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Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

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  #1 (permalink)  
Alt 18.08.2008, 19:59
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.08.2008
Beiträge: 4
Standard Frage zu Online Game


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Hallo,

nehmen wir mal an, jemand hat sich bei einem Onlinegame angemeldet.
Und dann dafür geld bezahlt hat (ca. 350 EUR), dass man virtuelles Geld erhält, mit dem man besondere Leistungen (Premum Dienste)erwerben kann.

Nun änder sich bei jemanden private Dinge, wodurch man nicht mehr online sein kann und deswegen sein Spiel nicht mehr nutzen kann.

In den AGB gibt es folgenden Passus, würde das bedeuten, das jemand kündigen könnte und das eingesetzte Geld erhalten würde.


"8 Laufzeit, Kündigung

8.1 Unbestimmte Laufzeit
Die Verträge zwischen dem Nutzer und der XXXXXXXX werden auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern in dem konkreten Angebot der XXXXXXXX nichts anderes bestimmt ist. Ist für den Spielnutzungsvertrag eine befristete Laufzeit nicht vereinbart worden, steht beiden Parteien ein jederzeitiges ordentliches Kündigungsrecht mit sofortiger Wirkung zu.

8.2 Bestimmte Laufzeit
Ist für den Spielnutzungsvertrag bzw. für den Vertrag über die Nutzung/Zurverfügungstellung von Premium-Features (siehe hierzu auch Ziff. 7.2, 7.3 und 7.4) eine bestimmte Laufzeit vereinbart worden, so gelten nachstehende Regelungen. Der Spielnutzungsvertrag bzw. der Vertrag über die Nutzung/Zurverfügungstellung der Premium-Features verlängern sich jeweils automatisch um die gleiche Laufzeit. Dies gilt nicht, soweit der Nutzer den Spielnutzungsvertrag bzw. den Vertrag über die Nutzung/Zurverfügungstellung von Premium-Features vor Ablauf der Laufzeit mit einer Frist von 14 Tagen kündigt.

8.3 Angabe von Gründen, Kündigung aus wichtigem Grund
Einer Angabe von Gründen bedarf es für die ordentliche Kündigung nicht. Das Recht der Parteien zur jederzeitigen Kündigung aus wichtigem Grund des Spielnutzungsvertrages bzw. des Vertrages über die Nutzung/Zurverfügungstellung von Premium-Features bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt. Hat die XXXXXXXX die außerordentliche Kündigung des Spielnutzungsvertrages bzw. des Vertrages über die Nutzung/Zurverfügungstellung von Premium-Features zu vertreten, werden dem Nutzer die von ihm im voraus über den Beendigungszeitraum hinaus geleistete Entgelte (insbesondere für Premium-Features) anteilig zurückerstattet. Weitere Ansprüche des Nutzers sind ausgeschlossen, sofern nicht anders in diesen AGB vereinbart. Die XXXXXXXXXXXX ist insbesondere aber nicht ausschließlich zur Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt, wenn - der Nutzer mit der Zahlung der Entgelte mit einem Betrag in Höhe von mindestens 5 Euro in Verzug gerät und trotz zweifacher Mahnung nicht zahlt - der Nutzer schuldhaft gegen die Spielregeln verstößt und trotz Abmahnung den Verstoß nicht einstellt - der Nutzer seinen Account vier Wochen lang und trotz Abmahnung nicht genutzt hat Im Falle einer von XXXXXXXXX berechtigt ausgesprochenen Kündigung aus wichtigem Grund ist die XXXXXXXXX berechtigt, einen Betrag in Höhe von 75% der Summe aller Entgelte, die der Nutzer bei zeitgleicher fristgerechter Kündigung während der Vertragslaufzeit (insbesondere für bereits bestellte Premium-Features) hätte entrichten müssen, zu verlangen. Das Recht des Nutzers nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, bleibt unberührt.

8.4 Schriftform der Kündigung
Wenn im jeweiligen Spiel nicht die Möglichkeit der Kündigung vorgesehen ist, hat jedwede Kündigung schriftlich zu erfolgen, wobei die Schriftform auch durch E-Mail gewahrt wird. Die außerordentliche Kündigung hat stets schriftlich unter Angabe von Gründen zu erfolgen. "

Geändert von Cuffendy (18.08.2008 um 22:10 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 18.08.2008, 21:55
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Frage zu Online Game

Zitat:
das jemand kündigen könnte und das eingesetzte Geld erhalten würde.
Warum sollte er Geld zurückbekommen?
Das wäre doch nur denkbar, wenn es nicht für eine einmalige Leistung sondern als Beitrag für einen bestimmten Zeitraum gedacht wäre. Wenn aber ein bestimmter Zeitraum, dann Kündigungsfristen ...
Kommt darauf an, ob es sich um einen Laufzeitvertrag handelt oder nicht. Die AGB regeln beide Fälle.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 18.08.2008, 22:09
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.08.2008
Beiträge: 4
Standard AW: Frage zu Online Game

Also nehmen wir mal an, es wird Geld ausgegeben um virtuelles Geld zu erhalten.

Also ist es keine laufende Leistung sondern es wird einmalig Geld investiert um virtuelles Geld zu erhalten.

Aus den AGB geht doch hervor, dass man kündigen kann wenn man auch einmalige Leistungen erhält und dann das Geld erstattet wird, was noch vorhanden ist bzw. der umgerechnete Gegenwert abzüglich ggf. verbrauch in der Kündigungsfrist oder interpretiert man das falsch?
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  #4 (permalink)  
Alt 18.08.2008, 22:14
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Frage zu Online Game

Zitat:
und dann das Geld erstattet wird, was noch vorhanden ist
Vermutlich bin ich heute etwas blind. Wo steht das?
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  #5 (permalink)  
Alt 18.08.2008, 23:15
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.08.2008
Beiträge: 4
Standard AW: Frage zu Online Game

Im vorletzten Punkt 8.3 oberes Drittel

"die von ihm im voraus über den Beendigungszeitraum hinaus geleistete Entgelte (insbesondere für Premium-Features) anteilig zurückerstattet. "

Oder könnte jemand sich nicht darauf beziehen?
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