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Verantwortlichkeit für Inhalte Sollten Internet - Provider für Inhalte Ihrer Nutzer haften?

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  #1 (permalink)  
Alt 07.08.2008, 21:46
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.12.2007
Beiträge: 12
Standard Impressum als Bild hinterlegen?


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hallo leute,

ich hoffe ich habe in die richtige rubrik geschrieben !?

darf man das impressum (name, wohnort, email- adresse usw.) auch als bild hinterlegen?

danke im vorraus, LG stefan
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  #2 (permalink)  
Alt 08.08.2008, 00:06
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.229
Standard AW: Impressum als Bild hinterlegen?

Warum sollte man es nicht dürfen? Aus meiner Sicht spricht nichts dagegen, sofern man alles wichtige eindeutig und gut erkennen kann. Ich selbst würde entsprechend persönliche Daten auch als jpg o.ä. ablegen, schon alleine um ungewünschten Sammelbots zuvor zu kommen.
__________________
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  #3 (permalink)  
Alt 28.09.2009, 18:47
Benutzer
 
Registriert seit: 25.12.2007
Beiträge: 53
Standard AW: Impressum als Bild hinterlegen?

Warum haben Sie dann Ihr Impressum in Textform?
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  #4 (permalink)  
Alt 03.02.2010, 19:26
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.02.2010
Beiträge: 1
Standard AW: Impressum als Bild hinterlegen?

Denke sowas kann im Streitfall auch nach hinten losgehen. Wird das Bild zbs. nicht geladen -> kein Impressum...wird die Seite mit einem Screenreader vorgelesen (kommt auf die Software und verwendetes Format/Schriftart an) -> kein Impressum. Wird ein Textbrowser verwendet -> kein Impressum.

Zumindest bei Gewerblichen Seiten ist es wegen der Barrierefreiheit fragwürdig.

MFG
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  #5 (permalink)  
Alt 03.02.2010, 19:37
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Impressum als Bild hinterlegen?

Nur gewerbliche Seiten sind nicht verpflichtet, barrierefrei zu sein. Oder du zeigst mir die Rechtsgrundlage. Meines Wissens gilt das nur für Seiten von Behörden, Ämtern, staatlichen Einrichtungen ..., also "staatliche Seiten".
Und das Gesetz verlangt nur "leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar" - da steht nichts von "in jedem Fall unter allen Bedingungen lesbar". "Leicht" bedeutet nicht "in jedem Fall unter allen nur denkbaren Umständen"
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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