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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Anzeige Angenommen, A hätte originales "Ed hardy" Shirt bei ebay eingestellt und auch verkauft. wenige zeit später würde dieses angebot entfernt werden und etwas später würde A auch einen brief von einer anwaltskanzlei erhalten. darin stünde das A das urheberrecht verletzt und ein gefälschtes t-shirt verkauft hätte. A hätte sich nun ebenfalls bereits einen Anwalt genommen und hofft, dass er da ohne große Kosten bei rauskommen würde. Kennt jemand ähnliche Fälle? Erfahrungen? Danke für Antworten Geändert von Styx (25.08.2008 um 18:00 Uhr). Grund: Verallgemeinert, Namen entfernt |
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| Sicher das es laut der Kanzlei das Urheberrecht ist? Ich würde eher ein Markenrecht, bzw. ein Geschmacksmusterrecht (Designschutz) verletzt sehen, wenn es eine Fälschung/Kopie wäre. Könnte es evtl. auch folgendes sein: das T-Shirt wurde in einem Nicht-EU Land gekauft und hier via eBay wieder verkauft? Dann würde ich geringe Chancen sehen. Da gab es schon ein paar Fälle. Nicht alles was man im Ausland kauft, sollte man im Inland wieder verkaufen, zumindest wenn es nicht innerhalb der EU gekauft wurde.
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| Mich interessiert folgender Rechtsfall: Man versteigert privat bei eBay-Deutschland ein originales T-Shirt der Marke "Mustermarke", dass man zuvor in Deutschland im Laden erworben hat und dann eine Abmahnung einer Kanzlei bekommt, die auf Urheberrechtsverletzung abzielt. Die von der Kanzlei geforderte Unterlassungserklärung hat die angeklagte Person folgendermaßen abgeändert und zurück geschickt: Zitat:
Wie muss man nun auf das letzte Schreiben reagieren ohne die geforderte Zahlung zu leisten? Die Rechnung des T-Shirt wurde von Mustermann abgeheftet und könnte als Beweis der Echtheit dienen. Geändert von nameXX (16.09.2008 um 11:51 Uhr). |
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| Klar wie Kloßbrühe das dies reine Abzocke von einem Abmahnanwalt ist! Da du den Verkauf eh privat getätigt hast, ist dein Händler für die Ware im zweifelsfall verantwortlich, Rechnung der Ware aufbewahren! <-- Das ist Maßgebend!!! Also ich rate: Als Privater das Abmahnschreiben schnellstens in den Mülleimer werfen und möglichst nicht mehr weiter drüber nachdenken! Diese Abmahnschreiben sind eine Art Serienbrief, es gibt mit absoluter Sicherheit genügend Opfer die dem Anwalt viel Geld schenken. Diese Art der Abmahnungen / Einstweiligen Verfügungen dienen nur zur Einschüchterung um schnelles Geld zu verdienen! Diese Schreiben des Abmahnanwalts sind bitte wie uninteressante Werbesendung zu behandeln Oder: Wer sich trotzdem absichern möchte kann z.B. unseren Anwalt *** Werbung gelöscht wegen Verstoß gegen Forumsregeln |
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| Zitat:
Lieber das Teil zu einem Anwalt tragen und prüfen lassen. Auf keinen Fall sofort ungeprüft irgendwie reagieren. Zitat:
Zitat:
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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