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| Anzeige wer hat nun eigentlich das Copyright? Der Gestalter, also Urheber oder der Kunde, also Nutzer, dem ein "Werk" - bspw. eine Werbefigur - zur umfangreichen projektbezogenen Nutzung verkauft wurde? Darf der Kunde einfach das Copyzeichen an die Figur bringen? Danke schon mal und Grüßle buuuzi |
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| Hallo, das Urheberrecht steht immer dem urheber zu. Dies können auch mehrere Personen sein. Die Verwertungsrechte kann man hingegen vertraglich auf andere übertragen. das hängt dann immer von den konkreten Verabredungen und Verträgen ob, kann man so pauschal also nicht sagen. Ohne groß Werbung zu machen, in dem eBook, dass auf ERecht24 verkauft wird, ist diese Problematik ziemlich gut erklärt. http://www.e-recht24.de/insidepaper2/ Der kauf lohnt auf jeden Fall. Bis später, Hobbyjurist |
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| Hallo, danke schonmal für die Antwort. Das ist es ja gerade ;-) Ich meine nicht das Urheberrecht - das verbleibt ja immer beim Schöpfer eines Werkes. Es geht um das sog. Copyright ©, welches scheinbar im deutschen Urheberrecht keine Bedeutung hat aber interessanterweise überall auftaucht ?! Steht es nun dem Urheber zu, sein Werk mit diesem Zeichen zu versehen, oder dem Kunden, der für dieses Werk umfangreiche Nutzungsrechte erworben hat? Verweist es also eher auf das Urheberrecht oder auf das Nutzungsrecht? Dazu findet man (ich bisher) leider kaum etwas :-( Danke für die Mühe buuzi |
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| Hallo! Zuerst einmal sei gesagt, daß der Vermerk, obwohl in Deutschland nicht notwendig, auch für deutsche Werke eine wichtige Bedeutung hat. Nämlich für den Fall , daß das Werk z.B. in den USA auf den Markt kommt. Der Vermerk ist zwar auch dort für ausländische wie inländische Werke nicht mehr vorgeschrieben (s. § 401 Copyright Act), er ist aber für die Beweiserleichterung von Vorteil und hat Einfluß im Bereich der Schadensersatzansprüche. Da das Urheberrecht im anglo-amerikanischen Rchtskreis teilbar ist und fast ausschließlich aus Nutzungsrechten besteht, empfiehlt es sich immer den Namen des Inhabers anzgeben, der auch das Recht hat, weitere "copies" zu genehmigen. Ein Beispiel: Hat ein Lizenznehmer eine einfache Lizenz, so hat er zwar ein "copyright", dies berechtigt ihn aber nicht weitere Rechte einzuräumen. Es kommt also darauf an, ob das komplette Urheberrecht einer Nutzungsart übertragen wurde, oder lediglich einzelne Lizenzen. Durch ein Registrierung kann hier z.B. eine gutgläubige Verletzung ausgeschlossen werden. Hoffe, es hat ein wenig geholfen, Mütze |
| Tags: copyright |
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