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Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

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  #1 (permalink)  
Alt 31.08.2008, 00:27
Benutzer
 
Registriert seit: 01.07.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 43
Standard Lizenz: Weiterverkauf verboten


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Hallo, ich hätte mal 'ne Frage:

Bei immer mehr Software steht ja inzwischen mehr oder weniger direkt im Lizenzvertrag, dass die Lizenz nicht verkäuflich, übertragbar oder was auch immer ist.

Was mich mal interessieren würde: Ist das überhaupt zulässig oder sind solche passagen rechtlich ungültig?


Ich hab' da in meiner Vorstellung irgendwie ein Problem mit. Bald kauf ich mir dann ein Auto und darf das nichtmehr verkaufen!
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  #2 (permalink)  
Alt 31.08.2008, 14:03
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: Lizenz: Weiterverkauf verboten

Kommt drauf an um was für Software es sich handelt (Standardsoftware, Individualsoftware ...).
In der Regel gilt hier m.E. der sog. Erschöpfungsgrundsatz. Dieser bedeutet, das der Inhaber eines Immaterialgüterrechtes (Urheberrecht, Patentrecht usw.) sich nicht mehr auf einen Schutz berufen kann, wenn er es einmal willentlich in Verkehr gebracht hat. Bedeutet nichts anderes, als wenn der Urheber sein Werk, z.B. einen Song auf CD, verkauft, kann er dem Käufer nicht untersagen das dieser es nicht weiterverkaufen darf, zumindest im privaten Rahmen. Einzig territorial könnte er dieses Recht einschränken. Kaufe ich z.B. eine in Deutschland unveröffentlichte CD in den USA, fliege nach Deutschland zurück und verkaufe sie wieder bei eBay, gilt dieser Grundsatz nicht.

Bei der Software ist das aber manchmal etwas speziell. Es gibt z.B. eine CPU oder System-Klausel, die bindet eine Software an einen bestimmten Rechner. Auch Schüler/Studenten-Lizenzen können m.E. im Weiterverkauf beschränkt werden. Es gibt Einzelfälle in denen man einen Weiterverkauf m.E. einschränken kann, bzw. verhindert kann, z.B. auch dann, wenn es deutlich gegen die Interessen des Herstellers verstoßen würde.
Problematisch ist natürlich auch ein Download-Kauf, denn verkaufe ich hier die Software weiter, müsste der Hersteller sichergehen können, das der Verkäufer seine Kopie auch gelöscht hat. Das ist kaum möglich. Von daher würde ich einen Ausschluss hier als möglich ansehen.

Kaufe ich aber mein Spiel oder ein Windows im Laden, gilt hier meiner Ansicht noch immer der Erschöpfungsgrundsatz und ich darf die Software später auch wieder in einem privaten Rahmen verkaufen.

Zitat:
Bald kauf ich mir dann ein Auto und darf das nichtmehr verkaufen
Das stelle ich mir als sehr schwer vor.
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