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| Internationales Privatrecht Eine Regel, die besagt: "Alles was ein Deutscher tut, unterfällt deutschem Recht." gibt es nicht ! |
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| Anzeige A hat sich vor ca. 7 Monaten einen Super PlasamaTV von LG bei einem großen elektronikmarkt gekauft, er hat damals 1600 Euro gekostet und A kaufte diesen auf Raten An dem TV (auf dem ich nebenbei erwähnt 5 Jahre Garantie habe) ist ein Technischer Defekt aufgetreten, es ist in der Mitte des Fernsehers ein grüner Strich aufgetaucht und seitdem nciht mehr verschwunden. A hat nun das Gerät einschicken lassen und man sagte ihm, dass es ein Technisches Defekt sei und das man das Gerät nicht reparieren kann. Sie haben gemeint, dass A vorbei gehen soll, dann würde man ihm eine Gutschrift von 900 Euro geben, den so viel wurde bereits von A an Raten geleistet Jetzt stellen sich zwei Fragen: 1) Hat A das Recht auf die 900 Euro? Heißt, kann er sich das Geld auszahlen lassen? 2) Ist der Ratenvertrag und somit die Ratenzahlung damit aufgehoben? |
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| Zuerst: was steht in As Ratenvertrag? Gibt es ausdrückliche Vereinbarungen im Falle von Mängeln? Oder was sieht die Garantie vor? Was aber das Gerät angeht: m.E. ein Sachmangel. Problem ist hier jedoch die Beweislastumkehr. Da der Kauf bereits über 6 Monate zurück liegt, ist man nun selbst in der Beweispflicht, dass der Mangel bereits beim Gefahrübergang vorlag. Zwischen der Hersteller-Garantie und der gesetzlichen Gewährleistung ist auch entsprechend zu unterscheiden. Möglichkeiten wären aber: Nacherfüllung, Minderung oder Rücktritt (u.U. Schadensersatz).
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