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Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen...

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  #1 (permalink)  
Alt 18.08.2008, 09:19
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.08.2008
Beiträge: 1
Standard Hacker anzeigbar?


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A wurde von einem Hacker in einem bekannten Onlinespiel gehackt und Gegenstände von einem Wert mehr als 15 € geklaut.
B (der "Dieb") schickte ihm sogar eine Nachricht, dass er das war. Leider hat A diese gelöscht.
Die Spielleitung glaubt A nicht.

Wenig später wurde A von der gleichen Person im Instant-Messenger MSN gehackt.

Könnte A etwas tun?
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  #2 (permalink)  
Alt 18.08.2008, 16:51
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 12.02.2007
Beiträge: 379
Standard AW: Hacker anzeigbar?

also werte glaub ich unter 50 € werden eh nicht angenommen,bei onlinespiele
eh nicht.

Was Passwörter von Mail´s angeht, Sie haben sorge zu tragen,um den missbrauch zu verhintern.
Dabei nicht regelmäß sondern unregelmäßig Passwörter ändern
dies sagt jeder Polizeibeamter



Zitat:
Zitat von Rietze Beitrag anzeigen
Vor einigen Monaten wurde ich von einem Hacker in einem bekannten Onlinespiel gehackt und Gegenstände von einem Wert mehr als 15 € geklaut.
Er schickte mir sogar eine Nachricht, dass er das war, nur leider habe ich diese nicht mehr, da ich dachte er wäre das nicht.
Die Leitung des Spieles glaubte eine, natürlich nicht....

Nun gestern wurde ich von der gleichen Person in MSN gehackt, nur frage ich. ob ich diese Person Anzeigen kann?
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  #3 (permalink)  
Alt 18.08.2008, 19:03
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: Hacker anzeigbar?

Zum Online-Spiel: Sehe ich schlechte Karten. Zum einen, wie errechnet sich der Wert der Gegenstände? Die sind rein virtuell, zumal man hier keinerlei Eigentumsanspruch hat, den hat nur der Spiel-Betreiber. Einfach mal die Nutzungsbedingungen/AGB lesen, da steht das drin, dass man i.d.R. nur ein zeitlich begrenztes Nutzungsrecht an diesen erwirbt.
Schon deshalb sehe ich da ein Problem.

Zum MSN-Hack: Das könnte strafbar sein. Im StGB finden sich entspr. "Hackerparagrafen": §§ 202a, b und c, aber auch 263a, 303a und 303b StGB. Ist halt eine Sache was genau am gehackten PC noch so gemacht wurde.
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