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| Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing... |
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| Warum sollte es nicht? Nur weil ich abc.de registriere, erwerbe ich kein exklusivrecht auf abc. Einzig aufgrund anderweitiger Rechte, wie z.B. Marken- oder Persönlichkeitsrecht, könnte man einen Anspruch auf Unterlassung haben. Wobei auch hier kein 100%iger Exklusivanspruch besteht, nur wenn ich in meinen Rechten verletzt werden.
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| Das kann aber leider nicht ganz richtig sein, oder? Wenn man beispielsweise den domainnamen google.org.sc registrieren würde, und eine eigene suchmaschine anbieten würde, wäre man 10 minuten später bestimmt schon auf 10millionen dollar verklagt... Es wäre nämlich eine Patentverletzung. Wenn also www.abc.com also ein patent hätte, wäre es meiner meinung nach eine patentverletzung! Auch wenn man das domainrecht hat, kann das nur logisch sein. sonst könnte man sich die oben genannte url google.org.sc kaufen, da sie nämlich noch frei ist...(das würde ich nicht raten...) |
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| @gamersreview.net: Aber das hat Styx doch schon geschrieben?! Einzig aufgrund anderweitiger Rechte, wie z.B. Marken- oder Persönlichkeitsrecht, könnte man einen Anspruch auf Unterlassung haben. Wobei auch hier kein 100%iger Exklusivanspruch besteht, nur wenn ich in meinen Rechten verletzt werden. Ich denke, jedem sollte bei deinem Beispiel klarsein, dass "Google" markenrechtlichen Schutz genießt. I.Ü. war ich bisher der Meinung, dass man Patente nur bei technischen Neuheiten anmelden kann und nicht auf Domainnamen - das greift dann wohl eher das Markenrecht. |
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| Zitat:
Außerdem, ein "Domainrecht" auf eine Domain gibt es sogesehen auch nicht, höchstens einen Anspruch. Zwar umschreibt man das Themengebiet meist als "Domainrecht", aber ein geschriebenes Recht aus dem es sich ableitet gibt es direkt nicht. Man kann höchstens aus verschiedenen Rechtsgrundlagen wie eben dem Markenrecht oder Namensrecht, evtl. auch Persönlichkeitsrecht einen Anspruch ableiten, aber ein Gesetz gibt es hier nicht.
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| Tags: domainrecht, markenrecht |
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