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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt. |
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| Anzeige Firma D macht mit Handys und Mobilfunk und hat einen Kunden Loggin. Dort kann man seine Rechnungen ansehen und ausdrucken und als Zusatzprodukt von der Firma W aus Hannover eine Versicherung kaufen. Die Mitarbeiter der Kunden Hotline von der Firma D haben davon keine Ahnung, können diese Bestellung nicht aufnehmen und wissen auch nicht was wann aktiviert oder bezahlt wurde. Herr Muster loggt sich also in sein Kundenkonto bei der Firma D ein und bestellt die Handy Versicherung . Das Formular ist schon fast komplett ausgefüllt, es fehlt nur das Handy Modell, IMEI und die Bankverbindung. Der Versicherungsvertrag wird auch sofort gültig, also ab dem klick ist Herr Muster versichert. :!: Herr Muster bekommt eine Bestätigung und denkt nun, alles bestens. :!: Nun wird 2 Wochen später tatsächlich Herrn Musters neues Handy gestohlen und er telefoniert mit der Firma W aus Hannover. Der Mitarbeiter teilt nun mit, er hat keine Daten von Herrn Muster. Firma D aus Stuttgart weiss auch nichts und will damit auch nichts zu tun haben, schliesslich ist die Versicherung bei Firma W aus Hannover. Herr Muster ist nun nicht nur bestohlen worden, sondern die von ihm beantragte Versicherung kam trotz klick und Bestätigung nicht zustande. Abgebucht wurde nichts vom Konto, aber Herr Muster dachte, es wird zum 1. abgebucht, da kann er auch nichts zu. Ein Mitarbeiter von der Firma D aus Stuttgart meinte, er müsse doch eine SMS bekommen haben, nur woher soll Herr Muster das nun wissen ? Herr Muster ist natürlich ziemlich sauer, denn er kann nix dafür wenn die Verträge von Firma D bei Versicherung W nicht ankommen. W will nicht zahlen, weil kein Vertrag. D will auch nicht zahlen, weil W ist ja die Versicherung. Herr Muster will auch nicht zahlen. Frage nun ans Forum: Wer hat Recht ?:?::?::?: D ist für den Betrieb der Seite verantwortlich. Wenn die Bestellung nicht ankommt, haftet D, so zumindest im OnlineKauf. W. kann ja auch nichts dazu, wenn D die Bestellungen nicht weiter leitet und D schaltet auf stur, weil W nun mal die Versicherung ist. Angebot und Annahme, klick und Vertrag :?::?::?: |
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| Zitat:
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Wenn M auf den Button klickt und seine Daten abschickt und W nur eine Bestätigung schickt, sehe ich da noch immer keine Annahme durch W. Schließlich stellt die Bannerwerbung m.E. kein Angebot dar und die Anmeldung von M keine Annahme, eher liegt hier erst ein Antrag von M an W vor. Denn W ist es wohl kaum zuzumuten, durch anbieten einer Online-Anmeldung damit gleich jeden zu versichern. Eine Bestätigungsmail das die Daten erhalten wurden, ist m.E. keine Annahme und ist wie eine Bestätigungsmail bei einem Online-Shop zu behandeln, lediglich eine Information des Antragstellers. Meist steht in den AGB wann und wie eine Annahme durch W erfolgt. Wenn nicht, kann man entweder bei einer postalischen Zuschrift mit einer ausdrücklichen Erklärung davon ausgehen oder wenn die vereinbarte Summe vom Konto abgebucht wurde. Zitat:
Ich mein selbst wenn D nichts weitergegeben hat, es bestand m.E. kein Vertrag, da keine Annahme durch W vorliegt. Zitat:
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| Versicherungen haben keinen Zugriff auf die Schufa. Und es ist kein Werbebanner, sondern es ist ein Angebot im Kundenkonto von Firma D. da wo Herr Muster seine Rechnung online sieht und ausdruckt. Da kommt also nur wer rein, der auch Kunde bei Firma D. ist. Es steht eindeutig in dem Vertrag drin, wenn Herr Muster klickt, dann gilt der Vertrag sofort. Von Versicherungsschein zuschicken, steht da nix, im Gegenteil, die Bedingungen usw. das kann man sich vor dem anklicken dort ansehen, da geht ein extra Fenster auf, im PDF. Das kann sich die Versicherung auch einfach machen, man meldet einen Schaden und die Versicherung sagt, wir kennen dich nicht. Wenn ich online eine PKW Haftpflicht abschliesse, gilt der Vertrag ja auch sofort und ich kriege nur die Police zugeschickt. Abgebucht wird ja nicht nach dem Klick, sondern irgendwann am 1. |
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| Zitat:
Zitat:
Aber dennoch, Vertragsbeginn und Versicherungsschutz können meiner Ansicht zwei völlig verschiedene Dinge sein. So könnte der Vertragsbeginn am 01.01. sein, während der Versicherungsschutz erst mit der ersten Zahlung am 01.02. eintritt. Jedenfalls, bieten manche einen sofortigen oder vorläufigen Versicherungsschutz. Die Frage ist, ob das auch hier vereinbart wurde. Sofortiger Vertragsbeginn muss m.E. nicht gleich bedeuten das so etwas vorliegt. Wäre dem aber so, wären die Chancen des M meiner Meinung deutlich besser, er müsste nur den Vertrag beweisen können, was aber durchaus schwierig sein dürfte. Die erhaltene Email ist nicht wirklich beweiskräftig wie ich finde. Ich zweifel auch daran, dass dort drinsteht, das mit einem "Klick" der Vertragsbeginn gesetzt wird. Wohl eher mit "Eingang der Anmeldung" oder "beginnt mit dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag an XYZ gezahlt hat" so habe ich das bisher nur finden können. Beides ist meiner Ansicht nicht der Fall gewesen. Wie gesagt, es kann ja durchaus sein das ein Vertrag besteht, aber noch kein Versicherungsschutz. Das sind m.E. zwei paar Schuhe. M kann leider auch nicht wirklich beweisen das ein Vertrag geschlossen wurde. Die Bestätigung könnte zwar ein solcher Beweis sein. Fragt sich nur was da genau drinsteht. Auch sind Emails in Puncto Beweiskraft nicht immer sehr pralle... die kann man sich auch schnell selbst schreiben. Was ich mich am SV auch frage: Zitat:
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