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Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

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  #1 (permalink)  
Alt 29.08.2008, 14:09
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.08.2008
Beiträge: 16
Reden kauf oder nicht kauf


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Es geht um folgendes:

Firma D macht mit Handys und Mobilfunk und hat einen Kunden Loggin. Dort kann man seine Rechnungen ansehen und ausdrucken und als Zusatzprodukt von der Firma W aus Hannover eine Versicherung kaufen.
Die Mitarbeiter der Kunden Hotline von der Firma D haben davon keine Ahnung, können diese Bestellung nicht aufnehmen und wissen auch nicht
was wann aktiviert oder bezahlt wurde.

Herr Muster loggt sich also in sein Kundenkonto bei der Firma D ein und bestellt die Handy Versicherung .
Das Formular ist schon fast komplett ausgefüllt, es fehlt nur das Handy Modell, IMEI und die Bankverbindung.

Der Versicherungsvertrag wird auch sofort gültig, also ab dem klick ist Herr Muster versichert. :!:

Herr Muster bekommt eine Bestätigung und denkt nun, alles bestens. :!:

Nun wird 2 Wochen später tatsächlich Herrn Musters neues Handy gestohlen und er telefoniert mit der Firma W aus Hannover. Der Mitarbeiter teilt nun mit, er hat keine Daten von Herrn Muster. Firma D aus Stuttgart weiss auch nichts und will damit auch nichts zu tun haben, schliesslich ist die Versicherung bei Firma W aus Hannover.

Herr Muster ist nun nicht nur bestohlen worden, sondern die von ihm
beantragte Versicherung kam trotz klick und Bestätigung nicht zustande.
Abgebucht wurde nichts vom Konto, aber Herr Muster dachte, es wird zum 1.
abgebucht, da kann er auch nichts zu.

Ein Mitarbeiter von der Firma D aus Stuttgart meinte, er müsse doch eine SMS bekommen haben, nur woher soll Herr Muster das nun wissen ?

Herr Muster ist natürlich ziemlich sauer, denn er kann nix dafür wenn die Verträge von Firma D bei Versicherung W nicht ankommen.

W will nicht zahlen, weil kein Vertrag.
D will auch nicht zahlen, weil W ist ja die Versicherung.
Herr Muster will auch nicht zahlen.

Frage nun ans Forum:

Wer hat Recht ?:?::?::?:

D ist für den Betrieb der Seite verantwortlich. Wenn die Bestellung nicht ankommt, haftet D, so zumindest im OnlineKauf.

W. kann ja auch nichts dazu, wenn D die Bestellungen nicht weiter leitet und D schaltet auf stur, weil W nun mal die Versicherung ist.

Angebot und Annahme, klick und Vertrag :?::?::?:
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  #2 (permalink)  
Alt 29.08.2008, 16:50
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: kauf oder nicht kauf

Zitat:
Herr Muster ist nun nicht nur bestohlen worden, sondern die von ihm
beantragte Versicherung kam trotz klick und Bestätigung nicht zustande.
Wenn Herr Muster den Nachweis hat, gilt dsie Versicherung, wenn nicht. Herr Muster muss also den Nachweis erbringen, dass die Versicherung abgeschlossen wurde. Viel mehr kann man dazu nicht sdagen, entschjeidend ist, dass Muster nachweisen kann, mit W eine Versicherung abgeschlossen zu haben. Sonst könnte ja jeder kommen und behaupten, er habe eine Versicherung abgeschlossen ...
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 29.08.2008, 17:15
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: kauf oder nicht kauf

Wenn M auf den Button klickt und seine Daten abschickt und W nur eine Bestätigung schickt, sehe ich da noch immer keine Annahme durch W. Schließlich stellt die Bannerwerbung m.E. kein Angebot dar und die Anmeldung von M keine Annahme, eher liegt hier erst ein Antrag von M an W vor. Denn W ist es wohl kaum zuzumuten, durch anbieten einer Online-Anmeldung damit gleich jeden zu versichern. Eine Bestätigungsmail das die Daten erhalten wurden, ist m.E. keine Annahme und ist wie eine Bestätigungsmail bei einem Online-Shop zu behandeln, lediglich eine Information des Antragstellers.

Meist steht in den AGB wann und wie eine Annahme durch W erfolgt. Wenn nicht, kann man entweder bei einer postalischen Zuschrift mit einer ausdrücklichen Erklärung davon ausgehen oder wenn die vereinbarte Summe vom Konto abgebucht wurde.

Zitat:
D ist für den Betrieb der Seite verantwortlich. Wenn die Bestellung nicht ankommt, haftet D, so zumindest im OnlineKauf.
War das Formular auf den Seiten von D gespeichert, bzw abrufbar oder wurde eine Verbindung zu W aufgebaut? Also auf deren Seiten evtl. weitergeleitet.
Ich mein selbst wenn D nichts weitergegeben hat, es bestand m.E. kein Vertrag, da keine Annahme durch W vorliegt.

Zitat:
Der Versicherungsvertrag wird auch sofort gültig, also ab dem klick ist Herr Muster versichert. :!:
Das bezweifel ich, ansonsten wäre W m.E. selten dämlich. Denn keine Versicherung versichert jemanden ohne Schufa und Co.
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  #4 (permalink)  
Alt 30.08.2008, 22:33
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.08.2008
Beiträge: 16
Standard AW: kauf oder nicht kauf

Versicherungen haben keinen Zugriff auf die Schufa.

Und es ist kein Werbebanner, sondern es ist ein Angebot im Kundenkonto von Firma D. da wo Herr Muster seine Rechnung online sieht und ausdruckt.
Da kommt also nur wer rein, der auch Kunde bei Firma D. ist.

Es steht eindeutig in dem Vertrag drin, wenn Herr Muster klickt, dann gilt der Vertrag sofort.

Von Versicherungsschein zuschicken, steht da nix, im Gegenteil, die Bedingungen usw. das kann man sich vor dem anklicken dort ansehen, da geht ein extra Fenster auf, im PDF.

Das kann sich die Versicherung auch einfach machen, man meldet einen Schaden und die Versicherung sagt, wir kennen dich nicht.

Wenn ich online eine PKW Haftpflicht abschliesse, gilt der Vertrag ja auch sofort und ich kriege nur die Police zugeschickt.
Abgebucht wird ja nicht nach dem Klick, sondern irgendwann am 1.
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  #5 (permalink)  
Alt 31.08.2008, 13:49
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: kauf oder nicht kauf

Zitat:
Versicherungen haben keinen Zugriff auf die Schufa.
Ist so nicht ganz richtig. Wenn eine Versicherung ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, ist die Schufa auch gegenüber Versicherungen kooperativ. Außerdem gibt es ja auch noch andere Dienstleister als die Schufa, der Name sagt nur allen immer etwas und sorgt für das nötige Bauchgefühl. Wer kennt schon die zahlreichen anderen?

Zitat:
Wenn ich online eine PKW Haftpflicht abschliesse, gilt der Vertrag ja auch sofort und ich kriege nur die Police zugeschickt.
Abgebucht wird ja nicht nach dem Klick, sondern irgendwann am 1.
Da ich mich ehrlich gesagt mit Versicherungen nicht auskenne, habe ich mal etwas recherchiert und muss zugeben, die machen das wirklich. Nun gut, als Student kann man noch nicht alles wissen. Ich habe noch nicht allzu viele Versicherungen abgeschlossen.
Aber dennoch, Vertragsbeginn und Versicherungsschutz können meiner Ansicht zwei völlig verschiedene Dinge sein. So könnte der Vertragsbeginn am 01.01. sein, während der Versicherungsschutz erst mit der ersten Zahlung am 01.02. eintritt.

Jedenfalls, bieten manche einen sofortigen oder vorläufigen Versicherungsschutz. Die Frage ist, ob das auch hier vereinbart wurde. Sofortiger Vertragsbeginn muss m.E. nicht gleich bedeuten das so etwas vorliegt. Wäre dem aber so, wären die Chancen des M meiner Meinung deutlich besser, er müsste nur den Vertrag beweisen können, was aber durchaus schwierig sein dürfte. Die erhaltene Email ist nicht wirklich beweiskräftig wie ich finde.

Ich zweifel auch daran, dass dort drinsteht, das mit einem "Klick" der Vertragsbeginn gesetzt wird. Wohl eher mit "Eingang der Anmeldung" oder "beginnt mit dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag an XYZ gezahlt hat" so habe ich das bisher nur finden können. Beides ist meiner Ansicht nicht der Fall gewesen.

Wie gesagt, es kann ja durchaus sein das ein Vertrag besteht, aber noch kein Versicherungsschutz. Das sind m.E. zwei paar Schuhe.

M kann leider auch nicht wirklich beweisen das ein Vertrag geschlossen wurde. Die Bestätigung könnte zwar ein solcher Beweis sein. Fragt sich nur was da genau drinsteht. Auch sind Emails in Puncto Beweiskraft nicht immer sehr pralle... die kann man sich auch schnell selbst schreiben.

Was ich mich am SV auch frage:

Zitat:
Das Formular ist schon fast komplett ausgefüllt, es fehlt nur das Handy Modell, IMEI und die Bankverbindung.
Wurde das von M ausgefüllt oder offen gelassen?
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