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| Anzeige ich weiß, dass das Thema Screenshots im Zusammenhang mit Urheberrecht schon vielfach besprochen wurde. Nun habe ich hier aber einen, wie ich glaube, speziellen Fall, zu dem ich gerne eure Meinung hören würde. Es geht um Screenshots aus Online-Rollenspielen und um die Frage, ob man diese zu kommerziellen zwecken verwenden kann. Mir ist klar, dass das Spiel an sich urheberrechtlich geschützt ist und dass Screenshots somit auch unter den Schutz fallen. Nun ist aber die Frage, in wie Fern ein Screenshot bei Online-Rollenspielen auch eine „eigene schöpferische Leistung“ darstellt. Hierbei möchte ich zwei Aspekte ansprechen: 1. Bei Online-Rollenspielen ist es ja so, dass man sein Alter Ego selbst „kreiert“. Somit liefern einem die Spieleentwickler ja nur ein Werkzeug, mit dem man dann nach der eigenen Phantasie einen Charakter erstellen kann. Handelt es sich bei dem Kreieren eines Charakters dann nicht um eine „eigene schöpferische Leistung“? Ich würde es gerne mit Bildbearbeitungsprogrammen vergleichen. Da hat man auch ein Werkzeug mit dem man Bilder erstellen kann. Das Urheberrecht an den Werken hat man aber selbst, nicht der Programmentwickler. 2. Wenn man Screenshots von Charakteren macht, die ja von anderen Spielern kreiert wurden, kann man das doch mit der Tätigkeit eines Fotographen vergleichen, oder nicht? Man bewegt sich zwar in einer von den Spieleentwicklern programmierten Welt aber Dinge wie z.B. die „Bildkomposition“ oder die Darstellungsart der Charaktere ist doch dem „Fotographen“ überlassen. Selbst „Lichtverhältnisse“ kann man ggf. über Grafikkarteneinstellungen selbst festlegen. Klar ist, dass man unter keinen Umständen einen von den Spieleentwicklern selbst erstellten Charakter „abfotografieren“ darf, da dieser Charakter mit Sicherheit Urheberrechtlich geschützt ist. Ähnlich könnte es sich auch bei bestimmten Gebäuden innerhalb des Spiels verhalten. Nun meine Fragen: Würdet ihr meinen Ausführungen zustimmen? Handelt es sich bei den „selbst kreierten“ Charakterem tatsächlich um eine „eigene schöpferische Leistung“ und dürfte man Screenshots des eigenen Charakters dann nicht auch „vermarkten“? Kann man, wie unter zweitens beschrieben, einen „professionell“ erstellten Screenshot als eine „eigene schöpferische Leistung“ ansehen? Ich bin auf die Kommentare zu diesem Thema wirklich gespannt und bedanke mich schon im Voraus für Eure Hilfe. |
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| Zitat:
Nur weil man es selbst gestaltet hat, sehe ich da noch kein eigenes Urheberrecht. Denn das hin und herschieben von Reglern und das anschließende Ausstatten würde ich nicht als individuelle geistige Leistung sehen, somit auch keine besondere Schöpfungshöhe. Denn das Ergebniss hätte jeder produzieren können, eine besondere Fähigkeit ist dazu nicht von nöten. Ein Vergleich mit einem Grafikprogramm würde ich hier deshalb schon nicht ziehen, da man dort von Null anfängt und alles selbst gestaltet. Hierzu bedarf es besondere Fähigkeiten und Kenntnisse. Bei einem Char-Programm eines Online-Spiels nicht. Somit würde ich schon aus diesem Grund ein Urheberrecht verneinen, schon um den Wert des Urheberrechtes nicht zu entwerten. Auch würden sich bei einem Urheberrecht am Char gewisse Probleme ergeben. Denn ohne Zustimmung des Urhebers, dürfte der Char z.B. nicht vervielfältigt werden. Das muss er aber, ansonsten könnte er auf den Monitoren der Mitspieler ja nicht dargestellt werden.... Außerdem würde ich die Frage nach dem Urheberrecht auch in Frage mit den Nutzungsbestimmungen sehen. Meist behalten sich die Betreiber jegliche Eigentumsrechte an Gegenständen u.ä. vor, der Spieler hat nur ein zeitlich beschränktes Nutzungsrecht erworben. Hierbei stellt sich auch die Frage ob dieses Nutzungsrecht nicht auch auf den Char anzuwenden ist. Zitat:
Denn eigentlich hat man auf dem Bild selbst nichts wirklich selbst erstellt, es ist eine von Dritten geschaffene Welt, auf der selbst mögliche Rechte liegen. Ein Naturfotograf hingegen macht sich dagegen schon Gedanken über das Motiv, arrangiert es ggf. oder nimmt einen gewissen Aufwand in Kauf. (Weg zum Motiv, Zeit, Kosten usw.) Was nun als "professionel" anzusehen ist, dürfte wohl auch fraglich sein. Auch die nachträgliche Bearbeitung in Photoshop o.ä. ändert meiner Ansicht auch nichts an der problematik mit den Rechten des Herstellers. Das es meiner Ansicht kein Urheberrecht auf die Chars gibt, ist auch das Abfotografieren von diesen kein Thema. Da es hier wohl auch kaum ein Recht am eigenen Bild geben dürfte, sind hier meiner Meinung keine Probleme zu sehen. Anders würde ich es bei Machinima sehen. Die bekannten Filmchen könnten durchaus Urheberrecht genießen. Problem ist nur die Kollision mit den Rechten des Herstellers. Denn Figuren, Programm, Bilder usw. sind selbst urheberrechtlich geschützt. Man könnte es somit notfalls als eine Bearbeitung sehen. Wobei auch diese einer Zustimmung bedarf. Selbst die Veröffentlichung auf Youtube gilt schon nicht mehr als privat. Wird aber meist von den Herstellern geduldet um eine aktive Community zu erreichen. Zitat:
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| Wie gesagt, ist nur meine Ansicht dazu.... kann auch genug andere Meinungen dazu geben. Nur sehe ich die Hersteller der Spiele da eher am längeren Hebel sitzen, von daher auch meine etwas "ernüchternde" Meinung dazu.
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| Tags: online spiel, screenshot, urheberrecht |
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