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| Anzeige Der entscheidende Punkt ist, dass im Prinzip keine Werbung für das Spiel gemacht wird, sondern das Spiel lediglich beschrieben wird. Man darf sich ja auch über solche Spiele unterhalten, nur darf damit keine Werbung gemacht werden. Bei indizierten Spielen ist es ja so, dass keine Werbung dafür gemacht werden darf, aber sie durchaus in Deutschland als Erwachsene legal zu haben sind. Beschlagnahmte, und somit Verbotene Spiele dürfen nicht einmal eingeführt werden. Aber diese Spiele werden ja nur beschrieben und sonst nichts. Was wäre wenn User A einen Bericht über ein Spiel schreibt das erst im Nachhinein indiziert oder verboten wird, muss der entsrepchende Inhalt dann nachträglich entfernt werden? Und wie würde es für Person A aussehen, Medien von anderen Seiten(bei denen eine solche Einbindung ausdrücklich erlaubt ist) zu solchen Spielen in die eigene Seite einzubinden? Hier würde vermutlich eine Jugendschutz Verletzung eintreten, oder? Auch wenn man bei diesem Medium sein Alter bestätigen muss? Was wäre wenn man diese "speziellen" Medien nur bestimmten Gruppen zugänglich macht, bei denen man einen Nachweis hat, dass sie 18 sind? Interessant ist der Unterschied von indiziertem und verbotenem Material. Wahrscheinlich sind solche ledeglich beschreibenden Inhalte zum Produkt duchaus legal, da sie den jugendschutz nicht beeinträchtigen. Aber bei Beschreibungen zu Verbotenem Material? Ich glaube nicht dass sich dadurch der Jugendschutz beeinträchtigt, wenn man beschreibenden Text zu etwas liest, oder? Medien zu solchen verbotenen Inhalten sind sicherlich illegal, aber wie sieht es bei indiziertem Material aus, wenn man sein alter bestätigen muss? Geändert von gamersreview.net (10.08.2008 um 03:23 Uhr). |
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| 1. Solche Altersverikationssysteme sind i.d.R. sehr teuer, wenn sie einer rechtlichen Prüfung standhalten sollen. 2. Ich würde sagen, auch Beschreibungen können jugendgefährdend sein, je nachdem, wie sie geschrieben sind (es gibt Leute, die mögen es kaum für möglich halten, aber auch manche Bücher werden bspw. nur an Leute ab 16 verkauft) 3. Das Einbinden von "anderen Medien" dürfte m.E. ohne Genehmigung einer Urheberrechtsverletzung darstellen. Gleiches gilt für die Integration fremder Inhalte in die eigene Seite mittels iframes. 4. gut gemeinter Tipp: Wer wirklich vorhat, so ein Projekt auf die Beine zu stellen und damit Geld zu verdienen, der sollte zu Beginn ein paar Hundert Euro auf den Tisch legen und sich damit vernünftig anwaltlich beraten lassen - denn der haftet auch für seine Aussage und ansonsten ist das Geschrei groß, wenn dann doch was passiert <-- alles nur meine Laien-Meinung |
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| 1. Schon mal was von Embed Code gehört? Oder "this video on your blog" oder ähnliches... 2. Das Mit dem Altersverifizierungssystem war ja nur so ein Gedanke. 3. Die Frage ob man Testberichte zu in diesem Lande indizierten oder verbotenen Spielen zulassen kann, wurde trotzdem nicht beantwortet. Das Anwälte Geld kosten weiß jeder... 4. Kommentare zu Produkten bei amazon.de, die indiziert oder beschlagnahmt werden gibt es ja auch, und da sind durchaus Kommentare dabei die Testberichte ähneln. 5. Bücher ab 16...:lol:. In diesen Büchern müssen aber dann schon extreme Sachen stehen. Ich schließe daraus, dass man die Testberichte im Einzelfall betrachten müsste. Wenn jemand genau beschreibt wie er im spiel einen menschen tötet oder ähnliches, wäre der text natürlich jugendgefährdend. Aber sachliche Texte sind das bestimmt nicht, auf Wikipedia findet man ja auch so einiges, aber eben sachlich... Und ein Anwalt würde bestimmt auch nicht jeden einzelnen Beitrag begutachten, das wäre viel zu teuer... Geändert von gamersreview.net (12.08.2008 um 22:05 Uhr). |
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| Zitat:
Genaues zum Jugendschutz kann ich leider auch nichts sagen, ist nicht gerade mein Gebiet.
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| Jeder kennt youtube und die Player. Solange man nicht das Design ändert weiß jeder dank dem Wasserzeichen dass es Youtube ist. Man kann ja sogar direkt vom Video den Embed Code bekommen...! Aber ich bestreite nicht, dass ich für solche Videos haftbar gemacht werden kann. Jedoch wird Youtube nicht abmahnen wenn man legal eines ihrer videos auf seine seite eingebunden hat, weil das nämlich erlaubt ist. Nur wenn man z.B. illegales Material auf youtube nimmt, dann haftet man natürlich dafür. Es war aber auch nicht der Dienst youtube gemeint, sondern ein anderer, ein eigenes videoportal, wo nur die autoren der site videos hochladen dürfen. hier befindet sich nur legales material. Der Thread verlängert sich damit nur unnötig. Das Einbinden der Videos ist rechtlich aus meiner sicht schon längst klar. Wenn das Videoportal nur legale Inhalte beinhaltet, und das Einbinden der Videos ohne schriftliche Genehmigung erlaubt ist, wird es keine rechtlichen Probleme geben. Mit Ausnahme natürlich von jugendgefährdenden Videos. Und dabei wären wir nämlich wieder beim Thema. Es Geht um Jugendschutz und USK, wie im Titel des Threads ja auch angepriesen. |
| Tags: embeded video, jugendschutz, streaming, usk, youtube |
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