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Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen...

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  #1 (permalink)  
Alt 21.08.2008, 12:37
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.08.2008
Beiträge: 2
Standard homepageerstellung und chatprofile unter fremden namen erlaubt?


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Ist es erlaubt, um jemand anderen zu Schaden, in Chats, HOmepages, mit der Überschrift "öffentlicher" Brief, Dinge sehr privater natur weiterzuerzählen und Chattern ,demjenigen seine Arbeitsemailadresse und Arbeitstelefonnummer weiterzugeben???
Im Namen der anderen Person eine HOmepage zu eröffnen??
bitte um Info..danke
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  #2 (permalink)  
Alt 21.08.2008, 12:53
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: homepageerstellung und chatprofile unter fremden namen erlaubt?

Nein ist es nicht.
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[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 21.08.2008, 14:10
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.08.2008
Beiträge: 2
Standard AW: homepageerstellung und chatprofile unter fremden namen erlaubt?

dann verstehe ich nicht warum lt Polizei man strafrechtlich nichts tun kann....???
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  #4 (permalink)  
Alt 21.08.2008, 14:19
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: homepageerstellung und chatprofile unter fremden namen erlaubt?

Weil es sich hierbei hauptsächlich um zivilrechtliche Tatbestände handelt (Datenschutz, Schaden, Schadensersatz, Unterlassung ...)

Wobei ich persönlich aber auch den Tatbestand des Computerbtrug sehen würde, was eine Anzeige ermöglichen würde
Zitat:
StGB § 263a Computerbetrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs durch unrichtige Gestaltung des Programms, durch Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten, durch unbefugte Verwendung von Daten oder sonst durch unbefugte Einwirkung auf den Ablauf beeinflußt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft
Ob das wirklich zutrifft sollte man prüfen lassen (Stichwort Vermögensschaden).

Ansonsten müsste man zivilrechtlich vorgehen, und da kann doie Polizeio wirklich nichts machen
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  #5 (permalink)  
Alt 21.08.2008, 16:20
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: homepageerstellung und chatprofile unter fremden namen erlaubt?

Und manchmal weiß die Polizei auch nicht wirklich worum es geht. Wenn man denen was von Twitter erzählt denken manche Beamten eher an eine Krankheit.

Ich würde hier einen Anwalt empfehlen. Obwohl ich mich frage warum eine Anzeige nicht möglich sein soll, hört sich für mich schon ein wenig nach Übler Nachrede (§ 186 StGB) an. Aber wird wohl wie zu Anfangs sein, da wusste jemand nicht genau etwas mit anzufangen, mit Chats usw.

@aaky, Computerbetrug ist das eher weniger, gibt m.E. schon gar keinen Vermögensvorteil.
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