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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Anzeige A betreibt ein Forum und dort können registrierte User Beiträge verfassen und Bilduploads hinzufügen in den Regeln weist A ausdrücklich darauf hin, dass nicht gegen geltendes Recht zu verstoßen ist. Diese Regeln erkennen die User durch registrieren an nun hat A kürzlich ein Schreiben erhalten, wegen einer Urheberrechtsverletzung Hindergrund: ein User (B) hat auf anderen Internetseiten Bilder auf seinen Rechner gespeichert und in seinen Beiträgen auf As Forum veröffentlicht 1. muss nun A oder B die Abmahnung begleichen und wer würde hier rechtlich in der Haftung stehen 2. wie sollte man als Betreiber am besten auf eine Abmahnung reagieren? 3.dürfte A Schadensersatz verlangen für die Zeit die er mit Bearbeitung von Beiträgen beschäftigt bin für hilfreiche Antworten danke ich schon mal |
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| Zitat:
Das ist der einfachste Weg. Mag vielleicht ein wenig kosten, aber bevor man etwas unnötiges unterschreibt oder sonstige Fehler macht, sollte es einem wert sein. Zitat:
Für mehr einfach mal nach Foren- oder Störerhaftung suchen.
__________________ hier klicken für die Forensuche [SIZE="1"][ Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung ][/SIZE] |
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| Wenn A Zugriff auf B hat (Voraussetzung für den Schadensersatz) sollte A alles an B weitergeben: Kosten der Abmahnung, die Abmahnung, Unterlassungserklärung selbst - denn schließlich hat B das Recht verletzt ... und natürlich die Kosten für das Entfernen. Wenn nicht (was bei Foren meist der Fall ist), wird A wohl auf dem Ganzen sitzen bleiben.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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