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Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing...

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  #1 (permalink)  
Alt 18.08.2008, 09:37
Benutzer
 
Registriert seit: 18.07.2007
Beiträge: 37
Standard Theoretische Frage zu Domain/Markenrecht


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Hallo Gemeinde


Ich habe mal wieder eine interessante theoretische Frage die ich gerne in den Raum werfen würde.

Man stelle sich mal folgende fiktive Situation vor:

Person A möchte gerne eine Domain reggen, weil er gehört hat das es eine Fortsetzung von einem bestimmten Film geben wird.

Nehmen wir nun einmal weiter an das der Name des Films mit sicherheit geschützt sein wird da es sich um eine Hollywood Produktion handelt.

Was könnte Person A passieren wenn er die Domain in Deutschland reggt mit dem "zusatz" 3, also weils der 3. Teil zb ist.
Also Bsp: www.xyz3.de

Können Ihm finanzielle Nachteile entstehen?
Kann man ihm die Domain einfach so abnehmen?

Und wie sähe das aus wenn ein Titelschutz existiert?


Vielen Dank für eure Ideen.

MfG

pjenfer

Geändert von pjenfer (18.08.2008 um 10:26 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 18.08.2008, 18:25
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: Theoretische Frage zu Domain/Markenrecht

Würde sagen der Produzent/StudioVerleih, was auch immer, könnte hier zumindest Unterlassung fordern. Sei es aufgrund von (Werk-)Titelschutz oder gar aus evtl. Markenrechten (z.B. bei Star Wars oder Star Trek oder anderen überaus bekannten Werken/"Universen"). Nur ein einfacher Zusatz ändert m.E. daran nichts. Schließlich könnte ein Besucher hier noch immer glauben das es sich um eine offizielle Seite handelt. Durch den Zusatz der jeweiligen Folgen-Zahl, könnte das noch verstärkt werden.

Man sollte etwas nehmen was nicht derart offensichtlich ist. z.B. "sw3-inofficial.de" für den 3. Star Wars Film. Was aber nicht bedeutet das man damit allen Problemen aus dem Weg geht. Nachfragen und Erlaubnis einholne ist auch hier wohl der einfachste, bzw. sicherste Weg.
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  #3 (permalink)  
Alt 18.08.2008, 19:23
Benutzer
 
Registriert seit: 18.07.2007
Beiträge: 37
Standard AW: Theoretische Frage zu Domain/Markenrecht

Hallo Styx,


erst einmal vielen Dank für den Ansatzpunkt jedoch ist das nicht so ohne weiteres möglich denn:

Ich unterstelle dem Registrierenden einmal wirtschaftliches Interesse

Denn so rein von der Theorie her sollte es ja ein leichtes sein, die Domain zu sichern und dann gegen Entgeld sich gerne davon zu trennen.

Jedoch soll der Schuss halt finanziell nicht nach hinten los gehen.
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  #4 (permalink)  
Alt 18.08.2008, 20:58
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Theoretische Frage zu Domain/Markenrecht

Zitat:
Denn so rein von der Theorie her sollte es ja ein leichtes sein, die Domain zu sichern und dann gegen Entgeld sich gerne davon zu trennen.
Das nennt sich Domaingrabbing und ist schon in zahlreichen Fällen für den Inhaber in die Hose gegangen.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #5 (permalink)  
Alt 18.08.2008, 21:04
Benutzer
 
Registriert seit: 18.07.2007
Beiträge: 37
Standard AW: Theoretische Frage zu Domain/Markenrecht

Hi aaky.

das dies Domaingrabbing genannt wird weiß ich jedoch würde mich interessieren was da theoretisch in die Hose gehen könnte.

Das ist ja gerade das interessante an dem Thema.
Was könnte also im schlimmsten Falle passieren? Und wie wahrscheinlich ist dieser Fall das der schlimmste Fall eintreten könnte?
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