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Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

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  #1 (permalink)  
Alt 29.08.2008, 22:44
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.08.2008
Beiträge: 2
Standard Rechtsfolgen?


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Guten Abend,

Wenn Person A über eine Online Plattform etwas Virtuelles verkauft für ein Spiel, Person B den Betrag auf das Konto von Person A überweist, aber Person A gibt die hiermit erworbenen Zugangsdaten nicht Frei.
Welche Rechtsfolgen können auf beide Parteien zukommen? Und was können beide Parteien unternehmen.
Weil sie beide gegen Eula bzw. die AGB's verstossen haben, in denen steht das der Handel mit Virtuellen Gütern untersagt ist.
Vielen Dank im vorraus.
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  #2 (permalink)  
Alt 29.08.2008, 23:14
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Rechtsfolgen?

Was soll passieren? Ohne Kaufvertrag kein Anspruch.
Und da A etwas "verkauft" hat, was nicht sein Eigentum war und wozu er nicht berechtigt war, gibt es kein Kaufvertrag. Somit hat B keinen Anspruch.
Wenn B viel Glück hat, könnte er wegen "ungerechtfertigter Bereicherung" das Geld von A zurück verlangen. Wenn es A aber nicht mehr hat (ausgegeben hat) hat B aber auch keine Chance.

Kurz: Wer solchen Schwachsinn macht, muss auch mit den Konsequenzen und dem Preis seiner Blödheit rechnen Ich find es schon erstaunlich, wieviele auf sowas reinfallen ...
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[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 29.08.2008, 23:24
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.08.2008
Beiträge: 2
Standard AW: Rechtsfolgen?

Vielen Danke für die schnelle Antwort aaky, aber noch etwas Person B hat ja nun die Kontodaten von Person A, kann er damit nicht auch rechtlich vorgehen oder sonst etwas in der art? Da ja nun Person B die Kontodaten von Person A hat, und somit auch Namen von ihm. Und handelt es sich nicht eigentlich um Betrug?

Geändert von Finished (29.08.2008 um 23:29 Uhr).
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  #4 (permalink)  
Alt 30.08.2008, 22:06
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Rechtsfolgen?

Er kann dagegen vorgehen - nur wird er nicht weit kommen. Sowohlö im Zivilrecht als auch im Strafrecht bedarf es einer gesetzlichen Grundlage. Und mir fällt keine ein. Betrug würde ich ausschließen, da der Käufer ja wusste (oder hätte wissen können) das der Verkauf rechtswidrig und damit nichtig wäre.
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