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| Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing... |
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| Anzeige und einen schönen Gruß an meinem Kumpel, der mir empfohlen hat, sich hier anzumelden Ich habe gleich eine kleine Frage: Kann ich eine Domain hier in Deutschland registrieren, die einen generischen Markennamen enthält wie Frisbee, Jeep, Tempo, Thermoskanne, Tesafilm etc? wenn ja, ist es auch möglich Google Adsense oder andere passende Werbunh zu schalten? Ich habe im Web das hier gelesen: http://www.e-recht24.de/forum/newthr...=newthread&f=6 . Demzufolge müsste es doch möglich sein?! Gruß pasi |
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| Hallo, Nutzer können in Deutschland m.W. Domains anmelden, die allgemein beschreibende Begriffe wie "Auto" enthalten. Die Einbindung eines fremden Markennamens in die eigene Domain, zB. audi-forum.de, bedarf der Zustimmung des Markeninhabers. Es ist daher also eine Vorab-Recherche empfehlenswert, um festzustellen, ob die vom Nuitzer gewünschte Domain fremde Markenrechte verletzt, möglich beispielsweise beim Deutschen Patent und Markenamt (just google |
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| Hi! vielen Dank für Deine Antwort. Das hat mich schon ein bisschen weitergebracht. Aber ich glaube, dass Du nicht ganz meine Frage verstanden hast. Ich habe mal nach Tesa, Jeep etc mal auf https://dpinfo.dpma.de nachgeschaut und dort sind tatsächlich Eintragungen verzeichnet. Auf http://de.wikipedia.org/wiki/General...r_Produktnamen steht im letzten Absatz im Gegensatz dazu "[..] zu Gattungsnamen geworden, nicht mehr markenrechtlich schützbar sind". Tesa ist doch daraus schließend ein Gattungsname geworden. Kann ich jetzt jetzt Domains wie tesa-info.de oder thermoskanne.de kaufen, wenn sie frei wären? Gruß und danke für Deine Antwort pasi |
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| Also auch bei Tempo und Co. wäre ich vorsichtig, trotz Gattungsbegriff. Ich mein mich erinnern zu können, das der BGH bei der Verwendung von Gattungsbegriffen eine Irreführung der Nutzer nicht geduldet hat. Biete ich also unter Tempo-info einen onlineshop für Bücher an, wird das der Nutzer wohl kaum erwarten. Biete ich Informationen über Taschentücher an, ist das wohl zu erwarten, genauso wie schnelle Autos. Unter einer "Tesa"-Seite, erwartet man entsprechend etwas zu klebenden Materialien, weil tesa nun mal mit Kleber in Verbindung gebracht wird, nicht aber mit Eis, auch wenn das unter Umständen auch mal klebrig sein kann. Ich würde eine solch angestrebte Domain evtl. vorher prüfen lassen. Bei Gattungsbegriffen kann man sich auch schnell vergreifen. Beispiel Google, "to google" is schließlich auch schon mehr oder weniger in den allgemeinen Sprachgebrauch übergegangen... aber ob man Google anderweitig verwenden sollte... ?
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| Hallo, danke für deine Antwort Styxs. Wenn ich dich nochmal zusammenfassen darf: Die Domain sollte passende allgemeine (?) Informationen bei einem Gattungsbergriff beinhalten. Seite jeep.de Informationen über Jeep etc .... Die Seite darf nur nicht den Verbraucher "verwirren". Kann ich auf der Seite kontextive Werbung wie Google Adsense laufen lassen? Ich meine, ein Urteil dazu mal gelesen zu haben, in dem es erlaubt war solche Werbung zu schalten. Danke für eure Antworten pasi |
| Tags: domainrecht, gattungsbegriff, markenrecht |
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| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
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