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Zurück   Forum zum Internetrecht > Onlinerecht > Linkhaftung

Linkhaftung Hafte ich für Links auf meiner Homepage?

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  #1 (permalink)  
Alt 11.08.2008, 11:18
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.08.2008
Beiträge: 1
Standard Artikel mit Web-Adresse ohne Verlinkung


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Hallo allerseits,

das Thema Linkhaftung ist ja breit diskutiert. Für mein Verständnis bleibt aber eine Frage offen:

-> Wenn in einem redaktionellen Artikel Zitate von einer dritten Seite übernommen werden und dann der Hinweis folgt, dass es den vollständigen Artikel auf www.xxyxxyxyxyxyx.de/unterseite/xyxy.html gibt - dieser aber nur als Text dort steht und nicht verlinkt ist - gilt dieser dann trotzdem als Link inkl. den Vorschriften zur Haftung?

Zum Steigern des Schwierigkeitsgrades: Die Seite von der zitiert wurde verfügt über kein Impressum - wie verhält sich das da?
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  #2 (permalink)  
Alt 11.08.2008, 13:33
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: Artikel mit Web-Adresse ohne Verlinkung

Ob die URL nun verlinkt ist der als reiner Text vorliegt, ist meiner Meinung egal. Denn der Effekt bleibt doch der Gleiche, nur das man hier jetzt zu copy and paste greifen muss, statt einfach nur drauf zu klicken. Der Effekt aber, ist für mich identisch. Schließlich gebe ich noch immer einem Dritten die Möglichkeit, auf die Inhalte eines anderen Anbieters zuzugreifen, bzw. gebe einen Verweis dazu wieder.
Deshalb würde ich es auch als Link ansehen.

Ob die verlinkte Seite nun der Impressumspflicht nachkommt oder nicht, finde ich tut hier nichts zur Sache und ändert nichts an den Pflichten bei dem Setzen von Links.
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  #3 (permalink)  
Alt 10.02.2009, 22:55
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.02.2009
Beiträge: 2
Frage AW: Artikel mit Web-Adresse ohne Verlinkung

@Styx
Du schreibst, deiner Meinung nach - ich hoffe das ist auch nur eine Meinung und kein geltendes Recht.

Ob die URL nun verlinkt ist oder als reiner Text vorliegt, ist eigentlich nicht egal.

Ein Link ist eine technische Einrichtung, die es erlaubt jemanden automatisch weiterzuleiten. Siehe auch Thema Referrer (WIKIPEDIA) - hier sind dann auch technische Beziehungen zwischen weiterleitenden Seiten eingegangen worden.

Ein reiner Text ist erst einmal Information. Und die reine Information über das, was im Internet zu finden ist, zu verbieten greift schon deutlich mehr in das Recht jedes Bürgers ein.

Ein wesentliche Unterschied ist doch, dass der Nutzer selbst aktiv werden muss und die angegebene Adresse selbst in seinem Browser eingeben muss. Somit fehlt doch jeder Zusammenhang zwischen eigener Seite und der im reinen Text gennaten. Auch das Thema Referrer ist damit überhaupt nicht gegeben, weil eben die Inhalte in keiner Weise etwas miteinander zu tun haben. Auch die klare Abgrenzug ist eindeutig - der User wählt im Browser selbstständig eine neue Seite und VERLÄSST meinangebot.

Also meiner Meinung nach währe das ein großer Einschnitt in die Redefreiheit, wenn ich nicht einmal mehr davon berichten darf, was ich gesehen habe.

Gibt es dazu schon irgend eine fundierte Aussage?

Vielen Dank
Liebe Grüße
Gerhardt
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