass der Hersteller davon Wind kriegt und meine Verbesserung direkt in sein Produkt einfliessen lässt, erstelle ich eine Zeichnung eines legal erworbenen Teils auf die oben beschriebene Art und ergänze diese mit meiner Verbesserung. Die Zeichnung benötige ich für Nachrechnungen, Fertigung der Anpassungen am Originalteil sowie Fertigung und Montage von zusätzlichen Teilen. Des weiteren erstelle ich daraus ein Massblatt für meine Verkaufsplattform. Dies ist nur ein Beispiel, welches meiner blühenden Fantasie entsprang, um meine Frage zu verdeutlichen und dient wirklich nur dazu. Ich beabsichtige nicht das beschriebene Vorgehen und auch nichts ähnliches, mich interessiert nur, ob eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, wenn ich auf die beschriebene Art ein Teil zeichne. |
| |||
| Frage ist dann, ob nicht evtl. Patent-, Gebrauchsmuster- oder Geschmacksmusterrechte verletzt werden könnten. Mehr durch den Nachbau, als durch die Zeichnung. Aber ob man auf diese Weise ein Urheberrecht verletzt.... gute Frage. Ich würde jetzt aus dem Stehgreif eher zu einem Nein tendieren. Denn wenn ich eine Landschaft kartografiere und diese aufzeichne, kann es ja durchaus sein, dass diese Karte einer weiteren ähnelt. Einfach weil die Landschaft nun einmal so ist. Er müsste mir dann nachweisen, das ich seine Karte als Vorlage verwendet habe. Ebenso wäre es hier.
__________________ hier klicken für die Forensuche [SIZE="1"][ Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung ][/SIZE] |
| Tags: kenntnis, technische zeichnung, urheberrecht |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| foto von technischen gegenstand | life_ | Urheberrecht | 2 | 26.08.2008 01:24 |
| Dienstleistung kann aus technischen Gründen nicht mehr bezahlt werden | orgetorix | Strafrecht & Internet | 4 | 10.08.2008 16:05 |
| Urheberrecht von eigenen bildern / zeichnungen | third82 | Urheberrecht | 4 | 17.09.2007 20:51 |
| |