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| Anzeige angenommen man hat vor einigen Tagen ein Gewerbe (GbR) angemeldet und der Gewerbeschein liegt bereits beim zuständigem Finanzamt vor. Nur leider hat man noch keine Steuernummer. Bevor man nicht den Gewerbeeröffnungsbogen ausgefüllt hat, bekommt man keine StNr. Wäre es möglich, dass man schon im Vorhinein Rechnungen an seine Kunden stellt oder sollte man auf die StNr. warten? Vielen Dank und beste Grüße, Johannes |
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| Man kann auch vorher schon Rechnungen stellen, sollte jedoch darauf verweisen, dass die Steuernummer noch nicht zugeteilt wurde, da sonst der andere nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt wäre.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Ich würde beim Finanzamt anrufen und mir die Nummer, wenn möglich, bereits mündlich geben lassen. Meist liegt die denen schon vor. Eine Rechnung ohne Steuernummer würde ich problematisch sehen. Meines Wissens können die ohne diese keine Vorsteuer geltend machen... finden die dann glaube ich nicht so schön.
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| Zitat:
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Bei uns in Berlin gibt es die Steuer Nummer nicht schneller. Das dauert seine Zeit und in dem Fall war es 1 Woche. Kann ja auch sein, das die GbR ein Kleingewerbe ist, dann ist sowieso essig mit USt. |
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