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Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing...

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  #1 (permalink)  
Alt 24.08.2008, 13:46
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.08.2008
Beiträge: 2
Standard Firmenname und Domain existieren im Ausland. Deutsche Anmeldung erlaubt?


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Hallo zusamen,

Angenommen man hat vor langer Zeit eine .de Domain registriert welche aus zwei englischen Wörtern besteht welche zusammen geschrieben wurden. Als Beispiel könnte z.B. wewewe.ONEEXAMPLE.dee dienen (ist frei erfunden!). Nun möchte man den Namen nutzen welcher mittlerweile recht IN ist.
Der Firmenname mit der registrierten .com Domain existiert (laut Impressum) seit 25 Jahre in Florida/USA und die Firma hätte genau das selbe Geschäftsfeld wie das angestrebte Vorhaben mit der .de Domain.

Die einfache Frage dazu: Darf man in Deutschland den Firmennamen anmelden und die dazugehörige .de Domain nutzen oder kann die USA Firma irgendwann auf der Matte stehen und irgenwelche Dinge/Geld verlangen?

Darf man den Namen bestehend aus zwei Englischen wörtern welche zusammengesetzt ist überhaupt schützen (Marke, Namen, Bild etc.)?

Für adäquate Antworten danke ich im voraus.
Hat schon jemand Erfahrungen in dieser Richtung gemacht?
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  #2 (permalink)  
Alt 24.08.2008, 16:21
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen
Beiträge: 2.281
Standard AW: Firmenname und Domain existieren im Ausland. Deutsche Anmeldung erlaubt?


Zitat:
Die einfache Frage dazu: Darf man in Deutschland den Firmennamen anmelden und die dazugehörige .de Domain nutzen oder kann die USA Firma irgendwann auf der Matte stehen und irgenwelche Dinge/Geld verlangen?
Mein Tipp: Man sollte es nicht tun, besonders wenn es sich um ein identisches Geschäftsfeld/Produkt handelt. Es gibt zum einen die notorisch Bekannte Marke, die auch ausländische Marken schützt, selbst wenn sie nicht im Inland eingetragen sind. (§ 5 Nr. 3 MarkenG)
Zum anderen könnte der US-Inhaber eine internatioale Marke bestehen. Für die eigene Recherche lohnt sich hier "Madrid Express" mit der man entsprechende Eintragungen suchen kann.
Auch sei gesagt, dass es für einen Schutz auch nicht zwingend eine Anmeldung bedarf. Eine Marke kann auch durch die Verwendung im geschäftlichen Verkehr geschützt sein, wenn diese in den jeweiligen Verkehrskreisen eine Verkehrsgeltung erlangt hat. (§ 5 Nr. 2 MarkenG)

Möglichkeiten für eine evtl. Rechtsdurchsetzung könnte es somit genug geben. Möchte man die Domain, bzw. Marke, nutzen würde ich eine Anfrage bei dem jeweiligen Unternehmen empfehlen. Wenn man Glück hat, besteht dort kein Interesse...

Zitat:
Darf man den Namen bestehend aus zwei Englischen wörtern welche zusammengesetzt ist überhaupt schützen (Marke, Namen, Bild etc.)?
Kann man, gibt z.B. "Clean Car" als geschützte Marke. Nur sollte es keine anderweitigen Rechte, bzw. Konflikte mit ähnlichen Marken, geben. Zwar ist es auch Möglich gegen eine ältere Marke zu bestehen, nur wenn diese z.Z. verwendet wird und auch bekannt ist, dürfte dies m.E. eher sehr schwer sein.
Ob es überhaupt schützbar ist, z.B. bei einem Bild, wäre dann im Einzelfall zu entscheiden.
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  #3 (permalink)  
Alt 26.08.2008, 08:21
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Registriert seit: 22.08.2008
Beiträge: 2
Standard AW: Firmenname und Domain existieren im Ausland. Deutsche Anmeldung erlaubt?


Vielen Dank für die ausführiche Darstellung Styx!
:-(
Man kann die Domain also eigentlich vergessen dabei ist es heutzutage ja fast gar nicht mehr möglich auf selbstaussagende, einprägsame und Inter******** zu verstehende Domainnamen zu kommen.

Siehst du sonst keine Möglichkeit?

Schönen Gruß
Gruntzle
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  #4 (permalink)  
Alt 26.08.2008, 12:13
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen
Beiträge: 2.281
Standard AW: Firmenname und Domain existieren im Ausland. Deutsche Anmeldung erlaubt?


Man kann sich Rechte an einer Marke einräumen lassen oder diese erwerben. Das kostet natürlich Geld und ist wohl eher suboptimal.

Natürlich kann es auch mehere gleiche Zeichen, also Marken-Namen, geben. So wäre z.B. möglich "Medion" von A für Elektronik nutzen zu lassen, und von B für Milchprodukte. Ist dann eine Sache für welche Klassen ein Schutz beantragt wurde. Sind die Waren/Dienstleistungen unterschiedlich, ist es dann noch eine Sache ob evtl. eine Verwechslungsgefahr oder eine Verwässerungsgefahr bestünde, bzw. ob ein guter Ruf ausgenutzt werden soll.
Je stärker eine Marke ist, umso größer ist auch der Schutzumfang der Marke. CocaCola z.B. dürfte m.E. auch für andere Produkte als für Getränke geschützt sein, da sich diese Marke dermaßen stark durchgesetzt hat, das man sofort eine Verbindung annehmen würde.

Es gibt natürlich auch Möglichkeiten gegen Marken mit älteren Zeitrang zu bestehen. In einem solchen Fall sollte man aber einen auf Markenrecht spezialisierten Anwalt zu Rate ziehen. Im allgemeinen empfiehlt sich im Vorfeld grundsätzlich eine Markenrecherche, um mögliche Ansprüche von Dritten oder evtl. Konflikte auszuschließen.
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