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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt. |
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| Na wenigstens bin ich nicht blind Man sollte Sätze immer ganz lesen und nicht nur das, was man lesen möchte. Vor allem, wenn der Satz eine Bedingung enthält Zitat:
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Ok leuchtet ein. Nächste Frage wäre, wenn dieser jemand seinen Account 4 Wochen nicht benutzt, wird gekündigt soweit ich das verstanden habe und es kann ein betrag von 75 % des normal in diesem zeitraum angefallenen Gebühren in Rechnung gestellt werden. Wie ist das dann aber mit im Vorfeld aufgeladene Beträge, wird der Rest dann erstattet? siehe 8.3. Die XXXXXXXXXXXX ist insbesondere aber nicht ausschließlich zur Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt, wenn - der Nutzer mit der Zahlung der Entgelte mit einem Betrag in Höhe von mindestens 5 Euro in Verzug gerät und trotz zweifacher Mahnung nicht zahlt - der Nutzer schuldhaft gegen die Spielregeln verstößt und trotz Abmahnung den Verstoß nicht einstellt - der Nutzer seinen Account vier Wochen lang und trotz Abmahnung nicht genutzt hat Im Falle einer von XXXXXXXXX berechtigt ausgesprochenen Kündigung aus wichtigem Grund ist die XXXXXXXXX berechtigt, einen Betrag in Höhe von 75% der Summe aller Entgelte, die der Nutzer bei zeitgleicher fristgerechter Kündigung während der Vertragslaufzeit (insbesondere für bereits bestellte Premium-Features) hätte entrichten müssen, zu verlangen. Das Recht des Nutzers nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, bleibt unberührt. |
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| Zitat:
Und ansonsten ist davon in der Regelung nicht die Rede, es besteht somit meiner Meinung nach kein Anspruch.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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