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  #1 (permalink)  
Alt 02.09.2008, 15:02
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.09.2008
Beiträge: 3
Daumen runter Schadensersatz und Haftung


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Hallo,

A betreibt ein Forum und dort können registrierte User Beiträge verfassen und Bilduploads hinzufügen

in den Regeln weist A ausdrücklich darauf hin, dass nicht gegen geltendes Recht zu verstoßen ist. Diese Regeln erkennen die User durch registrieren an

nun hat A kürzlich ein Schreiben erhalten, wegen einer Urheberrechtsverletzung

Hindergrund: ein User (B) hat auf anderen Internetseiten Bilder auf seinen Rechner gespeichert und in seinen Beiträgen auf As Forum veröffentlicht


1. muss nun A oder B die Abmahnung begleichen und wer würde hier rechtlich in der Haftung stehen
2. wie sollte man als Betreiber am besten auf eine Abmahnung reagieren?
3.dürfte A Schadensersatz verlangen für die Zeit die er mit Bearbeitung von Beiträgen beschäftigt bin


für hilfreiche Antworten danke ich schon mal
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  #2 (permalink)  
Alt 02.09.2008, 17:33
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: Schadensersatz und Haftung

Zitat:
2. wie sollte man als Betreiber am besten auf eine Abmahnung reagieren?
Ruhig bleiben. Bevor man etwas unterschreibt, einen Anwalt aufsuchen, der die Abmahnung prüft. Nicht jede Abmahnung ist auch immer gerechtfertigt.

Das ist der einfachste Weg. Mag vielleicht ein wenig kosten, aber bevor man etwas unnötiges unterschreibt oder sonstige Fehler macht, sollte es einem wert sein.

Zitat:
1. muss nun A oder B die Abmahnung begleichen und wer würde hier rechtlich in der Haftung stehen
m.E. ersteinmal der Forenbetreiber, meist im Rahmen einer Störerhaftung, wenn er die notwendigen Prüfungspflichten vernachlässigt hat. Der könnte aber evtl. Kosten aufgr. der Abmahnung, von dem eigentlichen Verletzer ggf. zurückfordern, ist aber meines Wissens auch nicht immer ohne Probleme.

Für mehr einfach mal nach Foren- oder Störerhaftung suchen.
__________________
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[SIZE="1"][ Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung ][/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 03.09.2008, 14:58
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.09.2008
Beiträge: 3
Standard AW: Schadensersatz und Haftung

könnte der A dann auch Schadenersatz fordern von B
wie hoch dürfte der denn sein nach AUfwand oder Pauschal?
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  #4 (permalink)  
Alt 03.09.2008, 15:53
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Schadensersatz und Haftung

Wenn A Zugriff auf B hat (Voraussetzung für den Schadensersatz) sollte A alles an B weitergeben: Kosten der Abmahnung, die Abmahnung, Unterlassungserklärung selbst - denn schließlich hat B das Recht verletzt ... und natürlich die Kosten für das Entfernen.
Wenn nicht (was bei Foren meist der Fall ist), wird A wohl auf dem Ganzen sitzen bleiben.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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