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| Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden? |
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| Anzeige Guten Tag Jemand verkauft etwas in Ebay zum Gebotspreis ab 1€. In der Auktionsbeschreibung steht das er ausserhalb von Ebay ein Gebot über XXX€ hat. Wenn das erfolgreiche Gebot in Ebay unter dem anderem Gebot liegt dann verkauft er es ausserhalb. Er selbst ist eine Privatperson. Hat man jetzt Anspruch als Höchstbietender auf den Artikel (Höchstgebot bei Angebotsende) oder nicht ? Ist dieser Passus mit dem aussenstehendem Gebot gültig ? Was passiert wenn man Anspruch hätte und er verkauft es zwischenzeitlich doch an den anderen ? Vielen Dank für Antworten! |
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| Das ist nicht zulässig. Verträge bei eBay sind rechtskräftig. Wenn jemand was zu einem Mindestpreis verkaufen will kann er den Mindestpreis bei eBay festlegen. Meiner Meinung nach istd er Verkäufer verpflichtet, auch zu einem niedrigeren Preis zu liefern. Ob privat oder gewerblich ist völlig nebensächlich (in dem Fall macht das Gesetz keinen Unterschied). Verkauft der Verkäufer es an jemanden anders, ist er dem ersten Käufer trotzdem verpflichtet, muss die Ware liefern oder Schadensersatz leisten. Auch hier ist völlig egal ob privat oder gewerblich.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Naja, der Verkäufer kann sogesehen mehrere Verträge schließen. Daran wird er nicht gehindert. Ist dann nur eine Sache wie er die nicht berücksichtigen Vertragspartner am Ende angeht. Die könnten dann u.U. Schadensersatz fordern. Eine Aufnahme von einem solchen Hinweis halte ich aber schon für unseriös, da es "Druck" auf den Käufer ausübt, insbesondere wenn er die Ware unbedingt haben will. Eine "AGB" ist das aber m.E. wohl kaum.
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| Könnte man, aber der Verkäufer könnte sich auf BGB §275 (Unmöglichkeit) berufen. Aber dann wäre er voll Schadensersatzpflichtig.
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