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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Anzeige Wenn auf einer Community-Seite, wo man Daten über sich erstellen und auch Fotos hochladen kann, ein Foto erscheint, dass man nicht selbst hochgeladen hat, aber auf dem man abgebildet ist und nicht möchte, dass es gezeigt wird, kann man dann etwas dagegen unternehmen und was genau wäre das? Dass man auf dem Foto abgebildet ist, ist passiert, weil man beim Fotomachen selber damit einverstanden war, nur das publik machen innerhalb dieser Community erfolgt ohne Einverständnis. Des weiteren eine ähnliche Sache. Wenn man Tonbandaufnahmen macht, also eine MP3, bei der man einen Text abliest (dass man diesen Text lesen darf wurde mündlich bestätigt (am Telefon, über Mail etc) und bei der eindeutig zu erkennen ist, dass es eben die eigene Stimme ist, auch wenn Hintergrundgeräusche in diese Datei miteingebaut sind, und diese auf einer Webseite erscheint ohne Zustimmung, kann man dann verlangen, dass diese Datei entfernt wird? Und wie ist die Rechtslage, wenn man die Zustimmung mündlich erteilt, aber zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich (per Mail, Brief) wiederruft? Würde mich über Aufklärung und Tipps bezüglich dieser Fragen freuen. Vielen Dank im Voraus! |
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| Es gibt das Recht am eigenen Bild, § 22 KunstUrhG. Entsprechend darf ein solches Bild entweder nur mit Zustimmung der abgelichteten Person veröfentlicht werden oder (im Zweifel) wenn man dafür eine Vergütung erhalten hat. Ferner kann man sich natürlich auch auf das allgem. Persönlichkeitsrecht berufen, was mehr oder weniger durch den 22 m.E. aber mehr oder weniger wiedergespiegelt wird. Aspekte des Datenschutzes, z.B. weil man ein paar über den Durst getrunken hat und der Chef das nicht gerade im Internet finden soll (oder eine Bewerbung versauen könnte, denn Personalchefs googeln bekanntlich auch sehr gerne), könnten auch eine Rolle spielen. Nur weil man sich hat fotografieren lassen, heißt das noch lange nicht das man die Einwilligung gegeben hat im Internet veröffentlicht zu werden. Zur Stimme, da kann man sich wohl gut drüber Streiten. Natürlich könnte man auch hier sicherlich das Persönlichkeitsrecht anbringen. Nur ist meiner Ansicht die Stimme vom Wiedererkennungswert, wohl weniger markant als ein Bild. Zumal die Stimme bei einer Aufnahme öfters leicht verfälscht wiedergegeben wird, je nach Aufnahmequalität. Man könnte ggf. auch das Urheberrecht zur Hilfe nehmen. Doch bei einem rein abgelesenen Text, ist ein Urheberrecht fraglich, wäre dann eine Sache des individuellen Ausdrucks der Stimme. Wird der Text monoton vorgelesen, ist es m.E. aber zu verneinen. Würde ein Urheberrecht jedoch vorliegen, wäre es meiner Meinung im Falle eines Widerrufes, eine Sache von Treu und Glauben (§ 8 II UrhG), wenn man Miturheber ist, also das Werk nicht alleine geschaffen hat.
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| Hallo, ich habe auch noch eine Frage zum Recht am eigenen Bild im Internet. Wenn eine Person in einer social Networking Community viele Fotos von sich hochläd und eine Person mit einem anderen Benutzernamen diese Fotos ins Gästebuch einer dritten Person stellt, darf die dritte Person diese Bilder dann in der gleichen Community wieder veröffentlichen? Danke für die Hilfe, R. |
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