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| Anzeige Ich habe beim Surfen in den AGBs verschiedener Foren bereits immer mal wieder folgende Zeile gefunden: "Abtretung des Urheberschutzrechtes Mit der Einstellung privater Bilder erfolgt eine Abtretung der persönlichen Rechte am Bild an den Boardbetreiber. " Ist dies so überhaupt zuläßig? Ich dachte, die persönlichen Rechte könne man nicht verlieren? |
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| Das Gesetz hierzu ist eindeutig Zitat:
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Irgendwie ist die Klausel im ganzen dämlich wie ich finde. Nicht nur wegen dem was aaky schon sagte, sondern auch wegen dem "privat", woher will der Betreiber wissen ob ein Bild privat ist oder ich es evtl. noch anderweitig gewerblich nutze?
__________________ hier klicken für die Forensuche Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung |
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| Man überträgt damit ja auch nicht die Urheberrechte, sondern die tritt die Urheberschutzrechte an den Forenbetreiber ab. Aber wo genau ist da der Unterschied? Und könnte man nicht argumentieren, dass die "persönlichen Rechte" die man da abtritt, eben die Nutzungsrechte und Rechte am eigenen Bild sind? Somit wäre so ein Passus trotz der etwas irreführenden Überschrift doch wieder gültig, oder? |
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| Zitat:
Zitat:
Und das "Recht am eigenen Bild" bedeutet nicht, dass man das Bild gemacht haben muss, sondern auf dem Bild abgebildet wird. Und das kann man logischerweise nicht übertragen. Es sei denn, man hat eins aus der Zauberwelt von Harry und die Person verschwindet aus dem Bild und der andere erscheint
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