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| Anzeige A hat einen Webhosting-Kunden (B) mit dem er einen mündlich (per E-Mail) geschlossenen Vetrag hat (1 Jahr - Geld im vorraus bezahlt). Diesen möchte er nun kündigen, da A sich mit B nicht mehr versteht. Leider ist es so, dass es aufgrund gesetzlicher Regelungen, für A keinen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung gibt. So bleibt A trotz allem Ärger nur die ordentliche Kündigung. Welche Fristen müsste A hier bei einem Vertrag über Webhosting einhalten? Über eine schnelle Antwort würde ich mich freuen, da es uns ordentlich drängt und mit jedem Tag Bs Regress-Forderungen höher werden. Einen herzlichen Gruß aus Freiburg, Alex Geändert von Styx (25.08.2008 um 19:08 Uhr). Grund: Verallgemeinert |
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| Was steht denn im Vertrag? Gibt es da vereinbarte Fristen? Denn eigentlich sollte dies immer vertraglich bestimmt sein. Ansonsten eben die gesetzlichen. Da kommt es auf die Art des Vertrages an. Bei Webhosting kommen meiner Ansicht entweder Miet- oder Dienstvertrag in Frage. Wenn nichts vereinbart wurde, ist m.E. von einem Mietvertrag auszugehen. (entgeltliche Gebrauchsüberlassung auf Zeit, durch die Zuteilung von Speicherplatz auf einem Webserver. Der jederzeitliche Zugang wäre m.E. mit dem "Besitz" gleichzusetzen) Bei der genauen Frist bin ich mir jetzt nicht 100 %ig sicher, müsste aber 3 Monate betragen und immer zum Monatsende. Die für den Vermieter zwingende Verlängrung bei einer Vertragslaufzeit von 5 bzw. 8 Jahren, auf 6 bzw. 9 Monate, gilt meines Wissens nur für Wohnraum. Aber wie gesagt, bin mir nicht wirklich sicher...
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| Erstmal vielen Dank für die Antwort. Der Vertrag ist nur mündlich und per E-Mail geschlossen worden und nicht expilzit vom Vertragsnehmer schriftlich bestätigt worden. Dementsprechend gibt es keine gesonderten Absprachen o. Klauseln hinsichtlich einer Kündigungsfrist. Das ist doof, da wir den Kunden möglichst schnell loswerden wollen. Herzlichen Gruß, Alex |
| Tags: gesetzliche kuendigungsfrist, ordentliche kuendigung, webhosting |
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