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| Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden? |
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| Anzeige Ok, so weit so gut. Person A ersteigert den Fernseher und setzt sich danach bezüglich eines Abholtermins mit Verkäufer B per Mail in Verbindung. Sie machen einen Termin aus, A solle bitte bei einem bestimmten Namen klingeln. A kommt mit einer unabhängigen Begleitung zum vereinbarten Termin und klingelte beim vereinbarten Namen. Eine Frau C öffnet die Tür und A erklärte warum er gekommen sei. Sie zeigt auf den Fernseher der im Flur des Mehrfamilienhauses steht. A ist die ganze Zeit total freundlich, die Frau C ist die ganze Zeit total genervt und wortkarg. A fragt dann ob er den Fernseher bitte ausprobieren könnte. Frau C sagt, nein, das wäre nicht möglich und das würde auch, so glaube sie, nicht in der Auktion drinstehen. Es würde schließlich heißen, dass er funktionieren würde. Auch nach mehreren Nachfragen bleibt sie stur (es muss ja eigentlich nur der Stecker in eine Steckdose gesteckt werden) obwohl A ihr erklärt, dass er, wenn er nicht funktionieren würde, ganz schön dumm da stehen würde. Auch das akzeptiert sie nicht. Dann erkundigt A sich wer sie eigentlich sei und sie sagt, dass sie das für den Verkäufer mache, der wäre nicht da. A sagt dann mal ganz einfach, dass er gerade jetzt einen Termin mit dem Verkäufer hätte er solle bitte vorbeikommen. Schließlich ruft Frau C den Verkäufer an und als sie vom Telefonat zurückkommt, sagt sie: "Entweder Sie können ihn mitnehmen oder hier stehenlassen." Die Begleitung ist auch schon total genervt, so entschließen sich A und Begleiter dann einfach zu gehen. Auch die beschriebenen Zubehörteile haben A und Begleitung nicht ein einziges Mal gesehen. Am nächsten Tag Schreibt der Verkäufer B, dass A einen Kaufvertrag abgeschlossen hätte und den Artikel kaufen müsste. Sie hätten einen Termin ausgemacht und A hätte diesen nicht eingehalten. Er würde ihm noch einmal die Chance geben den Fernseher am nächsten Tag abzuholen, wieder bei dieser Frau C (Nachbarin?). Von Ausprobieren wäre nichts in der Auktion gestanden, der Fernseher würde er im Auftrag verkaufen, die Leute hätten ihm gesagt er würde gehen. Sie würden ihm jetzt aber bei Defekt eine 2-tägige Rückgabefrist gewähren. Sollte es jetzt nicht klappen würde er seinen Anwalt und Ebay einschalten. A denkt sich, soll er einfach mal Ebay einschalten, wofür gibts eigentlich Käuferschutz. Verkaäufer B meldet dann einfach einen nicht bezahlten Artikel, ohne Beschreibung des Falls. Schon ein paar Tage später kommt ein Brief von einem Anwalt, dass sie das Geld und die zusammengekommenden Unkosten wie Telefon und sein Honorar von Käufer A einfordern würden. Würde er nicht bis zum 1.9 bezahlen, würden sie Klage gegen ihn einreichen. Was sollte Käufer A in einem solchen Fall machen? Ihm ist das alles zu blöd geworden, er will den Fernseher nicht mehr haben. Hier seine Argumente: - Er hat einen Vertrag mit dem Verkäufer abgeschlossen, den habe er noch nie gesehen. Wenn er den Artikel abholen soll, geht er davon aus, dass der Verkäufer den Artikel übergibt. - Die beschriebenen Zubehörteile hat er nie gesehen und wurden ihm nicht ausgehändigt - Er durfte den Fernseher nicht ausprobieren. Man hätte nur den Stecker einstecken müssen. ->defekt? - Der Verkäufer hat Käufer A selbst über die Frau ausrichten lassen, dass sie den Fernseher "stehen lassen können" - Auch das Angebot den Fernseher noch abzuholen war Unsinn, Käufer A gibt doch keiner unbekannten Person 100€ in die Hand. Er will den Verkäufer treffen. - Der Termin wurde vom Verkäufer nicht eingehalten. Ach ja, stellen wir uns vor der Käufer hat noch bis zum 1.9 Zeit sich über Ebay wegen des nichtbezahlten Artikels zu äußern. Was haltet ihr davon? Was sollte man in einem solchen Fall denn machen? Schließlich will Käufer A den Fernseher nicht mehr und hat aber schon einen Brief vom Anwalt der mit Klage droht wenn das Geld nicht bis zum 1.9 betahlt werden würde. Was sollte man in einem solchen Fall machen? Wie müsste man reagieren? |
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Im Supermarkt schließt man den Kaufvertrag ja auch nicht mit dem Verkäufer, der einem die Ware in die Hand drückt. Zitat:
Zitat:
Selbst wenn er defekt gewesen wäre, hätte A nicht wirklich dumm dagestanden. Meines Wissens hat man schließlich auch bei einem Privatkauf einen Mängelanspruch, sofern er nicht rechtswirksam ausgeschlossen wurde. (bei Privatverkaukf) Zitat:
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| Sehe ich auch so. Wenn das Teil defekt ist, gibt er Käufer den einfach zurück, denn ansonsten müsste in der Auktionsbeschreibung schon drin stehen, defekt, Bastlergerät usw. Den Anwalt würde ich mal vergessen, der kann ja gerne klagen, aber was bringt das ? |
| Tags: anwalt, ebay, kaufvertrag, klage, ruecktritt |
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