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Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing...

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  #1 (permalink)  
Alt 09.08.2008, 22:30
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.08.2008
Beiträge: 2
Frage Domainnamen identisch


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Folgendes, ich registriere eine Domain www.abc.de und biete damit Produkte oder Dienstleistungen an. Gleichzeitig existiert eine Firma im Ausland mit der Domain www.abc.com, die ebenfalls etwas kommertzielles anbietet. Ist es dann zulässig, dass ich eine solche Domain auf mich registriere, wobei bereits eine Domain mit gleichem Namen existiert, nur nicht .de ist
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  #2 (permalink)  
Alt 10.08.2008, 15:58
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: Domainnamen identisch

Warum sollte es nicht? Nur weil ich abc.de registriere, erwerbe ich kein exklusivrecht auf abc.
Einzig aufgrund anderweitiger Rechte, wie z.B. Marken- oder Persönlichkeitsrecht, könnte man einen Anspruch auf Unterlassung haben. Wobei auch hier kein 100%iger Exklusivanspruch besteht, nur wenn ich in meinen Rechten verletzt werden.
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  #3 (permalink)  
Alt 10.08.2008, 16:38
gamersreview.net
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Domainnamen identisch

Das kann aber leider nicht ganz richtig sein, oder? Wenn man beispielsweise den domainnamen google.org.sc registrieren würde, und eine eigene suchmaschine anbieten würde, wäre man 10 minuten später bestimmt schon auf 10millionen dollar verklagt...

Es wäre nämlich eine Patentverletzung. Wenn also www.abc.com also ein patent hätte, wäre es meiner meinung nach eine patentverletzung! Auch wenn man das domainrecht hat, kann das nur logisch sein. sonst könnte man sich die oben genannte url google.org.sc kaufen, da sie nämlich noch frei ist...(das würde ich nicht raten...)
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  #4 (permalink)  
Alt 11.08.2008, 23:16
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 09.10.2007
Beiträge: 124
Standard AW: Domainnamen identisch

@gamersreview.net:

Aber das hat Styx doch schon geschrieben?!

Einzig aufgrund anderweitiger Rechte, wie z.B. Marken- oder Persönlichkeitsrecht, könnte man einen Anspruch auf Unterlassung haben. Wobei auch hier kein 100%iger Exklusivanspruch besteht, nur wenn ich in meinen Rechten verletzt werden.

Ich denke, jedem sollte bei deinem Beispiel klarsein, dass "Google" markenrechtlichen Schutz genießt.

I.Ü. war ich bisher der Meinung, dass man Patente nur bei technischen Neuheiten anmelden kann und nicht auf Domainnamen - das greift dann wohl eher das Markenrecht.
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  #5 (permalink)  
Alt 12.08.2008, 13:08
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: Domainnamen identisch

Zitat:
Zitat von gamersreview.net Beitrag anzeigen
Das kann aber leider nicht ganz richtig sein, oder? Wenn man beispielsweise den domainnamen google.org.sc registrieren würde, und eine eigene suchmaschine anbieten würde, wäre man 10 minuten später bestimmt schon auf 10millionen dollar verklagt...

Es wäre nämlich eine Patentverletzung. Wenn also www.abc.com also ein patent hätte, wäre es meiner meinung nach eine patentverletzung! Auch wenn man das domainrecht hat, kann das nur logisch sein. sonst könnte man sich die oben genannte url google.org.sc kaufen, da sie nämlich noch frei ist...(das würde ich nicht raten...)
Also auch das ist falsch. Es ist keine Patentverletzung, es ist wenn dann eine Markenrechtsverletzung, ersatzweise eine Namensrechtsverletzung wenn das MarkenG nicht greift. Ein Patent bezieht sich nur auf Erfindungen, eine Domain ist wohl kaum eine solche. Und wie es minikleinwagenfahrer schon erkannt hat, ist es ja das was ich schon im vorherigen Beitrag beschrieben habe, das man aufgrund anderer Rechte eine Unterlassung fordern könnte. Das Markenrecht umschreibt das was du hier geschrieben hast. Google hat ein Markenrecht auf den Begriff "Google" und wohl auch "Google.de/.com/.fr usw). Eine Verwendung durch Dritte ist somit unzulässig, auch eine ähnliche Form, z.B. gogle.de wäre nicht anzuraten oder von gooooogle.de.

Außerdem, ein "Domainrecht" auf eine Domain gibt es sogesehen auch nicht, höchstens einen Anspruch. Zwar umschreibt man das Themengebiet meist als "Domainrecht", aber ein geschriebenes Recht aus dem es sich ableitet gibt es direkt nicht. Man kann höchstens aus verschiedenen Rechtsgrundlagen wie eben dem Markenrecht oder Namensrecht, evtl. auch Persönlichkeitsrecht einen Anspruch ableiten, aber ein Gesetz gibt es hier nicht.
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