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| Anzeige A bezahlt für eine Dienstleistung, z.B. einen Game- und Voiceserver. Die Server fielen jedoch während rund zwei Wochen aus. Seither weist das Webinterface für die Verwaltung und Bezahlung der Server Fehler auf. Es ist A also technisch nicht mehr möglich, die Rechnungen aufzurufen und zu bezahlen, wobei die Server unterdessen wieder wie gewohnt erreichbar sind. Eine Anfrage auf Kündigung und Informationen per E-Mail blieb bisher unbeantwortet. Wie ist hier die Rechtsgrundlage? Welche Schritte könnte A unternehmen oder einleiten? Vielen Dank für die Bemühungen im Voraus. Mit freundlichen Grüssen Geändert von Styx (09.08.2008 um 16:07 Uhr). Grund: Beitrag verallgemeinert |
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| A sollte meiner Meinung ersteinmal in den Vertrag schauen, bzw. den AGB, ob es da nicht evtl. Regelungen zu gibt. So sind z.B. bei Providerverträgen oft entsprechende Klauseln über Verfügbarkeit enthalten, die meist bei 99% liegt. Gibt es hier entsprechende Regelungen? Verschulden? Handelt es sich um einen "Managed-Server", also der Dienstleister übernimmt alles oder nur um die Bereitsstellung der Infrastruktur, was heißen würde, dass der Nutzer teile selbst konfiguriert (Software etc.). Ansonsten, wäre aus meiner Sicht, wenn es ein einfacher Server ist, bei dem man nur "nutzt" und nicht selbst noch was einstellt, eine vorzeitige Kündigung sicherlich möglich. Denn 2 Wochen Ausfallzeit, sehe ich nicht mehr durch die üblichen 99% an Verfügbarkeit abgedeckt. Sofern dies natürlich so im Vertrag stehen würde. Eine Anfrage per Email ist auch immer so ne Sache, Stichwort Spamfilter. Per Post wäre sicherlich besser und ist auch besser zu dokumentieren.
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| Vielen Dank für die Antwort. In diesem Fall ist wohl eine eingeschriebene, schriftliche Kündigung der Dienstleistung das einzig Richtige. Doch wie sieht es mit den noch offenen Rechnungen aus, die man auf Grund der technischen Probleme des Webinterfaces nicht bezahlen kann? Mit freundlichen Grüssen |
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| Ist eine andere Zahlung nicht möglich, ist das meiner Meinung das Problem des Anbieters. Der will schließlich sein Geld, muss also entsprechende Möglichkeiten zum Zahlen bereitstellen. Seien es nur die Kontodaten, denke die wird der auf seiner Seite oder auf Rechnungen stehen haben. Ob man diese zahlen sollte, wenn gar keine Leistung erbracht wurde, ist dann wieder ne andere Sache, wie oben schon beschrieben.
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| Guten Tag Nein, die Zahlung kann nicht anders erfolgen. Man braucht für die Überweisung den richtigen Verwendungszweck, den man aber nur über eine PDF-Datei erfahren kann. Da das System fehlerhaft ist, wird auch die Datei nicht generiert und somit ist eine Bezahlung der Dienstleistung unmöglich. Wie viel ich schlussendlich während dieser Zeit bezahlen muss, wird sich noch klären. Auf jeden Fall ist eine Kündigung unumgänglich, da dieser Zustand doch schon länger andauert. Vielen Dank für die Hilfe. |
| Tags: bezahlung unmoeglich, dienstleistung, huerde, technische gruende |
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