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| Anzeige A hat mehrere Artikel über Ebay verkauft. Alle 7 Artikel wurden von B ersteigert. B stammt jedoch aus Polen und konnte sich nur per Google Translator verständigen, was dazu führte das A überhaupt nichts verstanden hatte. Bs hinterlegte Adresse war Polen. Nach ca. 8 Mails hatte A immer noch nicht die Antwort ob der Versand ins Ausland gehen sollte. Irgendwann nimmt A einfach an das dem so sei und habe B in der 13. Mail geschrieben "Versand aller Artikel nach Polen 32 Euro". Daraufhin wurde A wüst beschimpft. Nach der ca. 16 Nachricht verstanden A endlich, das der Versand nach Deutschland geht. B forderte von A ein großes Paket zu kaufen und alles zusammen für 9,90 Euro zu verschicken. A entgegnete dem das er kein Rabatt angeboten habe, B aber trotzedem einräume 4 Artikel zusammen zu verschicken jedoch 3 als Einzelpaket, weil sie einfach zu groß sind. Daraufhin fingen dann wieder die wüstesten Beschimpfungen an. A war es leid und hat dann alle Artikel als nicht verkauft gemeldet. Dauaufhin musste aich A auch öffentlich ziemlich viele Beleidigungen und Unterstellungen von B gefallen lassen. A rechtfertigte sich, dass er das Geld der Post gebe und nicht "betrügerisch erwirtschaften" will. Daraufhin folgten wieder Beleidigungen. Nun hat B sich wohl informiert und rausgefunden das A im Recht ist und möchte die Artikel so zugeschickt bekommen, wie A es ihm zuvor angeboten hatte. A ist aber nun gar nicht mehr bereit irgendwas zu verkaufen nach den böswilligen Beleidigungen und Beschuldigungen. Ausserdem hat A die Befürchtung das B ihn daraufhin schlecht bewerten wird. Wäre A noch immer verpflichtet ihm die Artikel zu verkaufen? Geändert von Styx (15.08.2008 um 14:30 Uhr). Grund: verallgemeinert |
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| interessanter Fall.. meine Laienmeinung hierzu: Ich denke, es gibt zwei verschiedene Ebenen in diesem Fall - zum einen die zivilrechtliche (der Kaufvertrag) und einmal die strafrechtliche Ebene (Beleidigungen und Beschuldigungen) Grundsätzlich ist mit dem Ablauf der Auktion ein rechtsverbindlicher Vertrag zustande gekommen, der von beiden Seiten zu erfüllen ist. Hieran ändern die "Kommunikationsprobleme" meiner Ansicht nach auch nichts. Wenn dem VK danach ist, könnte er der Polizei Arbeit machen und wegen den Beleidigungen Strafanzeige erstatten. Aus meiner Sicht ändert dies aber nichts daran, dass der Kaufvertrag zu erfüllen ist. |
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