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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt. |
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| Anzeige Wenn Person A über eine Online Plattform etwas Virtuelles verkauft für ein Spiel, Person B den Betrag auf das Konto von Person A überweist, aber Person A gibt die hiermit erworbenen Zugangsdaten nicht Frei. Welche Rechtsfolgen können auf beide Parteien zukommen? Und was können beide Parteien unternehmen. Weil sie beide gegen Eula bzw. die AGB's verstossen haben, in denen steht das der Handel mit Virtuellen Gütern untersagt ist. Vielen Dank im vorraus. |
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| Was soll passieren? Ohne Kaufvertrag kein Anspruch. Und da A etwas "verkauft" hat, was nicht sein Eigentum war und wozu er nicht berechtigt war, gibt es kein Kaufvertrag. Somit hat B keinen Anspruch. Wenn B viel Glück hat, könnte er wegen "ungerechtfertigter Bereicherung" das Geld von A zurück verlangen. Wenn es A aber nicht mehr hat (ausgegeben hat) hat B aber auch keine Chance. Kurz: Wer solchen Schwachsinn macht, muss auch mit den Konsequenzen und dem Preis seiner Blödheit rechnen
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Vielen Danke für die schnelle Antwort aaky, aber noch etwas Person B hat ja nun die Kontodaten von Person A, kann er damit nicht auch rechtlich vorgehen oder sonst etwas in der art? Da ja nun Person B die Kontodaten von Person A hat, und somit auch Namen von ihm. Und handelt es sich nicht eigentlich um Betrug? Geändert von Finished (29.08.2008 um 23:29 Uhr). |
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| Er kann dagegen vorgehen - nur wird er nicht weit kommen. Sowohlö im Zivilrecht als auch im Strafrecht bedarf es einer gesetzlichen Grundlage. Und mir fällt keine ein. Betrug würde ich ausschließen, da der Käufer ja wusste (oder hätte wissen können) das der Verkauf rechtswidrig und damit nichtig wäre.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |