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| Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt. |
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| Anzeige nehmen wir mal an man würde eine internetseite betreiben auf der es möglich ist das man irgendetwas käuflich erwerben kann und der betreiber der internetseite sagt, dass er unter den ersten 100 käufern an einen käufer 100€ verschenkt. ist das legitim oder eher nicht? ist das überhaupt ein gewinnspiel? und in wie hoch darf ein solches geschenk wohl maximal sein? gibt es eine obergrenze für geldgeschenke oder darf man einem x-beliegene menschen einfach x€ schenken? gruß |
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| Kommt erstmal darauf an ob es sich um ein Gewinnspiel oder um ein Glücksspiel handelt. Für letzteres ist eine Lizenz notwendig. Eine Ausnahme stellen meines Wissens unerhebliche Gewinne dar, 10 oder 15€ sind das glaube ich. Ein Glücksspiel würde m.E. dann vorliegen, wenn der Gewinn oder Verlust ausschließlich bzw. zu Großteilen, vom Zufall abhängt. Wenn man hier aber von einer Art Auslosung ausgehen würde, wäre es meiner Ansicht eher ein Gewinnspiel, mit eher geringen Hürden. Nur sollte man sich bei Gewinn-Sachen vorher gründlich beraten lassen, es kommt m.E. auch auf die Art des Spieles, bzw. der Auslos-Methode an. Denn kommt es am Ende doch eher einer Lotterie gleich, so bedarf es auch wieder einer Lizenz.
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| Tags: gewinnspiel, gluecksspiel |
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| Gewinnspiel auf der eigenen Internetseite | BenjaminK | Sonstiges zum Onlinerecht | 4 | 19.03.2009 15:54 |
| Falschangaben bei Gewinnspiel | Opama | Sonstiges zum Onlinerecht | 3 | 06.03.2008 22:01 |
| SMS-Gewinnspiel | Ted | Sonstiges zum Onlinerecht | 1 | 07.02.2008 18:30 |
| Gewinnspiel - Teilnahmebedingungen | Shoppinger | Sonstiges zum Onlinerecht | 3 | 04.12.2007 11:32 |
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