Suche

Rechtsberatung vom spezialisierten Anwalt


Anzeige

Information

Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt.



Anzeige

Zurück   Forum zum Internetrecht > Onlinerecht > Verantwortlichkeit für Inhalte

Verantwortlichkeit für Inhalte Sollten Internet - Provider für Inhalte Ihrer Nutzer haften?

Antwort  
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #6 (permalink)  
Alt 13.08.2008, 10:38
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: Zum Thema Jugendschutz und USK

Zitat:
Jeder kennt youtube und die Player. Solange man nicht das Design ändert weiß jeder dank dem Wasserzeichen dass es Youtube ist. Man kann ja sogar direkt vom Video den Embed Code bekommen...!
Muss man youtube kennen? Nein. Sicher, viele kennen es. Nur davon ausgehen sollte man nicht. Außerdem kommt es nicht darauf an ob es viele kennen, sondern wie es ein objektiver Betrachter sehen würde und nicht wie es nach Ansicht des Betreiber die angebliche Mehrheit sieht.

Und wie schon gesagt, es es mehr entscheident wie das Video in den Gesamteindruck der Seite eingebunden ist und nicht ob es auf Youtube gehostet wird oder auf der betreffenden Seite.

Zitat:
Jedoch wird Youtube nicht abmahnen wenn man legal eines ihrer videos auf seine seite eingebunden hat, weil das nämlich erlaubt ist. Nur wenn man z.B. illegales Material auf youtube nimmt, dann haftet man natürlich dafür. Es war aber auch nicht der Dienst youtube gemeint, sondern ein anderer, ein eigenes videoportal, wo nur die autoren der site videos hochladen dürfen. hier befindet sich nur legales material.
Es geht doch nicht um eine Abmahnung von Youtube, sondern durch Dritte aufgrund von Rechtsverletzungen.
Bindet man ein Video ein, das Urheberrechte verletzt, kann man hierfür evtl. vom Rechteinhaber abgemahnt werden. Darum geht es in meinem Post. Hier ist entscheident ob das eingebundene Video so wirkt, als ob man sich den Inhalt zu eigen macht.
Was "legal" ist, ist manchmal auch Ansichtssache. Weiß man ob in einem Video wirklich keine Rechte von Dritten verletzt werden?

Zitat:
Das Einbinden der Videos ist rechtlich aus meiner sicht schon längst klar.
Ist es nicht, es ist m.E. eher umstritten. Gerade aus urheberrechtlicher Sicht. Das es unproblematisch ist, wenn man zu 100% selbst der Urheber ist, gebe ich dir ja Recht. Nur bindet man Videos von Dritten ein, wo sich z.B. komerzielle Musik im Hintergrund befindet, dann könnte es schon anders aussehen.
__________________
hier klicken für die Forensuche

[SIZE="1"][ Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung ][/SIZE]
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 13.08.2008, 10:50
gamersreview.net
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Zum Thema Jugendschutz und USK

Stimmt. Du hast recht styx, aus dieser sicht habe ich es noch nicht gesehen. So ist es auf jeden Fall bei Youtube Videos. Und man kann dafür strafbar gemacht werden. Aber Videos die rechtlich "unklar" sind sollte man nicht einbinden bzw. löschen! Das ist klar. Ich glaube aber du hast mich falsch verstanden. Vielleicht ist es besser das Videoportal beim Namen zu nennen: Gametrailers.com. Hier gibt es Trailer alller Art zu allen möglichen Spielen. Hier gibt es keine Rechtsverletzung es sei denn man nimmt Uservideos...
Und hier stellt sich die Frage welche Videos "jugendgefährdend" nach deutschem Recht sind und welche nicht.
Mit Zitat antworten
  #8 (permalink)  
Alt 13.08.2008, 12:01
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Zum Thema Jugendschutz und USK

Zitat:
Und hier stellt sich die Frage welche Videos "jugendgefährdend" nach deutschem Recht sind und welche nicht.
Zitat:
Welche Inhalte sind jugendgefährdend?
Als jugendgefährdend gelten gemäß § 18 Abs. 1 JuSchG Medien, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftlichen Persönlichkeit zu gefährden. Dazu zählen vor allem unsittliche, verrohend wirkende, zu Gewalttätigkeit, Verbrechen oder Rassenhass anreizende Medien sowie Medien,
in denen
1. Gewalthandlungen, insbesondere Mord- und Metzelszenen selbstzweckhaft und detailliert dargestellt werden oder
2. Selbstjustiz als einzig bewährtes Mittel zur Durchsetzung der vermeintlichen Gerechtigkeit nahe gelegt wird.
Eine schwere Jugendgefährdung besteht darüber hinaus u. a. bei volksverhetzenden, gewaltverherrlichenden, pornografischen kriegsverherrlichenden oder gewaltbeherrschten Medieninhalten (§ 15 Abs. 2 JuSchG).
http://www.bundespruefstelle.de/bpjm/die-bundespruefstelle,did=39214.html

Und das muss man dann eben immer im Einzelfall prüfen
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
Mit Zitat antworten
Antwort
Tags: , , , ,



Themen-Optionen
Ansicht

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Thema / Beitrag wiederherstellen? Silversurger Sonstiges zum Onlinerecht 3 11.09.2008 16:27
Grundsatzfragen zum Thema Stellvertretung Onlineauktionshaus-User Onlineauktionen 3 31.03.2008 22:00
Thema Weblogs! katrin Verantwortlichkeit für Inhalte 3 17.04.2007 21:34
Jugendschutz Unregistriert Strafrecht & Internet 1 25.03.2007 22:37
Bücher zum Thema Rechtssicherheit im Internet Unregistriert Domain-Recht 0 19.02.2007 23:32



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 16:28 Uhr.


//AT-Internet

SEO by vBSEO

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46