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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt. |
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| Anzeige Angenommen es werden die MD5-Hash-Codes der IP-Adressen aus sicherheitstechnischen Gründen (Abwehr von Brute-Force-Attacken) für einen Zeitraum von maximal zehn Minuten gespeichert und der Anwender darüber nicht informiert. Ist das erlaubt? Wenn man ein Web-2.0-Programm auf seinem Server installiert und jeder sich frei anmelden kann. Wer haftet dann für die gespeicherten Daten des Benutzers, sollte dieser unerlaubte Daten (wie z.B. rechtsextreme Bilder oder Musik) speichern? Ich hoffe meine Fragestellungen sind so erlaubt. Wenn nicht bitte ändern. Danke! PS: Der Inhalt von "Strafrecht & Internet - Ist das Hacken oder das Verbreiten von Computer-Viren strafbar ?" in den FAQs ist nicht vorhanden. |
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http://bundesrecht.juris.de/tmg/__15.html Was nun zutrifft, ist m.E. vom jeweiligen Angebot abhängig. Eine Datenschutzerklärung würde ich aber dennoch empfehlen. Zitat:
http://bundesrecht.juris.de/tmg/__10.html Ist ebeneine Sache der Kenntnis, wobei es aber auch gewisse Prüfungspflichten geben könnte, sowie damit verbunden eine sog. Störerhaftung (z.B. bei Urheberrechtsverletzungen in Foren) Ist der eigentliche Uploader von rechtsverletzenden Inhalten nicht zur Hand, so könnte uU. der Betreiber haftbar gemacht werden. (siehe z.B. § 9 Satz 1 Nr. 2 MDStV, entfernen von offensichtlich rechtswidrigen Inhalten) Rechtswidrige Inhalte sollten m.E. schon gar nicht erst gespeichert werden, was sich in der Praxis aber meist als recht schwer herausstellt. Bei Kommentaren/Forenbeiträgen, hilft natürlich eine Vorabkontrolle. In Blogs und kleinen Foren machbar, bei großen Angeboten schon sehr aufwändig. Ein entsprechendes Moderatorenteam ist dann sehr hilfreich. Zitat:
__________________ hier klicken für die Forensuche [SIZE="1"][ Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung ][/SIZE] |
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Zitat:
Die Fragen beziehen sich auf das OpenSource-Projekt eyeOS. Es kommt ursprünglich aus Spanien und hat keine Nutzungsbedingungen etc. Ist der Einsatz eines Web-Desktops auf deutschen Servern so rechtlich überhaupt erlaubt? (Ich weiß nicht, ob ich den Namen "eyeOS" hier nennen darf, falls nicht bitte entfernen!) |
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Danke für die Antworten! Betreffend der AGBs / Nutzungsbedingungen werde ich weiterforschen. Danke. |
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