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  #1 (permalink)  
Alt 26.08.2008, 20:57
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.05.2008
Beiträge: 5
Böse Absurde Abmahnung - Es wird immer besser!


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Jetzt schlägt's wirklich 13!
Mal angenommen:

Der Sachverhalt:

A bietet auf seiner Seite eine große Sammlung von Webgrafiken kostenlos an (natürlich Copyrightfrei). Diese sammlt er wiederum von anderen Gif-Seiten mit Copyrightfreien Gifs, normalerweise holt A sich dabei auch vorher eine Erlaubnis ein.

Nun hatte A einige Cliparts, von denen der Kläger behauptet, A hätte sie aus seiner Datenbank exakt kopiert bzw. Teile seiner Datenbank kopiert und die Grafiken einfach so übernommen. Die Cliparts hätten zwar kein Urheberrecht, aber die Datenbank, aus welcher A die Grafiken entnommen hätte, würde B gehören und wäre als solches geschützt und B würde nun eine "Lizenzgebühr" von 450 € verlangen.

Außerdem würde in Bs Schreiben noch gedroht, dass die Kosten erheblich gesteigert würden, falls A rechtlich dagegen vorgehen sollte. A findet dies an sich schon merkwürdig.

Zudem soll A sofort die betreffenden Grafiken entfernen.

Doch A kennt weder die Webseite des Klägers, noch könnte er sich erinnern, jemals auf dieser Seite gewesen zu sein. Die besagten Cliparts stammen von einer anderen Gif-Seite und zwar alle, die in der Klageschrift aufgelistet sind. Das ist sich A 100%ig sicher.

Die Gif-Seite, von der A die Cliparts genommen hatte, ist eine der größten kostenlosen Gif-Anbieter mit 13.000 Gifs & Cliparts. Aber auch hier hat A nicht einfach geklaut, sondern hatte sich eine telefonische Erlaubnis der Inhaberin geholt.

A hat die Gifs auch nicht umbenannt, sondern so wie sie waren 1:1 übernommen. Bs Seite ist hingegen offline, eine Prüfung auf Übereinstimmung mit dessen Namen ist nicht möglich.

Aber da A seiner Ansicht nichts verbotenes gemacht hat und eindeutig nachweisen kann, dass die Cliparts von einer anderen Seite, der des C, stammen, von der sich A auch hat eine Erlaubnis einholen lassen, fühlt sich A im Recht.

A hat also sofort einen Termin mit seinem Anwalt vereinbart und auch dem Anwalt des B eine Mail geschrieben, um die Sache aufzuklären und um anzugeben, woher seine Cliparts stammen und das A bereits einen Termin mit einem Fachanwalt hätte. Außerdem hat er darum gebeten, dies dem Kläger mitzuteilen und die Klage fallen zu lassen.

Eine Antwort bekam A nicht, lediglich eine Lesebestätigung.

A weiß, dass er im Recht ist und wird nicht aufgeben.

Ist das nicht ein lustiger Sachverhalt?


Grüße
Ralf

Geändert von Styx (26.08.2008 um 21:37 Uhr). Grund: Leider musste ich den Beitrag etwas abändern. Denke der Sachverhalt wird aber noch immer deutlich
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  #2 (permalink)  
Alt 27.08.2008, 00:10
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Absurde Abmahnung - Es wird immer besser!

Versuchen kann mann es ja mal. Aber ich würde mir keine Gedanken machen
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 24.02.2009, 00:11
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.02.2009
Beiträge: 1
Standard AW: Absurde Abmahnung - Es wird immer besser!

das gleiche problem habe ich auch. was kam denn bei dir raus?

habe dir mal eine private nachricht geschrieben, würde mich freuen wenn du dich kurz bei mir melden könntest.
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  #4 (permalink)  
Alt 27.02.2009, 02:27
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 10.06.2008
Beiträge: 650
Standard AW: Absurde Abmahnung - Es wird immer besser!

Zitat:
Zitat von Schorsch-Busch Beitrag anzeigen
A weiß, dass er im Recht ist und wird nicht aufgeben.
Nun - die Frage, ob A im Recht ist oder nicht, wird im Streitfall vom Gericht entschieden. Nicht von A.

Richtig ist: Datenbanken genießen urheberrechtlichen Schutz.

Dazu möge A einfach mal die §§ 87a bis 87e UrhG nachlesen.

Richtig ist auch: selbstverständlich kann die Sammlung von GIF-Dateien eine Datenbank im Sinne des UrhG sein. Und dann genießt diese Sammlung den entsprechenden Schutz. Eine Übernahme der Datenbank oder von Teilen davon wäre dann unzulässig.

Zitat:
Ist das nicht ein lustiger Sachverhalt?
Es ist ein durchaus interessanter Sachverhalt, der rein rechtlich betrachtet nicht ansatzweise so ist, wie A sich das vorstellt.
__________________
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.
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