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Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

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  #1 (permalink)  
Alt 17.08.2008, 15:54
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.08.2008
Beiträge: 2
Standard bilder veröffentlichen


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hallo zusammen,
wenn man eine private homepage hat, die durch ein skriptpasswort geschützt ist (also nicht komplett sicher), und darauf dann bilder eines musikvereins in feierlaune gezeigt werden, reicht es da aus die zustimmung des fotografen zu haben? oder muss man da auch noch die zustimmung der gezeigten personen haben? (also ein formular mit unterschrift)
oder währe es eventuell möglich, die verantwortung für die gezeigten bilder auf den fotografen zu übertragen?

vielen dank für antworten.

gruß agxl2
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  #2 (permalink)  
Alt 17.08.2008, 20:36
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 12.02.2007
Beiträge: 379
Standard AW: bilder veröffentlichen

Der Fotograf ist im allgemeinem der Urheber der Bilder,wenn dieser es frei gibt ,kein problem.
von gezeigten Personen,zustimmungen einziehen,wenn diese einzeln fotografiert sind.

Es gibt aber auch dass Personen ein Recht auf ihr Bild haben, je nach.


Zitat:
Zitat von agxl2 Beitrag anzeigen
hallo zusammen,
wenn man eine private homepage hat, die durch ein skriptpasswort geschützt ist (also nicht komplett sicher), und darauf dann bilder eines musikvereins in feierlaune gezeigt werden, reicht es da aus die zustimmung des fotografen zu haben? oder muss man da auch noch die zustimmung der gezeigten personen haben? (also ein formular mit unterschrift)
oder währe es eventuell möglich, die verantwortung für die gezeigten bilder auf den fotografen zu übertragen?

vielen dank für antworten.

gruß agxl2
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  #3 (permalink)  
Alt 18.08.2008, 12:17
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.08.2008
Beiträge: 2
Standard AW: bilder veröffentlichen

ok, dass hilft schon mal einiges weiter, vielen dank.
also wenn man die zustimmung des fotografen hat, ist es ok.
wenn die gezeigten personen auch noch eine zustimmung abgegeben haben ist es optimal, richtig?

gruß agxl2
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