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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Anzeige Ich habe eine Frage zum Urheberrecht und ich hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt. Nehmen wir an, dass Herr B im Auftrag von Herrn A eine Webseite erstellen soll. Diese Webseite soll unter anderem Daten enthalten, welche von den Seiten X und Y (ohne deren vorherige Zustimmung) kopiert werden sollen. Bei diesen Daten handelt es sich vermutlich um ein Sammelwerk (Ansammlung bestimmter Informationen zu verschiedenen Produkten). Sollte Herr B dem Wunsch von Herrn A nachkommen und diese Daten kopieren, inwieweit würde er sich strafbar machen. Macht sich der Webdesigner B überhaupt strafbar, oder macht sich dann nur der Auftraggeber A strafbar, da er ja die Daten auf seiner Homepage präsentiert? Schon mal vielen Dank im Voraus! mfG, DrOverflow |
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| Am Ende haftet erst einmal sowieso der Seitenbetreiber, der könnte dann evtl. Ansprüche gegen Dritte geltend machen, das wird meist auch vertraglich fixiert. Eben durch eine entsprechende Klausel, dass der Auftragnehmer versichert, das er alle Rechte am Werk besitzt oder entsprechend erworben hat. Hat A dies in seinem Vertrag stehen, hat er m.E. ein Problem. Selbst wenn es nicht drin stehen würde, könnte er m.E. haften. Ich würde A empfehlen auf diesen Umstand ausdrücklich hinzuweisen und sich von jeglicher Haftung freistellen zu lassen. Dies sollte er natürlich auch schriftlich festhalten. Evtl. sollte er gar von diesem Auftrag absehen oder sich vorher genauer beraten lassen.
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