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Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden?

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  #1 (permalink)  
Alt 10.08.2008, 17:07
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 23.04.2008
Beiträge: 144
Cool Negative Bewertung und folgen für Käufer?


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Hallo, wie ist ihre Meinung?

Käufer kauft bei gewerblichen Verkäufer eine Gegenstand. Zahlt, die Ware wird geliefert. Die Ware ist aber defekt. Der Käufer warnt den Verkäufer nicht und vergibt SOFORT eine Negative Bewertung.

Kann der Verkäufer deswegen den Käufer verklagen?
Gründe:

Der Käufer hat Widerrufsbelehrung akzeptiert
Der Verkäufer hätte die Ware SOFORT ausgetauscht, wenn er davor gewußt hat
Der Verkäufer hat die Ware getestet und versendet. Durch Versand kann die Ware kaputt gegangen sein.
Den Verkäufer ist durch diese negative Bewertung ein Schaden (Umsatzverlust) entstanden.

Wird der Verkäufer vor Gericht gute Chancen haben? (nur Ihre Meinung ist gefragt)
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  #2 (permalink)  
Alt 10.08.2008, 17:46
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.228
Standard AW: Negative Bewertung und folgen für Käufer?

Zitat:
Der Käufer hat Widerrufsbelehrung akzeptiert
Wieso akzeptiert? Er hat sie erhalten, aber wieso muss er sie akzeptieren? Woher will der Verkäufer dies wenn dann auch wissen?

Zitat:
Den Verkäufer ist durch diese negative Bewertung ein Schaden (Umsatzverlust) entstanden.
Denke das ist schwer nachzuweisen. Also fällt meiner Meinung diese Option völlig weg, denn den Schaden muss er ja entsprechend beweisen können. Bei einem eBay verkäufer dürfte das unmöglich sein und ist eher ein subjektives empfinden.

Die anderen beiden Möglichkeiten sind ein wenig lala.
Ich halte dieses Klageverhalten wegen negativen eBay bewertungen für Blödsinn. Ein Händler muss Kritik hinnehmen können, ob gutgemeint oder negativ. Natürlich sind völlig unobjektive und beleidigende von eBay auf Wunsch zu entfernen. Aber wenn ich als Käufer schreibe, dass die Ware beschädigt angekommen ist, entspricht das ja auch den Tatsachen. Für Dritte ist dies ggf. ein Hinweis dafür, dass der Verkäufer seine Waren nicht unbedingt sorgsam verpackt/gepolstert verschickt.

Ein cleverer Händler, könnte einem Käufer ja vielleicht dazu verpflichten, nach gelösten Mängelfragen, seine Bewertung zu löschen oder eine Bewertung in Punkto "Guter Service" o.ä. zu tätigen.
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