| Information |
| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
Anzeige
| |||||||
| Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt. |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
| |||
| Anzeige Bei immer mehr Software steht ja inzwischen mehr oder weniger direkt im Lizenzvertrag, dass die Lizenz nicht verkäuflich, übertragbar oder was auch immer ist. Was mich mal interessieren würde: Ist das überhaupt zulässig oder sind solche passagen rechtlich ungültig? Ich hab' da in meiner Vorstellung irgendwie ein Problem mit. Bald kauf ich mir dann ein Auto und darf das nichtmehr verkaufen! |
| |||
| Kommt drauf an um was für Software es sich handelt (Standardsoftware, Individualsoftware ...). In der Regel gilt hier m.E. der sog. Erschöpfungsgrundsatz. Dieser bedeutet, das der Inhaber eines Immaterialgüterrechtes (Urheberrecht, Patentrecht usw.) sich nicht mehr auf einen Schutz berufen kann, wenn er es einmal willentlich in Verkehr gebracht hat. Bedeutet nichts anderes, als wenn der Urheber sein Werk, z.B. einen Song auf CD, verkauft, kann er dem Käufer nicht untersagen das dieser es nicht weiterverkaufen darf, zumindest im privaten Rahmen. Einzig territorial könnte er dieses Recht einschränken. Kaufe ich z.B. eine in Deutschland unveröffentlichte CD in den USA, fliege nach Deutschland zurück und verkaufe sie wieder bei eBay, gilt dieser Grundsatz nicht. Bei der Software ist das aber manchmal etwas speziell. Es gibt z.B. eine CPU oder System-Klausel, die bindet eine Software an einen bestimmten Rechner. Auch Schüler/Studenten-Lizenzen können m.E. im Weiterverkauf beschränkt werden. Es gibt Einzelfälle in denen man einen Weiterverkauf m.E. einschränken kann, bzw. verhindert kann, z.B. auch dann, wenn es deutlich gegen die Interessen des Herstellers verstoßen würde. Problematisch ist natürlich auch ein Download-Kauf, denn verkaufe ich hier die Software weiter, müsste der Hersteller sichergehen können, das der Verkäufer seine Kopie auch gelöscht hat. Das ist kaum möglich. Von daher würde ich einen Ausschluss hier als möglich ansehen. Kaufe ich aber mein Spiel oder ein Windows im Laden, gilt hier meiner Ansicht noch immer der Erschöpfungsgrundsatz und ich darf die Software später auch wieder in einem privaten Rahmen verkaufen. Zitat:
__________________ hier klicken für die Forensuche [SIZE="1"][ Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung ][/SIZE] |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Alkohol-Lizenz bei Onlineshops | ramonalisa | Strafrecht & Internet | 2 | 09.06.2008 00:17 |
| Recht & Lizenz für mp3 Downloadportal? | Cpt. Jive | Recht - MP3 & Tauschbörsen | 2 | 20.11.2007 14:10 |
| Gewährleistung mit Weiterverkauf | Unregistriert | Onlineauktionen | 0 | 01.03.2007 13:31 |
| Lizenz zum Brennen von Software, die es nicht mehr gibt | Anonymous | Urheberrecht | 2 | 27.06.2005 21:44 |
| Lizenz-Rechte | Basti | E-Commerce | 1 | 11.06.2005 22:12 |
| |