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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Anzeige Hallo an alle, sind eigene (selbstentworfene) Werke, die in bekannten Internetportalen gestellt werden, von "Natur" aus urheberrechtlich geschützt, oder muss man für den "Schutz" etwas anmelden? Beispielsweise, eine Trickfilmfigur, Comicfigur etc. die man selber entworfen hat. Könnte jeder sie nutzen, oder hat man einen natürlichen Urheberrechtschutz drauf, bsp. wenn jemand sie für fremde Zwecke verwenden würde. Dürfte man da rechtlcihe Schritte einleiten? Vielen Dank fürs Lesen und evt. Beiträge |
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| Also ein Urheberrecht muss nicht angemeldet werden. Es entsteht mit der Schöpfung eines Werkes, wenn dieses eine Schöpfungshöhe erreicht hat. Dies ist der Fall wenn es sich um eine individuelle geistige Leistung handelt. An diesem Werk hat man dann ausschließliche Rechte. Eine Verwendung, bzw. Verbreitung u.a., ist nur mit Zustimmung des Urhebers möglich, außer dieser hat sein Werk unter eine bestimmte Lizenz (z.B. Creative Commons) gestellt, was auch eine Verwendung ohne Zustimmung ermöglicht. Bestimmte Rechte werden aber auch hier vorbehalten. Welche Rechte man genau hat und was schützbar ist, definiert das Urhebergesetz. (UrhG)
__________________ hier klicken für die Forensuche Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung |
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| Eine Ausnahme kann allerdings die Situation bilden, wenn man etwas erschafft, wobei dies aufgrund eines Arbeitsverhältnis geschieht. Etwa ein Angestellter in einer Grafikfirma. Da könnte es sein, dass über den Arbeitsvertrag das ausschließliche Nutzungsrecht an die Firma übergeht; täusch ich mich? |
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| Zitat:
(Und der hat auch Anspruch auf "angemessenes Entgelt" und ggf. auf einen "Nachschlag", wenn der spätere Ertrag in einem auffallenden Mißverhältnis zum ursprünglichen Entgelt steht.)
__________________ Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen. |
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| Wenn ich einen Vatikanfolder abfotografiere, habe ich dann das Urheberrecht auf dieses Foto? Ich fotografiere einen Münzfolder vom Vatikan. Das Bild verwende ich bei ebay, um einen Vatikan Euromünzsatz von 2002 anzubieten. Dieses Bild taucht später bei anderen ebayern und derenen entsprechenden Münzangeboten auf. Darf ich nun wegen Verletzung meines Urheberrechts abmahnen? |
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