| Information |
| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
| |||
| Anzeige angenommen A ist wäre selbst durch Verletzung seiner Urheberrechte geschädigt und erbitte ein paar Vorschläge wie man damit umgehen sollte. Konkret: A hat vor ca. 1 Jahr mehrere von ihm selbst erstellte Videos auf MyVideo und Clipfish veröffentlicht, unter anderem: Nun findet A nach einiger Recherche exakte Kopien der Videos bei YouTube. Die Videos wurden nicht von ihm selbst hochgeladen noch hat er jemals eine Genehmigung hierzu erteilt. Die Urheberrechtsverletzung hat A bereits via Webformular an YouTube gesendet und hierzu auch eine automatisierte Bestätigungsemail erhalten. Mehr hat sich seit dem nicht getan. Wie könnte A hier weiter vorgehen ohne großen Aufwand zu betreiben (RA beauftragen)? A geht es hier nicht um Schadensersatz oder ähnliches, sondern nur ums Prinzip. A möchte als Urheber selbst entscheiden wo seine Werke veröffentlicht werden und diese "Raubkopie" schnellstmöglich entfernen lassen mfg, hjotten Geändert von Styx (12.08.2008 um 15:00 Uhr). Grund: beitrag verallgemeinert |
| |||
| Also ich persönlich sehe bei der Veröffentlichung von Videos auf entsprechenden Portalen wie myvideo oder youtube immer eine gewisse Mitschuld. Wieso? Man weiß, bzw. sollte es wissen, das Videos von solchen Portalen sich meist verselbständigen. Wer Inhalte auf Web 2.0 Seiten einstellt muss meiner Ansicht grundsätzlich damit rechnen. Gerade weil es das Konzept des Web 2.0 ist. Natürlich macht es einen Unterschied ob man selbst Urheber ist und es dort einstellt oder ob es ein unbefugter tut. Hier war A aber selbst Urheber und hätte mit der Verbreitung rechnen müssen. Ob sich das Video nun auf Youtube wiederfindet, in einem Blog oder auf Faceboo (letztere kann man gar automatisiert einfügen) macht hier m.E. keinerlei Unterschied. Auch findet auf Youtube nicht zwingend eine Urheberrechtsanmaßung statt, denn der Einsteller erhebt schließlich keins. Fraglich ist auch ob das Video überhaupt einen urheberrechtlichen Schutz genießt. Denn nicht alles ist geschützt, so z.B. wenn die Schöpfungshöhe nicht erreicht wird.
__________________ hier klicken für die Forensuche [SIZE="1"][ Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung ][/SIZE] |
| |||
| ... und selbst wenn das Video urheberrechtlichen Schutz genießen sollte und sich dann der Geschädigter einen Anwalt nimmt, um die Sache aus der Welt zu nehmen. Stell dir doch mal vor, die Ermittlungen ergeben, dass das Video illegal hochgeladen wurde von einem Mitglied, das beispielsweise in Kuba registriert ist... Viel Spaß beim Versenden der Abmahnung und Selbstzahlen der anwaltlichen Kostennote, sage ich nur ... |
| |||
| Zitat:
Urheberrechtsverletzungen sind fast nie ohne "größeren Aufwand" abzustellen (Erfahrungstatsache), und schon gar nicht, wenn sie auf YouTube & Co stattfinden.
__________________ Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen. |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| eBay Betrug. Wie geht man vor als Geschädigter? | Anonymous | Onlineauktionen | 140 | 28.01.2012 18:39 |
| Muss ich mir sorgen machen? | Laika | E-Commerce | 2 | 03.02.2007 14:48 |
| Clan zum Verein machen | Anonymous | Sonstiges zum Onlinerecht | 0 | 19.05.2005 01:47 |
| |