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| Anzeige Habe mich hier schon ein bischen durchgewühlt und gelesen aber noch nicht so das richtige gefunden, was ich suche. Wenn man bei einem Anbieter ein Standart-Paket für Hosting bestellt, mit incl. Domain, diese als Angebot kostenlos ist für eine gewisse Zeit angeboten wird, geht man davon aus, dass dem tatsächlich so ist, dass es bei 0,00 € bleibt. Widerrufsbelehrungen sagen lediglich aus, dass Sonderanfertigungen und besondere Kundenwünsche oder auch Domains nicht widerrufen werden können. Wenn man nun aber doch widerruft und man eine Rechnung erhält über den Betrag, den das Angebot kosten würde, wenn es nicht als Aktion angeboten wäre, kann man die Zahlung verweigern? Eigentlich ist ein Standartpaket mit incl. Domain doch keine Sonderanfertigung und kann smit widerrufen werden oder? Und wenn ein Angebot tatsächlich als Aktion kostenlos angeboten wird im Bestellzeitraum, dann muss man das doch eh nicht zahlen oder? Danke schoneinmal im Voraus. |
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| Entscheidend ist der abgeschlossene Vertrag, nicht das, was danach daraus gemacht wird. Wen also im Vertrag 0 € steht, bleibt das auch bei einem Widerruf oder einer Kündigung so.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Das ist ein weiteres Problem. Wenn die Vertragsdaten nicht eingesehen werden können oder etwas zugeschickt wurde, sei es per Mail oder per Post. Es gibt also keinerlei Nachweise. Letztlich würde also ein Wort gegen das des andere stehen. Besagtes Problem ist häufig zu finden im Inet, betrifft viele Personen eben auch bei ein und dem selben Anbieter. Antworten sind allerdings nicht zu finden. Die Möglichkeit eigenständig zu kündigen über ein Kontaktformular oder einen "Account löschen"-Button sind ebenfalls nicht gegeben, man muss sich also zusätzlich darauf verlassen, dass sie alle Daten löschen, incl. der Einzugsermächtigung. Darf überhaupt noch etwas abgebucht werden, wenn man es in eier Mail ausdrücklich verbietet? Geändert von Aneka (13.08.2008 um 13:24 Uhr). |
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| Man bekommt ja wohl irgendwelche Bestätigungen. Oder man druckt sich eben die Seite aus, die die Bedingungen darstellt ... Ansonsten ist es natürlich immer schwierig, wenn man gar nichts nachweisen kann. Allerdings gilt das auch für die Gegenseite. Denn die müsste nachweisen können, dass man einen solchen Vertrag geschlossen hat. Hat man aber (grob fahrlässig) gar nichts, muss man es darauf anlegen, dass die Gegenseite beweist, dass man einen deartigen Vertrag abgeschlossen hat. Kurz: Man "behauptet" einfach, ein Anspruch besteht deswegen nicht, weil man keinen Vertrag geschlossen hat. Dann muss die Gegenseite beweisen. Ist zwar "riskant", aber wenn man so "dumm" war und sich nicht mal die Internetseiten ausdruckt ... Ich würde das aber auch nicht auf die Spezifik des Internets schieben, ich würde einfach sagen, wer Verträge abschließt ohne Möglichkeiten des Nachweises der Bedingungen zu schaffen handelt grob fahrlässig - das macht derjenige dann auch sonst im Leben ...
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| das würde ich so nicht sagen. der 1. punkt ist schonmal, dass es ein versehen gewesen sein kann, dass man mails löscht etc. der 2. punkt ist, dass man deswegen noch lange nicht im allgemeinen so handelt. wenn ich jetzt beispiele nennen würde, auch bezogen auf besagtes Problem, dann passt es hier nicht mehr rein aber ich kann Dir versichern, dass es tatsächlich Seiten gibt, die entweder Bestätigungen für etwas schicken, was man nie abgeschlossen hat und sich nach einer Nachfrage nie wieder melden oder wo es eben der umgekehrte Fall ist, dass man nichts zugeschickt bekommt für etwas, was man abgeschlossen hat. Davon abgesehen ist es och in der Regel eh so, dass man Vertragsdaten auf Seiten, wo man sich anmeldet etc. nochmals findet. Wenigstens Daten, wann man etwas abgeschlossen hat oder so. Hmm, das is aber schwer, beim Thema zu bleiben und nicht zu sehr in sDetail zu gehen. |
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