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Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing...

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  #1 (permalink)  
Alt 16.08.2008, 16:24
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 16.08.2008
Beiträge: 2
Standard Könnte man abgemahnt werden?


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Hallo,
Vielen Dank für die Hilfe!

Geändert von unrealSpeedy (28.01.2011 um 11:56 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 16.08.2008, 19:15
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 09.10.2007
Beiträge: 124
Standard AW: Könnte man abgemahnt werden?

Meine Laienmeinung dazu:

Solange es sich bei den Domains um allgemein beschreibende Domains handelt, dürfte es zu keinen Problemen führen. Anders sieht das schon aus, wenn der Slogan "wer-T-wen" markenrechtlich geschützt ist bzw. überragende Bekanntheit genießen würde, weil dann eine Markenrechtsverletzung bzw. Rufausbeutung vorläge.

Dies ist jedoch immer eine Entscheidung des Einzelfalls, die hier im Forum nicht konkret besprochen werden darf.
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  #3 (permalink)  
Alt 16.08.2008, 21:13
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: Könnte man abgemahnt werden?

Kommt darauf an was der Inhaber der aktuellen Domain dazu sagt... wenn der empfindet das durch diese Domain seine evtl. Markenrechte verletzt würden (beispielsweise Verwechslungs- bzw. Verwässerungsgefahr), könnte er handeln. Muss aber nicht sein. Schließlich wäre ja denkbar das man versucht auf den Ruf der bisher bekannten Domain "aufzubauen", da es gewiss ähnlich klingt bzw. vom Namen her eine evtl. Verbindung vermuten lassen könnte. Wenn dann auch noch das Logo und die Seitengestaltung gewisse Paralelen aufweisen, steigt die Wahrscheinlichkeit.

Ich persönlich würde einfach mal vor der Benutzung der Domain nachfragen ob hier eine Einwände besteht
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