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E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping...

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  #1 (permalink)  
Alt 19.08.2008, 00:59
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 19.08.2008
Beiträge: 1
Böse Welche Möglichkeiten bei ausbleibender Rückzahlung d. Kaufpreises


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Hallo zusammen,

angenommen man hat von einem Webshop mehrere T-Shirts bestellt und auch bezahlt. Einen Teil der T-Shirts konnten sie nicht liefern, zusätzlich hat man ein paar der T-Shirts, die nicht gepasst haben wieder zurückgeschickt.

In Summe macht das ein bisschen mehr als 200 EUR, die der Webshop zurückerstatten müsste (bezahlt wurde alles per Vorkasse, auch die nicht erhaltenen T-Shirts sind da mit inbegriffen).

Mittlerweile hat man den Webshop mehrmalig per Email angemahnt, bei den letzten beiden Emails hat man eine explizite Datumsangabe (Frist) gemacht.

Wenn Antworten gekommen sind, dann immer nur mit Vertröstungen, dass es eben noch ein paar Tage dauern wird, etc.

Meine Fragen:
Welche rechtllichen Mittel stehen zur Verfügung?
Muss die Abwicklung hierzu über einen Anwalt gehen (Kosten) gehen?
Kann man Strafanzeige erstatten?
Habe man das Recht auf Schadenersatz (mittlerweile beträchlicher Zeitaufwand für Email-Korrespondenz, Suche nach Rechtsmitteln, Zinsausfall, usw.)?

Schonmal besten Dank für Tipps und Hinweise.

Gruß
Andreas
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  #2 (permalink)  
Alt 19.08.2008, 10:22
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Welche Möglichkeiten bei ausbleibender Rückzahlung d. Kaufpreises

Zitat:
Mittlerweile hat man den Webshop mehrmalig per Email angemahnt, bei den letzten beiden Emails hat man eine explizite Datumsangabe (Frist) gemacht.
Man muss den Zugang nachweisen können. Wenn also keine Antwort kommt, darf nicht davon ausgegangen werden, dass die Email angekommen ist.
Deswegen macht man so etwas auch per Einschreiben, und nicht per Email.

Zu den Fragen:
Zitat:
Welche rechtllichen Mittel stehen zur Verfügung?
Alle die, die verfügbar sind. Hier wird es sich um zivilrechtliche Forderungen aus Kaufvertrag handeln. Man kann also die Rückzahlung einklagen. Allerdings sollte man sich sicher sein, dass man nicht selbst irgendwas falsch gemacht hat (siehe oben), sonst kann es leicht passieren, dass man auf den Kosten sitzen bleibt.
Zitat:
Muss die Abwicklung hierzu über einen Anwalt gehen (Kosten) gehen?
Das ist in der Regel nicht erforderlich, wenn man Ahnung von der Matierie hat (rechtliche Grundlagen, Fähigkeit zum Formulieren von entsprechenden Mahnungen, Umgang mit den Kommunikationsmitteln ...) Wenn nicht, empfiehlt sich immer ein Anwalt.
Zitat:
Kann man Strafanzeige erstatten?
Hierzu bedarf es einer Straftat. Aus dem geschilderten kann ich aber keine erkennen. Kaufrecht ist Zivilrecht, nicht Strafrecht.
Zitat:
Habe man das Recht auf Schadenersatz (mittlerweile beträchlicher Zeitaufwand für Email-Korrespondenz, Suche nach Rechtsmitteln, Zinsausfall, usw.)?
Wenn ein materieller Schaden entstanden ist, ja. Immaterielle Schäden (Zeitaufwand, Suche ...) sind nach deutschem Recht (im Gegensatz zu anderen Rechtssystemen) zum Glück nicht ersetzbar, die ersetzbaren immateriellen Schäden sind im Gesetz aufgeführt (BGB § 253 Immaterieller Schaden). Und die genannten sind nicht dabei.
Andererseits müssen die Schäden unabhängig von der Rückzahlung geltend gemacht werden. Dies könnte nochmals einen Anwalt erforderlich machen.

Ich würde auf jeden Falle erstmal versuchen, mich gütlich zu einigen und dabei nicht der Email zu vertrauen. Und dazu gehört auch etwas Geduld.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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