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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping... |
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| Anzeige angenommen man hat von einem Webshop mehrere T-Shirts bestellt und auch bezahlt. Einen Teil der T-Shirts konnten sie nicht liefern, zusätzlich hat man ein paar der T-Shirts, die nicht gepasst haben wieder zurückgeschickt. In Summe macht das ein bisschen mehr als 200 EUR, die der Webshop zurückerstatten müsste (bezahlt wurde alles per Vorkasse, auch die nicht erhaltenen T-Shirts sind da mit inbegriffen). Mittlerweile hat man den Webshop mehrmalig per Email angemahnt, bei den letzten beiden Emails hat man eine explizite Datumsangabe (Frist) gemacht. Wenn Antworten gekommen sind, dann immer nur mit Vertröstungen, dass es eben noch ein paar Tage dauern wird, etc. Meine Fragen: Welche rechtllichen Mittel stehen zur Verfügung? Muss die Abwicklung hierzu über einen Anwalt gehen (Kosten) gehen? Kann man Strafanzeige erstatten? Habe man das Recht auf Schadenersatz (mittlerweile beträchlicher Zeitaufwand für Email-Korrespondenz, Suche nach Rechtsmitteln, Zinsausfall, usw.)? Schonmal besten Dank für Tipps und Hinweise. Gruß Andreas |
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Deswegen macht man so etwas auch per Einschreiben, und nicht per Email. Zu den Fragen: Zitat:
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Andererseits müssen die Schäden unabhängig von der Rückzahlung geltend gemacht werden. Dies könnte nochmals einen Anwalt erforderlich machen. Ich würde auf jeden Falle erstmal versuchen, mich gütlich zu einigen und dabei nicht der Email zu vertrauen. Und dazu gehört auch etwas Geduld.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
| Tags: onlineshop rueckzahlung |
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