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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt. |
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| Anzeige wenn man eine private homepage hat, die durch ein skriptpasswort geschützt ist (also nicht komplett sicher), und darauf dann bilder eines musikvereins in feierlaune gezeigt werden, reicht es da aus die zustimmung des fotografen zu haben? oder muss man da auch noch die zustimmung der gezeigten personen haben? (also ein formular mit unterschrift) oder währe es eventuell möglich, die verantwortung für die gezeigten bilder auf den fotografen zu übertragen? vielen dank für antworten. gruß agxl2 |
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| Der Fotograf ist im allgemeinem der Urheber der Bilder,wenn dieser es frei gibt ,kein problem. von gezeigten Personen,zustimmungen einziehen,wenn diese einzeln fotografiert sind. Es gibt aber auch dass Personen ein Recht auf ihr Bild haben, je nach. Zitat:
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| ok, dass hilft schon mal einiges weiter, vielen dank. also wenn man die zustimmung des fotografen hat, ist es ok. wenn die gezeigten personen auch noch eine zustimmung abgegeben haben ist es optimal, richtig? gruß agxl2 |
| Tags: bilder, eigene homepage, privat |
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