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| Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden? |
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| Anzeige Käufer kauft bei gewerblichen Verkäufer eine Gegenstand. Zahlt, die Ware wird geliefert. Die Ware ist aber defekt. Der Käufer warnt den Verkäufer nicht und vergibt SOFORT eine Negative Bewertung. Kann der Verkäufer deswegen den Käufer verklagen? Gründe: Der Käufer hat Widerrufsbelehrung akzeptiert Der Verkäufer hätte die Ware SOFORT ausgetauscht, wenn er davor gewußt hat Der Verkäufer hat die Ware getestet und versendet. Durch Versand kann die Ware kaputt gegangen sein. Den Verkäufer ist durch diese negative Bewertung ein Schaden (Umsatzverlust) entstanden. Wird der Verkäufer vor Gericht gute Chancen haben? (nur Ihre Meinung ist gefragt) |
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Zitat:
Die anderen beiden Möglichkeiten sind ein wenig lala. Ich halte dieses Klageverhalten wegen negativen eBay bewertungen für Blödsinn. Ein Händler muss Kritik hinnehmen können, ob gutgemeint oder negativ. Natürlich sind völlig unobjektive und beleidigende von eBay auf Wunsch zu entfernen. Aber wenn ich als Käufer schreibe, dass die Ware beschädigt angekommen ist, entspricht das ja auch den Tatsachen. Für Dritte ist dies ggf. ein Hinweis dafür, dass der Verkäufer seine Waren nicht unbedingt sorgsam verpackt/gepolstert verschickt. Ein cleverer Händler, könnte einem Käufer ja vielleicht dazu verpflichten, nach gelösten Mängelfragen, seine Bewertung zu löschen oder eine Bewertung in Punkto "Guter Service" o.ä. zu tätigen.
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| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Onlineauktion -> Drohung von Händler wegen Bewertung | da.cappo | Onlineauktionen | 2 | 28.11.2009 17:42 |
| ebay : Schadenersatz wegen negativer Bewertung ? | Falco25 | Onlineauktionen | 3 | 09.09.2008 23:15 |
| Ebay-Bewertung | Peter077 | Onlineauktionen | 8 | 07.05.2008 14:59 |
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| Verletzung Urheberrecht - Folgen ? | thompson | Urheberrecht | 0 | 26.03.2003 19:36 |
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