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Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

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  #6 (permalink)  
Alt 19.08.2008, 09:58
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Frage zu Online Game

Na wenigstens bin ich nicht blind
Man sollte Sätze immer ganz lesen und nicht nur das, was man lesen möchte. Vor allem, wenn der Satz eine Bedingung enthält
Zitat:
Hat die XXXXXXXX die außerordentliche Kündigung des Spielnutzungsvertrages bzw. des Vertrages über die Nutzung/Zurverfügungstellung von Premium-Features zu vertreten, werden dem Nutzer die von ihm im voraus über den Beendigungszeitraum hinaus geleistete Entgelte (insbesondere für Premium-Features) anteilig zurückerstattet.
Es geht also a) um eine außerordentliche Kündigung, und nicht um die ordentliche und b) muss XXXXXXXX die Kündigung verursacht haben (zum Beispiel absichtliche Nichtgewährleistung des Dienstes ...). Der letzte Punkt dürfte aber sehr schwer nachweisbar sein (Schuld) so dass dieser Punkt kaum irgendwann mal zum Tragen kommen sollte.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #7 (permalink)  
Alt 20.08.2008, 00:33
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.08.2008
Beiträge: 4
Standard AW: Frage zu Online Game

Ok leuchtet ein. Nächste Frage wäre, wenn dieser jemand seinen Account 4 Wochen nicht benutzt, wird gekündigt soweit ich das verstanden habe und es kann ein betrag von 75 % des normal in diesem zeitraum angefallenen Gebühren in Rechnung gestellt werden.

Wie ist das dann aber mit im Vorfeld aufgeladene Beträge, wird der Rest dann erstattet?

siehe 8.3.
Die XXXXXXXXXXXX ist insbesondere aber nicht ausschließlich zur Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt, wenn - der Nutzer mit der Zahlung der Entgelte mit einem Betrag in Höhe von mindestens 5 Euro in Verzug gerät und trotz zweifacher Mahnung nicht zahlt - der Nutzer schuldhaft gegen die Spielregeln verstößt und trotz Abmahnung den Verstoß nicht einstellt - der Nutzer seinen Account vier Wochen lang und trotz Abmahnung nicht genutzt hat Im Falle einer von XXXXXXXXX berechtigt ausgesprochenen Kündigung aus wichtigem Grund ist die XXXXXXXXX berechtigt, einen Betrag in Höhe von 75% der Summe aller Entgelte, die der Nutzer bei zeitgleicher fristgerechter Kündigung während der Vertragslaufzeit (insbesondere für bereits bestellte Premium-Features) hätte entrichten müssen, zu verlangen. Das Recht des Nutzers nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, bleibt unberührt.
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  #8 (permalink)  
Alt 20.08.2008, 12:29
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Frage zu Online Game

Zitat:
Wie ist das dann aber mit im Vorfeld aufgeladene Beträge, wird der Rest dann erstattet?
Welcher Rest? Wenn ein Beitrag geschuldet wird, kann es keinen "Rest" geben.
Und ansonsten ist davon in der Regelung nicht die Rede, es besteht somit meiner Meinung nach kein Anspruch.
__________________
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