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  #1 (permalink)  
Alt 28.08.2008, 15:06
Benutzer
 
Registriert seit: 28.08.2008
Beiträge: 32
Standard Urheberrechte so leicht abtretbar?


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Ich habe beim Surfen in den AGBs verschiedener Foren bereits immer mal wieder folgende Zeile gefunden:

"Abtretung des Urheberschutzrechtes
Mit der Einstellung privater Bilder erfolgt eine Abtretung der persönlichen Rechte am Bild an den Boardbetreiber. "

Ist dies so überhaupt zuläßig? Ich dachte, die persönlichen Rechte könne man nicht verlieren?
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  #2 (permalink)  
Alt 28.08.2008, 15:22
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.482
Standard AW: Urheberrechte so leicht abtretbar?


Das Gesetz hierzu ist eindeutig
Zitat:
UrhG § 29 Rechtsgeschäfte über das Urheberrecht
(1) Das Urheberrecht ist nicht übertragbar, es sei denn, es wird in Erfüllung einer Verfügung von Todes wegen oder an Miterben im Wege der Erbauseinandersetzung übertragen.
(2) Zulässig sind die Einräumung von Nutzungsrechten (§ 31), schuldrechtliche Einwilligungen und Vereinbarungen zu Verwertungsrechten sowie die in § 39 geregelten Rechtsgeschäfte über Urheberpersönlichkeitsrechte.
Eine solche Klausel in AGB würde ich als nichtig ansehen (was dazu führen könnte, dass die gesamten AGB nichtig sind ). Wer sowas in seine AGBs rein schreibt tut sich keinen Gefallen.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 28.08.2008, 17:33
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen
Beiträge: 2.281
Standard AW: Urheberrechte so leicht abtretbar?


Irgendwie ist die Klausel im ganzen dämlich wie ich finde. Nicht nur wegen dem was aaky schon sagte, sondern auch wegen dem "privat", woher will der Betreiber wissen ob ein Bild privat ist oder ich es evtl. noch anderweitig gewerblich nutze?
__________________
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  #4 (permalink)  
Alt 15.07.2009, 13:14
Benutzer
 
Registriert seit: 28.08.2008
Beiträge: 32
Standard AW: Urheberrechte so leicht abtretbar?


Man überträgt damit ja auch nicht die Urheberrechte, sondern die tritt die Urheberschutzrechte an den Forenbetreiber ab. Aber wo genau ist da der Unterschied?

Und könnte man nicht argumentieren, dass die "persönlichen Rechte" die man da abtritt, eben die Nutzungsrechte und Rechte am eigenen Bild sind? Somit wäre so ein Passus trotz der etwas irreführenden Überschrift doch wieder gültig, oder?
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  #5 (permalink)  
Alt 15.07.2009, 13:22
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.482
Standard AW: Urheberrechte so leicht abtretbar?


Zitat:
Aber wo genau ist da der Unterschied?
Genau, es gibt keinen. Und deswegen ist die Regel nichtig.
Zitat:
Und könnte man nicht argumentieren, dass die "persönlichen Rechte" die man da abtritt, eben die Nutzungsrechte und Rechte am eigenen Bild sind?
Ein Nutzungsrecht kann man übertragen, wenn der Urheber zustimmt. Ist man selbst der Urheber, kann man das natürlich erteilen. Aber das kann nicht "automatisch" passieren. Auch kann man Nutzungsrechte widerrufen.

Und das "Recht am eigenen Bild" bedeutet nicht, dass man das Bild gemacht haben muss, sondern auf dem Bild abgebildet wird. Und das kann man logischerweise nicht übertragen. Es sei denn, man hat eins aus der Zauberwelt von Harry und die Person verschwindet aus dem Bild und der andere erscheint
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