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  #1 (permalink)  
Alt 25.08.2008, 16:04
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Registriert seit: 25.08.2008
Beiträge: 1
Standard Urheberrechtsverletzung ed hardy ebay


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Hallo!

Angenommen, A hätte originales "Ed hardy" Shirt bei ebay eingestellt und auch verkauft. wenige zeit später würde dieses angebot entfernt werden und etwas später würde A auch einen brief von einer anwaltskanzlei erhalten. darin stünde das A das urheberrecht verletzt und ein gefälschtes t-shirt verkauft hätte.
A hätte sich nun ebenfalls bereits einen Anwalt genommen und hofft, dass er da ohne große Kosten bei rauskommen würde.

Kennt jemand ähnliche Fälle? Erfahrungen?

Danke für Antworten

Geändert von Styx (25.08.2008 um 18:00 Uhr). Grund: Verallgemeinert, Namen entfernt
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  #2 (permalink)  
Alt 25.08.2008, 18:04
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: Urheberrechtsverletzung ed hardy ebay

Sicher das es laut der Kanzlei das Urheberrecht ist? Ich würde eher ein Markenrecht, bzw. ein Geschmacksmusterrecht (Designschutz) verletzt sehen, wenn es eine Fälschung/Kopie wäre.

Könnte es evtl. auch folgendes sein: das T-Shirt wurde in einem Nicht-EU Land gekauft und hier via eBay wieder verkauft? Dann würde ich geringe Chancen sehen. Da gab es schon ein paar Fälle. Nicht alles was man im Ausland kauft, sollte man im Inland wieder verkaufen, zumindest wenn es nicht innerhalb der EU gekauft wurde.
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  #3 (permalink)  
Alt 16.09.2008, 11:48
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Registriert seit: 16.09.2008
Beiträge: 1
Ausrufezeichen AW: Urheberrechtsverletzung ed hardy ebay

Mich interessiert folgender Rechtsfall:

Man versteigert privat bei eBay-Deutschland ein originales T-Shirt der Marke "Mustermarke", dass man zuvor in Deutschland im Laden erworben hat und dann eine Abmahnung einer Kanzlei bekommt, die auf Urheberrechtsverletzung abzielt.
Die von der Kanzlei geforderte Unterlassungserklärung hat die angeklagte Person folgendermaßen abgeändert und zurück geschickt:

Zitat:
Strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
Max Mustermann, Musterstraße 7, 33333 Musterstadt verpflichtet sich gegenüber der Muster AG ohne Anerkennung einer Rechtspflicht aber rechtsverbindlich, Inhaber Michales Mustermaier, Mustermaierstraße 333, 222222 Musterdorf,
1. es bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung unter Ausschluss des Fortsetzungszusammenhangs von der Muster AG festzusetzenden und im Streitfall von dem zuständigen Gericht zu überprüfenden angemessenen Vertragsstrafe zu
unterlassen,
in Deutschland und Österreich mit Bekleidungsstücken und/oder Kopfbedeckung ohne Zustimmung Zustimmung der Muster AG und/oder Beispiels Inc und/oder Beispiels2 Inc Grafiken zu benutzen, die auf Bekleidungsstücken und/oder Kopfbedeckungen des Modelabels „Mustermarke“ verwendet werden, insbesondere, Bekleidungsstücken und/oder Kopfbedeckung mit diesen Grafiken anzubieten, oder zu diesem Zweck zu besitzen und Bekleidungsstücken und/oder Kopfbedeckungen mit diesen Grafiken einzuführen. Dies gilt insbesondere für die unter Artikelnummer „33333333333333“ verwendete Abbildung (s. Anlage).
Nun fordert die Kanzlei eine Gebühr von 1379,80EUR (1359,80€ : 1,3 Geschäftsgebühr gem. Nr. 2300VV, §§13,14RVG + Post und Kommunikationsdienstleistung 20,00€) von der abgemahnten Person ein und eine Rechnungskopie des versteigerten T-Shirts der Marke "Mustermarke".

Wie muss man nun auf das letzte Schreiben reagieren ohne die geforderte Zahlung zu leisten? Die Rechnung des T-Shirt wurde von Mustermann abgeheftet und könnte als Beweis der Echtheit dienen.

Geändert von nameXX (16.09.2008 um 11:51 Uhr).
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  #4 (permalink)  
Alt 21.01.2009, 21:55
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.10.2008
Beiträge: 5
Standard AW: Urheberrechtsverletzung ed hardy ebay

Klar wie Kloßbrühe das dies reine Abzocke von einem Abmahnanwalt ist!

Da du den Verkauf eh privat getätigt hast, ist dein Händler für die Ware im zweifelsfall verantwortlich, Rechnung der Ware aufbewahren! <-- Das ist Maßgebend!!!

Also ich rate:
Als Privater das Abmahnschreiben schnellstens in den Mülleimer werfen und möglichst nicht mehr weiter drüber nachdenken!

Diese Abmahnschreiben sind eine Art Serienbrief, es gibt mit absoluter Sicherheit genügend Opfer die dem Anwalt viel Geld schenken. Diese Art der Abmahnungen / Einstweiligen Verfügungen dienen nur zur Einschüchterung um schnelles Geld zu verdienen! Diese Schreiben des Abmahnanwalts sind bitte wie uninteressante Werbesendung zu behandeln

Oder:
Wer sich trotzdem absichern möchte kann z.B. unseren Anwalt ***

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  #5 (permalink)  
Alt 21.01.2009, 23:02
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Urheberrechtsverletzung ed hardy ebay

Zitat:
Als Privater das Abmahnschreiben schnellstens in den Mülleimer werfen und möglichst nicht mehr weiter drüber nachdenken!
Das würde ich nicht machen. Denn wenn die Abmahnung ausd irgendeinem Grund gerechtfertigt war, könnte da sarge Probleme mit sich bringen.
Lieber das Teil zu einem Anwalt tragen und prüfen lassen. Auf keinen Fall sofort ungeprüft irgendwie reagieren.
Zitat:
Diese Abmahnschreiben sind eine Art Serienbrief, es gibt mit absoluter Sicherheit genügend Opfer die dem Anwalt viel Geld schenken. Diese Art der Abmahnungen / Einstweiligen Verfügungen dienen nur zur Einschüchterung um schnelles Geld zu verdienen! Diese Schreiben des Abmahnanwalts sind bitte wie uninteressante Werbesendung zu behandeln
Das Problem ist nur, dass der Anwalt (egal wie schwarz er ist - und falls es einer ist) im Namen von jemandem handeln muss. Den gilt es zu finden, dann hat man den Anwalt gleich mit. Aber das Ganze wie die Werbung des Schuladens um die Ecke zu behandeln ist einfach nur falsch und kann nach hinten losgehen.
Zitat:
Oder:
Wer sich trotzdem absichern möchte kann z.B. unseren Anwalt ...
Na sowas, falsche Tipps und dann noch Werbung. ...
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[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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