Suche
Anzeige

Information

Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt.



Anzeige

Zurück   Forum zum Internetrecht > Onlinerecht > Verantwortlichkeit für Inhalte

Verantwortlichkeit für Inhalte Sollten Internet - Provider für Inhalte Ihrer Nutzer haften?

Antwort  
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1 (permalink)  
Alt 10.08.2008, 01:25
gamersreview.net
 
Beiträge: n/a
Standard Zum Thema Jugendschutz und USK


Anzeige
Person A betreibt eine Seite, auf der registrierte User der Website Testberichte zu Spielen schreiben, in denen ja nur die ehrliche Meinung der Benutzer veröffentlicht wird. Darf Person A auch Testberichte zu Spielen zulassen, die von der USK indiziert oder beschlagnahmt wurden, oder muss man diese nach deutschem Recht von der site entfernen?

Der entscheidende Punkt ist, dass im Prinzip keine Werbung für das Spiel gemacht wird, sondern das Spiel lediglich beschrieben wird. Man darf sich ja auch über solche Spiele unterhalten, nur darf damit keine Werbung gemacht werden.

Bei indizierten Spielen ist es ja so, dass keine Werbung dafür gemacht werden darf, aber sie durchaus in Deutschland als Erwachsene legal zu haben sind. Beschlagnahmte, und somit Verbotene Spiele dürfen nicht einmal eingeführt werden. Aber diese Spiele werden ja nur beschrieben und sonst nichts.

Was wäre wenn User A einen Bericht über ein Spiel schreibt das erst im Nachhinein indiziert oder verboten wird, muss der entsrepchende Inhalt dann nachträglich entfernt werden?

Und wie würde es für Person A aussehen, Medien von anderen Seiten(bei denen eine solche Einbindung ausdrücklich erlaubt ist) zu solchen Spielen in die eigene Seite einzubinden? Hier würde vermutlich eine Jugendschutz Verletzung eintreten, oder? Auch wenn man bei diesem Medium sein Alter bestätigen muss?

Was wäre wenn man diese "speziellen" Medien nur bestimmten Gruppen zugänglich macht, bei denen man einen Nachweis hat, dass sie 18 sind?

Interessant ist der Unterschied von indiziertem und verbotenem Material. Wahrscheinlich sind solche ledeglich beschreibenden Inhalte zum Produkt duchaus legal, da sie den jugendschutz nicht beeinträchtigen. Aber bei Beschreibungen zu Verbotenem Material? Ich glaube nicht dass sich dadurch der Jugendschutz beeinträchtigt, wenn man beschreibenden Text zu etwas liest, oder? Medien zu solchen verbotenen Inhalten sind sicherlich illegal, aber wie sieht es bei indiziertem Material aus, wenn man sein alter bestätigen muss?

Geändert von gamersreview.net (10.08.2008 um 03:23 Uhr).
Mit Zitat antworten

  #2 (permalink)  
Alt 12.08.2008, 21:34
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 09.10.2007
Beiträge: 124
Standard AW: Zum Thema Jugendschutz und USK

1. Solche Altersverikationssysteme sind i.d.R. sehr teuer, wenn sie einer rechtlichen Prüfung standhalten sollen.

2. Ich würde sagen, auch Beschreibungen können jugendgefährdend sein, je nachdem, wie sie geschrieben sind (es gibt Leute, die mögen es kaum für möglich halten, aber auch manche Bücher werden bspw. nur an Leute ab 16 verkauft)

3. Das Einbinden von "anderen Medien" dürfte m.E. ohne Genehmigung einer Urheberrechtsverletzung darstellen. Gleiches gilt für die Integration fremder Inhalte in die eigene Seite mittels iframes.

4. gut gemeinter Tipp:
Wer wirklich vorhat, so ein Projekt auf die Beine zu stellen und damit Geld zu verdienen, der sollte zu Beginn ein paar Hundert Euro auf den Tisch legen und sich damit vernünftig anwaltlich beraten lassen - denn der haftet auch für seine Aussage und ansonsten ist das Geschrei groß, wenn dann doch was passiert

<-- alles nur meine Laien-Meinung
Mit Zitat antworten
  #3 (permalink)  
Alt 12.08.2008, 21:59
gamersreview.net
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Zum Thema Jugendschutz und USK

1. Schon mal was von Embed Code gehört? Oder "this video on your blog" oder ähnliches...
2. Das Mit dem Altersverifizierungssystem war ja nur so ein Gedanke.
3. Die Frage ob man Testberichte zu in diesem Lande indizierten oder verbotenen Spielen zulassen kann, wurde trotzdem nicht beantwortet. Das Anwälte Geld kosten weiß jeder...
4. Kommentare zu Produkten bei amazon.de, die indiziert oder beschlagnahmt werden gibt es ja auch, und da sind durchaus Kommentare dabei die Testberichte ähneln.
5. Bücher ab 16...:lol:. In diesen Büchern müssen aber dann schon extreme Sachen stehen.

Ich schließe daraus, dass man die Testberichte im Einzelfall betrachten müsste. Wenn jemand genau beschreibt wie er im spiel einen menschen tötet oder ähnliches, wäre der text natürlich jugendgefährdend. Aber sachliche Texte sind das bestimmt nicht, auf Wikipedia findet man ja auch so einiges, aber eben sachlich... Und ein Anwalt würde bestimmt auch nicht jeden einzelnen Beitrag begutachten, das wäre viel zu teuer...

Geändert von gamersreview.net (12.08.2008 um 22:05 Uhr).
Mit Zitat antworten
  #4 (permalink)  
Alt 12.08.2008, 22:51
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.228
Standard AW: Zum Thema Jugendschutz und USK

Zitat:
1. Schon mal was von Embed Code gehört? Oder "this video on your blog" oder ähnliches...
Was soll das ändern? Bindet man ein Video via embeded code ein, heißt das noch lange nicht das man hier für nix verantwortlich ist. Im Gegenteil, man könnte m.E. sogar dafür haften, sei es nun aus Sicht des Urheberrechtes oder des Jugendschutzes, besonders dann, wenn man sich die Inhalte zu Eigen macht. Zum Beispiel es für Dritte so aussieht, als ob das Video fester bestandteil der Webseite wäre. Das kann auch bei eingebundenen Youtube-Videos der Fall sein.

Genaues zum Jugendschutz kann ich leider auch nichts sagen, ist nicht gerade mein Gebiet.
__________________
hier klicken für die Forensuche

[SIZE="1"][ Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung ][/SIZE]
Mit Zitat antworten
  #5 (permalink)  
Alt 13.08.2008, 10:48
gamersreview.net
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Zum Thema Jugendschutz und USK

Jeder kennt youtube und die Player. Solange man nicht das Design ändert weiß jeder dank dem Wasserzeichen dass es Youtube ist. Man kann ja sogar direkt vom Video den Embed Code bekommen...! Aber ich bestreite nicht, dass ich für solche Videos haftbar gemacht werden kann.

Jedoch wird Youtube nicht abmahnen wenn man legal eines ihrer videos auf seine seite eingebunden hat, weil das nämlich erlaubt ist. Nur wenn man z.B. illegales Material auf youtube nimmt, dann haftet man natürlich dafür. Es war aber auch nicht der Dienst youtube gemeint, sondern ein anderer, ein eigenes videoportal, wo nur die autoren der site videos hochladen dürfen. hier befindet sich nur legales material.

Der Thread verlängert sich damit nur unnötig. Das Einbinden der Videos ist rechtlich aus meiner sicht schon längst klar. Wenn das Videoportal nur legale Inhalte beinhaltet, und das Einbinden der Videos ohne schriftliche Genehmigung erlaubt ist, wird es keine rechtlichen Probleme geben. Mit Ausnahme natürlich von jugendgefährdenden Videos. Und dabei wären wir nämlich wieder beim Thema. Es Geht um Jugendschutz und USK, wie im Titel des Threads ja auch angepriesen.
Mit Zitat antworten
Antwort
Tags: , , , ,



Themen-Optionen
Ansicht

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Thema / Beitrag wiederherstellen? Silversurger Sonstiges zum Onlinerecht 3 11.09.2008 17:27
Grundsatzfragen zum Thema Stellvertretung Onlineauktionshaus-User Onlineauktionen 3 31.03.2008 23:00
Thema Weblogs! katrin Verantwortlichkeit für Inhalte 3 17.04.2007 22:34
Jugendschutz Unregistriert Strafrecht & Internet 1 25.03.2007 23:37
Bücher zum Thema Rechtssicherheit im Internet Unregistriert Domain-Recht 0 20.02.2007 00:32



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 18:26 Uhr.


//AT-Internet

SEO by vBSEO

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44