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  #1 (permalink)  
Alt 12.08.2008, 13:54
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.08.2008
Beiträge: 1
Standard was machen als geschädigter


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Hallo,

angenommen A ist wäre selbst durch Verletzung seiner Urheberrechte geschädigt und erbitte ein paar Vorschläge wie man damit umgehen sollte.

Konkret: A hat vor ca. 1 Jahr mehrere von ihm selbst erstellte Videos auf MyVideo und Clipfish veröffentlicht, unter anderem:

Nun findet A nach einiger Recherche exakte Kopien der Videos bei YouTube. Die Videos wurden nicht von ihm selbst hochgeladen noch hat er jemals eine Genehmigung hierzu erteilt.

Die Urheberrechtsverletzung hat A bereits via Webformular an YouTube gesendet und hierzu auch eine automatisierte Bestätigungsemail erhalten. Mehr hat sich seit dem nicht getan.

Wie könnte A hier weiter vorgehen ohne großen Aufwand zu betreiben (RA beauftragen)? A geht es hier nicht um Schadensersatz oder ähnliches, sondern nur ums Prinzip. A möchte als Urheber selbst entscheiden wo seine Werke veröffentlicht werden und diese "Raubkopie" schnellstmöglich entfernen lassen

mfg, hjotten

Geändert von Styx (12.08.2008 um 15:00 Uhr). Grund: beitrag verallgemeinert
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  #2 (permalink)  
Alt 12.08.2008, 15:14
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: was machen als geschädigter

Also ich persönlich sehe bei der Veröffentlichung von Videos auf entsprechenden Portalen wie myvideo oder youtube immer eine gewisse Mitschuld. Wieso? Man weiß, bzw. sollte es wissen, das Videos von solchen Portalen sich meist verselbständigen. Wer Inhalte auf Web 2.0 Seiten einstellt muss meiner Ansicht grundsätzlich damit rechnen. Gerade weil es das Konzept des Web 2.0 ist.
Natürlich macht es einen Unterschied ob man selbst Urheber ist und es dort einstellt oder ob es ein unbefugter tut. Hier war A aber selbst Urheber und hätte mit der Verbreitung rechnen müssen. Ob sich das Video nun auf Youtube wiederfindet, in einem Blog oder auf Faceboo (letztere kann man gar automatisiert einfügen) macht hier m.E. keinerlei Unterschied. Auch findet auf Youtube nicht zwingend eine Urheberrechtsanmaßung statt, denn der Einsteller erhebt schließlich keins.

Fraglich ist auch ob das Video überhaupt einen urheberrechtlichen Schutz genießt. Denn nicht alles ist geschützt, so z.B. wenn die Schöpfungshöhe nicht erreicht wird.
__________________
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  #3 (permalink)  
Alt 12.08.2008, 20:27
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 09.10.2007
Beiträge: 124
Standard AW: was machen als geschädigter

... und selbst wenn das Video urheberrechtlichen Schutz genießen sollte und sich dann der Geschädigter einen Anwalt nimmt, um die Sache aus der Welt zu nehmen. Stell dir doch mal vor, die Ermittlungen ergeben, dass das Video illegal hochgeladen wurde von einem Mitglied, das beispielsweise in Kuba registriert ist...

Viel Spaß beim Versenden der Abmahnung und Selbstzahlen der anwaltlichen Kostennote, sage ich nur ...
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  #4 (permalink)  
Alt 26.08.2008, 01:10
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 10.06.2008
Beiträge: 806
Standard AW: was machen als geschädigter

Zitat:
Zitat von hjotten Beitrag anzeigen
Wie könnte A hier weiter vorgehen ohne großen Aufwand zu betreiben (RA beauftragen)?
Gar nicht...

Urheberrechtsverletzungen sind fast nie ohne "größeren Aufwand" abzustellen (Erfahrungstatsache), und schon gar nicht, wenn sie auf YouTube & Co stattfinden.
__________________
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.
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