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Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt.



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E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping...

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  #1 (permalink)  
Alt 02.09.2008, 11:55
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 23.04.2008
Beiträge: 144
Daumen runter Verpackungsverordnung ab 01.01.2009


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Hallo, hat jemand sich schon angemeldet?

Kann mir bitte jemand sagen wofür genau das bezahlt wird?

Es gibt doch grünne Punkt, gelbe Sack, Altpapier Container... Warum müssen das die gewerbliche Verkäufer zusätzlich bezahlen?

PS: Wird das Altpapier Containerweise nicht nach Ausland verkauft?
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  #2 (permalink)  
Alt 02.09.2008, 14:52
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Verpackungsverordnung ab 01.01.2009

http://www.it-recht-kanzlei.de/verpackungsverordnung-neu.html
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 10.12.2008, 17:40
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.12.2008
Beiträge: 1
Standard AW: Verpackungsverordnung ab 01.01.2009

Hallo,

ich habe mich in den letzten Tagen ein bisschen näher über das Thema informiert. Ein paar Fakten:

§ 6 Absatz 1 der VerpackVO: Der Vertreiber ist verpflichtet, vom Endverbraucher gebrauchte, restentleerte Verkaufsverpackungen am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbarer Nähe unentgeltlich zurückzunehmen...
§ 6 Absatz 2 der VerpackVO: Hersteller und Vertreiber sind verpflichtet, die nach Absatz 1 von Vertreibern zurückgenommenen Verpackungen am Ort der tatsächlichen Übergabe unentgeltlich zurückzunehmen...
§ 6 Absatz 3: Die Verpflichtungen nach den Absätzen 1 und 2 entfallen bei Verpackungen, für die sich der Hersteller oder Vertreiber an einem System beteiligt, das flächendeckend im Einzugsgebiet des nach Absatz 1 verpflichteten Vertreibers eine regelmäßige Abholung gebrauchter Verkaufsverpackungen beim privaten Endverbraucher...

Heisst, man muss als Händler entweder das ganze selber entgegen nehmen oder beauftragt eine Firma damit. Da es für mich (logischerweise) logistisch überhaupt nicht machbar ist die Verpackungen wieder anzunehmen habe ich mich nach einem Dienstleister für sowas umgesehen.
Der größte dabei ist die Landbell AG. Auch bin ich auf der Suche nach zuverlässigen Partnern auf ebay und Yatego gestossen (weitere habe ich nicht gefunden).
Die Konditionen sind immer gleich: 150 Euro für 2 Jahre und wenn man sich bis zum 31.12.2008 registriert bekommt man 10 Euro geschenkt. Bei ebay wie bei Yatego.
Macht also 140 Euro für 2 Jahre.
Yatego unterstützt zudem noch mit einer wohltätigen Spende (5€ für Aktion Kindertraum) die ganze Geschichte.
Da ich es sowieso machen muss werd ich mich also dort registrieren:
www.yatego.com/doc,yategolandbell

Falls Ihr noch andere Möglichkeiten gesehen habt, immer her damit :-)

Geändert von Sebi44 (10.12.2008 um 17:43 Uhr).
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  #4 (permalink)  
Alt 10.12.2008, 19:02
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.228
Standard AW: Verpackungsverordnung ab 01.01.2009

Siehe auch:

http://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/212.html
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  #5 (permalink)  
Alt 10.12.2008, 23:30
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 13.01.2008
Beiträge: 158
Standard AW: Verpackungsverordnung ab 01.01.2009

Ja aber, laut meinen Telefonat. Sollte ich jeden Paket auf die Waage stellen, messen und mir aufschreiben.... und das ca. 200 x in jahr... viel Arbeit und dann noch 140 Euro weniger vom Gewinn.
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