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Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing...

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  #1 (permalink)  
Alt 09.08.2008, 03:27
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.08.2008
Beiträge: 2
Reden Beauftragter eines Vereins beansprucht die Domain


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Da bin ich neu hier in diesem Forum und schon mache ich so einen Fehler wie einen jahrealten Thread wieder aus der Versenkung zu holen! Das macht man ja normal nicht! Aber ich hatte mich gefreut einen ähnlich gelagerten Thread über die Suche zu finden.
Also Situation ist folgende:
Eine Person wird von einem Verein beauftragt eine Webseite zu erstellen. Diese Person bestellt Hosting und Domain bei einer Firma und der Verein bezahlt immer die Rechnungen. Seit Jahren.
Aber die Person ist im Whois eingetragen! Und nicht der Verein.
Achja ich denke folgende Info ist auch wichtig: Domainname ist nicht gleich Vereinsname.
Jetzt will die Person mit der Domain etwas anderes anstellen und etwas gewerbliches drauf tun. Natürlich will dieser Verein das nicht. Denn er hat ja jahrelang alle Kosten bezüglich Domain und Hosting bezahlt. Ausserdem ist der Verein mit dieser Domain in Deutschland bekannt.

Wie sieht es aus? Ist wirklich NUR der Whois-eingetragener der Inhaber?
Oder nur der Besitzer! (Was war nochmal der Unterschied zwischen Besitz und Inhaber? hab ich vergessen)

Was kann der Verein denn jetzt tun?

Ausserdem, was kann man mit diesem auth-code anstellen? Kann man die KK-machen auch wenn man nicht im Whois eingetragen ist?

(Falls dieser Thread oder der andere Beitrag, gegen Regeln verstoßt wäre ich für eine Meldung dankbar und für die Zusendung des Textes bevor man ihn löscht!)


Achja, was ist wenn JETZT immernoch der Name des Vereins im Impressum und auf der Seite ist. ISt das nicht Beweis genug?

Geändert von chndsor (09.08.2008 um 03:50 Uhr).
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